29. März 2024

Neuer SOKO-Bericht belegt: Angeklagte kannten sich nicht!

Angeklagt sind wir 13 Personen im Tierschutzprozess wegen Bildung einer kriminellen Organisation. Eine kriminelle Organisation, so kann man in §278a StGB nachlesen, ist eine „unternehmensähnliche Verbindung“. In einem Unternehmen gibt es Chefs, die geben ihre Befehle nach unten weiter und irgendwann erreichen sie die ausführenden Organe. Die Chefs müssen diese ausführenden Organe gar nicht kennen, genauso wie umgekehrt, die ausführenden Organe nicht die Chefs. So wurde mir erklärt, dass man mit Personen zusammen angeklagt sein kann, eine kriminelle Organisation zu bilden, obwohl man die anderen Angeklagten gar nicht kennt. Ich für meinen Teil kannte bis zur Untersuchungshaft nämlich 5 meiner Mitbeschuldigten nicht.

Die Staatsanwaltschaft hat aber in allen SOKO-Ermittlungen über 4 Jahre hinweg nie auch nur den kleinsten Hinweis darauf gefunden, dass irgendwer irgendwem einen Befehl gibt, eine Straftat durchzuführen. Also selbst wenn die mir unbekannten 5 Mitangeklagten Straftaten begangen hätten – was ginge das mich an?

Aber es kommt noch besser. Die SOKO gegen den Tierschutz ist ja weiter aktiv, wie wir laufend den neuen Aktenteilen entnehmen. Die SOKO hat am 2. September 2010 einen Bericht über die Kontakte zwischen jenen 8 Personen, die ich kenne und zu denen ich gehöre, und den anderen 5, die ich nicht kenne, verfasst. Darin steht – man höre und staune – dass es gerade einmal eine Handvoll Kontakte per Telefon und ebenso wenige per Email in einem ganzen Jahr Observation gegeben hat. Ich persönlich habe die anderen 5 nie kontaktiert. Die paar Telefonate und Emails, die es zwischen einzelnen Personen gab, sind inhaltlich bekannt und völlig harmlos bzw. irrelevant.

Dazu kommt noch, dass verschiedene überwachte Telefongespräche und Emails innerhalb der Gruppe, der diese anderen 5 Angeklagten vom Staatsanwalt zugeordnet werden, eindeutig und ohne jeden Zweifel ergeben, dass sich diese Gruppe vom Verein Gegen Tierfabriken (VGT), dessen Obmann ich bin, distanziert. Mehr noch, es gilt offenbar die Regel, wer beim VGT bei einer Demonstration teilnimmt oder eine Veranstaltung besucht, der ist in dieser Gruppe unerwünscht. Mit anderen Worten: diese Gruppe steht dem VGT feindlich gegenüber.

Wir haben also den klaren Beweis einer kompletten Trennung, ja sogar einer Feindschaft, zwischen 5 Angeklagten auf der einen und 8 Angeklagten auf der anderen Seite. Und trotzdem sollen sie gemeinsam eine kriminelle Organisation gebildet haben?

Wie gesagt, eine kriminelle Organisation ist laut §278a eine „unternehmensähnliche Verbindung“. Kennt jemand ein Unternehmen, bei dem eine Hälfte von der anderen kommunikativ vollständig getrennt ist und die eine sich von der anderen Hälfte distanziert? Warum wird dieses wichtige Faktum in diesem Verfahren von Staatsanwaltschaft und Richterin ignoriert?

Einfache Antwort: Laut Judikatur besteht eine kriminelle Organisation aus mindestens 10 Mitgliedern, sonst ist §278a nicht anwendbar (wörtlich steht im Gesetz: „Verbindung einer größeren Zahl von Personen“). Wenn man keine Gemeinsamkeit annimmt, dann kann man gar nicht nach §278a anklagen!!! Weil sowohl 8 als auch 5 Personen separat keine 10 sind.

Wieder ein Beweis mehr, dass dieses Verfahren rechtswidrig ist und einem Rechtsstaat widerspricht. Nur durch die Erklärung, dass es sich um die politische Verfolgung unliebsamer Personen handelt, ist das Verhalten von Polizei und Justiz hier verständlich – wenn auch erschreckend!

Ein Gedanke zu “Neuer SOKO-Bericht belegt: Angeklagte kannten sich nicht!

  1. Wie ist es nur möglich, dass die zuständigen Leute dieses Handeln aufrecht erhalten? Alles scheint ihnen näher zu liegen als Fehler zuzugeben oder jene Leute als rechtschaffen anzuerkennen, die sie offenbar als schuldig verurteilen wollen. Mit Wahrheitssuche hat das schon lange nichts mehr zu tun – falls das Finder der Wahrheit überhaupt jemals eine Motivation für die Vorgehensweise war.

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