28. März 2024

Offener Brief an den Leiter des LVT Steiermark

An das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Steiermark
Mag. Rupert Meixner, Leiter des LVT
Referat 3/1
Parkring 10
8010 Graz
Tel.: +43 316 888656500
Fax: +43 316 888656509
Email: POST.LVT_STMK@BVT.GV.AT

Wien, am 28. August 2012

Betrifft: GZ: LVT ST/1645/2012; VGT – Aktivitäten gegen die Jagd

Sehr geehrter Herr Mag. Meixner,

ich halte Ihren Brief mit obiger Geschäftszahl an die BH Graz Umgebung und an das BPK Graz Umgebung in Händen.

In diesem Brief zeigen Sie als Leiter des LVT Steiermark ein großes Interesse an den Aktivitäten des VGT gegen die Jagd. Sie haben sogar recherchiert und dabei herausgefunden, wie Sie offenbar mit Entsetzen konstatieren, dass sich der VGT grundsätzlich gegen die Jagd ausspricht. Sie fordern die Bezirkshauptmannschaft und die Exekutive auf, Ihrem Amt von jedem Vorfall mit verwaltungsrechtlicher Relevanz schriftlich zu berichten. Dabei erwähnen Sie auch “Jagdstörungen”.

Sehr geehrter Herr Mag. Meixner, Ihr Amt ist der Verfassung verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es, vor Bedrohungen der demokratischen Grundordnung und der Verfassung zu warnen und diese zu verhindern. Ihr Amt ist der Terrismusbekämpfung gewidmet. Können Sie mir jetzt bitte erklären, wo Sie den Zusammenhang zwischen verwaltungsrechtlichen Übertretungen, wie z.B. beim Filmen von Jagden oder bei Jagdstörungen, und einer Bedrohung der demokratischen Grundordnung und der Verfassung oder einer Terrorismusgefahr sehen? Ist Ihnen bekannt, dass auch eine nicht-angemeldete Kundgebung verfassungsmäßig geschützt ist? Ist Ihnen bekannt, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie z.B. das Betreten eines Jagdgebietes entgegen verwaltungsrechtlicher Bestimmungen, im Rahmen friedlicher politischer Kundgebungen ein integraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie sind? An welcher Stelle und in welcher Form, Herr Mag. Meixner, sind Ihrer Meinung nach bei solchen Aktionen Demokratie und Verfassung bedroht?

Ist Ihnen weiters bekannt, Herr Mag. Meixner, dass bisher ausschließlich von der Jägerschaft und der Exekutive bei solchen Aktionen schwere Straftaten, wie Körperverletzung und Sachbeschädigung, gesetzt wurden? Hier können Sie sich gerne einige Beweisvideos dazu ansehen: https://vgt.at/projekte/jagd/filme.php

Was meinen Sie, Herr Mag. Meixner, bedroht friedlicher Tierschutzaktivismus oder bedroht die Gewalt solcher Straftaten eher Demokratie und Verfassung? Haben Sie und Ihr Amt schon jemals unter Jägerschaft und Exekutive gegen die Verfassungsfeinde und Terroristen dort ermittelt, die diese Verbrechen begangen haben? Mit welcher Begründung ermitteln Sie stattdessen gegen TierschützerInnen?

Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil im Tierschutzprozess, das mittlerweile rechtskräftig wurde, bekannt ist. Daher wissen Sie, dass weder der VGT noch seine AktivistInnen auch nur in irgendeinem Verdachtszusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen. Warum ermitteln sie dann gegen uns und den VGT? Wie oft muss man eigentlich freigesprochen werden, bevor Ihre politische Polizei endlich reagiert und den Fokus der Ermittlungen verschiebt? Oder sind Sie und Ihr Amt einfach nicht lernfähig? Haben Sie vielleicht dazu einen spezifischen politischen Auftrag?

Im letzten Absatz Ihres Briefes warnen Sie Ihre KollegInnen von der Exekutive, dass die AktivistInnen des VGT rechtlich geschult seien. Ist es in Ihren Augen nicht erfreulich, wenn BürgerInnen sich nicht nur für gute Ziele engagieren, sondern sich dafür auch noch rechtlich schulen lassen? Hätten Sie es lieber, die BürgerInnen wären rechtlich unbedarft und könnten sich von Lügen der Exekutive hinters Licht führen lassen? Bevorzugen Sie den Umgang mit uninformierten Personen, die nicht wissen, welche Rechte sie gegenüber der Exekutive haben? Sehen Sie da keine Gefährdung der in der Verfassung verankerten bürgerlichen Grundrechte, wenn sich der Leiter der politischen Polizei BürgerInnen wünscht, die mangels Information nicht auf ihren Rechten bestehen können?

Im letzten Absatz Ihres Briefes warnen Sie auch vor Videoaufzeichnungen der Amtshandlungen der Exekutive. Sind nicht gerade Sie und Ihr Amt dafür verantwortlich, dass die BürgerInnen dieses Landes dauernd bespitzelt und gefilmt werden? Finden Sie das irgendwie bedenklich, wenn man einmal Ihre eigenen Methoden gegen Sie selbst anwendet? Stimmen Sie nicht zu, dass es sehr vorteilhaft war, jenen Verbrecher – ein Kollege von Ihnen! -, der den stellvertretenden Obmann des VGT Anfang Dezember 2011 beim Filmen einer Jagd von hinten niedergeschlagen hat, bei seiner schweren Straftat gefilmt wurde und so sein Verbrechen aufgedeckt werden konnte? Begrüssen Sie diese Art Schutz der Verfassung vor Ihren gewalttätigen KollegInnen mit politischem Motiv nicht? Müssten Sie das aber nicht, wo Sie doch der Verfassung verpflichtet sind? Statt Ihre KollegInnen vor Videoaufnahmen ihrer Amtshandlungen zu warnen, sollten Sie eher den TierschutzaktivistInnen deren Videoaufzeichnungen erleichtern, wenn Ihnen ehrlich am Schutz der Verfassung gelegen wäre. Doch dass dem nicht so ist, wissen Sie genauso gut wie ich.

DDr. Martin Balluch
Obmann des VGT

PS: Das Original Ihres Briefes auf https://martinballuch.com/?p=1482

11 Gedanken zu “Offener Brief an den Leiter des LVT Steiermark

  1. Der VGT hat etwas über Jagdunfälle im Internet stehen. Auf dieser Seite http://www.abschaffung-der-jagd.at/jagdunfaelle.htm sind Jagdunfälle auch aufgelistet. Man sollte auch einmal hinterfragen wieviele Waffen von angeblichen Jägern gehortet werden. Das ist ein Terrorpotential das man nicht unterschätzen sollte.

    Verbotene Waffen sind Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (können), oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB Stockdegen) und/oder die über das Maß des Sport- oder Jagdzwecks hinausgehen (stark zerlegbar, zusammenklappbar, verkürzbar, schnell zerlegbar).

    Nur weil eine Waffe nicht schnell zerlegbar ist, wird sie ungefährlich?

    Voraussetzung für die Jahresjagdkarte:

    Erfolgreich abgelegte Jagdprüfung
    Mindestalter 18 Jahre (mit besonderer Ermächtigung der Behörde und Erlaubnis der Eltern: 16 Jahre)
    Strafregisterbescheinigung: “unbescholten”
    Mitgliedschaft in einem österreichischen Landesjagdverband (eine Art “Zwangsmitgliedschaft” die den Vorteil hat, daß jedes Mitglied automatisch mit der gültigen Mitgliedschaft jagdhaftpflichtversichert ist (von Euro 750.000.- bis Euro 2 Mio pro Schadensfall sowohl Personen als auch Sachschäden). Alle Jagdkarteninhaber sind auch Jagdunfallversichert.
    http://www.ljv.at/jagd_system.htm

    Während Waffen normal nur über 18 Jahrige haben dürfen, dürfen Jäger schon mit 16 Jahren eine Waffe haben. Wenn man sich ansieht was sich in machen Schulen abgespielt hat, ist das alleine schon reiner Wahnsinn. Ein Jugendlicher der hemmungslos ein Tier tötet, wird auch wenig Hemmungen haben einen Menschen zu töten.

    Man kann auch mit einem Jagdgewehr jemanden erschießen.

  2. reinhard,

    findest du deine polemik angemessen? findest du nachdenken und hinterfragen etwa schädlich? offenbar.

    tragisch, dass es für manche tierschützer es immer noch die liebste und leichteste übung ist, “die schnauze” gegeneinander “aufzumachen” (zitat ende) – und nicht da, wo es sinnvoll ist. an welcher stelle bitte siehst du bei mir “opportunismus”? und inwiefern tue ich “das gegenteil von unterstützen”? findet du mitdenken bedrohlich? schade.

    briefe zu schreiben, von denen man von vornherein weiss, dass sie nicht beantwortet und nichts bewirken werden, verschafft einem bestenfalls selbst genugtuung – nach dem motto: schaut nur her, wir wissen, was ihr von uns denkt.

    allgemein: etwas zu hinterfragen, zu diskutieren, kräfte zu bündeln und sie vor allem sinnvoll einzusetzen (und den verstand dazu), konstruktiv statt polemisch zu sein täte manchen aktivisten gut – gerade auch im tierschutz.

    mit solcher polemik, wie du sie hier äußerst, schadest du letzten endes dem tierschutz mehr als wenn du drei schweine pro jahr alleine auffräßest. ich hoffe mal, dass du das nicht tust … und dass auch du den mut hast, deinen mund auch an der richtigen stelle aufzumachen.

    in diesem sinne … freundliche grüße, julia

  3. Wie gut, dass dieses Schriftstück des LVT Beine bekommen hat …

    Der Verfassungschutz ähnelt schon immer mehr der Stasi in der ehemaligen DDR, zumindest was das Bespitzeln, Verfolgen und Verunglimpfen politisch aktiver Bürger und Vereine angeht. Diesem Brief kann der Herr Leiter des LVT Steiermark jedenfalls in Zukunft jederzeit entnehmen, was nun wirklich seine Aufgabe und die des Verfassungsschutzes ist –
    auch gleich an das BVT und die anderen LVTs (insbesondere Wien) weitersenden, denn dort scheint das Wissensvakuum darüber ähnlich groß zu sein.

    @Mafia
    Jetzt habe ich den Unterschied verstanden: Die Mafia hat Regeln an die sich alle Beteiligten halten müssen, und wo ein Verstoß auch für alle Beteiligten Konsequenzen hat. In einem Staatsgebilde – wie z.B. Österreich – dagegen müssen sich nur die “einfachen” Bürger an die Regeln halten. Eigentlich eh ganz simpel.

  4. elke, klar ist der vorangegangene brief pure willkür, da stimme ich dir vollkommen zu.
    aber seinverfasser hat ja gerade darin schon zur genüge deutlich gemacht, dass er weiss, mit welchen gegnern er es im fall der tierschützer zu tun hat, nämlich eben: mündigen bürgern, die ihre rechte kennen.
    dass er vor solchen bürgern glaubt warnen zu müssen (statt sie zu loben oder sie als gleichwertige diskussionspartner anzuerkennen) ist natürlich geradezu zynisch. andererseits, wen wunderts, nach allem, was der tierschutz im glücklichen österreich erfahren hat, in dem jeder, der wichtig sein will, erst mal den jagdschein machen muss, egal ob pfaffe oder minister -? die haltung des herrn vom amt ist also nichts unerwartetes.
    der briefverkehr mit ihm: jedenfalls, ein nebenkriegsschauplatz, bestenfalls; zeitverschwendung. schlimmstenfalls.
    allerdings müßte ich lügen, wenn ich behaupten wollte, das ich die heimlich-unheimliche genugtuung darüber, dass irgendwo jemand vor wut in die schreibtischplatte beisst, nicht nachvollziehen könnte …

  5. Elke: super, wie Du hilfst, Steuergelder zu sparen 🙂

    Der Brief trifft’s genau! Würde mir wünschen, dass der Herr Meixner ist Fernsehen darf und diese Fragen auch öffentlich beantworten darf. Aber ich glaube, der hat keine Zeit, er wird jetzt 100% seiner Zeit dafür verwenden, das “Leck” zu finden.

    Wenn er ganz schlau ist, hat er den Brief an jede Dienststelle ein bisserl anders formatiert, damit er leichter draufkommt, wer eine Kopie angefertigt hat…. Ich würde das so machen, aber ich arbeite ja auch nicht im LVT. Wäre mir ehrlich gesagt zu langweilig, Tierschützer zu filmen. 😉

  6. Julia,
    die Antwort solltest du dir selbst geben können. Opportun sein ist zwar gang und gäbe, doch die Minderheit hatte bis heute in der Geschichte oftmals recht. Statt den Menschen, die sich überhaupt noch trauen Schnauze aufzumachen, zu unterstützen, tust du hier auch noch das Gegenteil. Das ist eines der grossen Dilemmas dieser Gesellschaft.
    Was hat eigentlich das Totschiessen von Tieren mit Jagd zu tun?
    reinhard

  7. Julia, ich finde den Brief gut – wohlwissend, dass er nie beantwortet werden wird.

    Der mündige Bürger soll mit Dingen wie einem solchen Brief zeigen und sagen, dass er weiß, wozu der Verfassungsschutz da ist oder da sein sollte und dass willkürliches Handeln beobachtet (gefilmt) wird. Ich halte auch das diesem Brief vorangegenangenen Schreiben für Willkür.

  8. Was genau soll der Brief bezwecken?
    Denn Du erwartest doch nicht, dass der Adressat Dir am Ende zustimmt, oder?
    Du unterstellst ihm, dass ihm am Schutz der Verfassung nichts gelegen sei – aber geht das nicht etwas zu weit?
    Es gibt immer noch, sagen wir mal, etwas rückständige Menschen, die es auch in (vermutlich sogar österreichischen) Amtsstuben geben soll, die allen Ernstes glauben, Jäger seien Naturfreunde und solche “Ökoterroristen” wie alle Tierschützer es sind seien böse Menschenfeinde und daher per se Feinde des Staates.

    Ich dachte, der VGT will überzeugen, nicht polarisieren, habe ich mich geirrt? Wozu dann der Brief? Überzeugen von der Falschheit seines Handelns wirst Du ihn damit nicht. Ist das nicht etwa doch reine Kampfeslust?

  9. Ich spreche mich übrigens auch grundsätzlich gegen die Jagd aus. Ich schreibe das hier, damit das vom Verfassungsschutz nicht aufwändig recherchiert werden muss ;-).

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