28. März 2024

OLG-Urteil: auch politische Forderungen eine Nötigung – Anklage gegen Florian Klenk?

Dem Berufungsurteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) ist zu entnehmen, siehe zum Beispiel https://martinballuch.com/?p=2707, dass es eine Nötigung sei, ein Modehaus zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen, indem man durch Veröffentlichung von damit in Zusammenhang stehenden Fakten droht:

  • Wenn eine Firma durch ein geändertes Kaufverhalten ihrer KundInnen Umsatzeinbußen erleidet, dann ist das für sie bedrohlich
  • Eine faktische Information über die Geschäftspolitik der Firma kann das auslösen
  • Wird daher einer Firma angedroht, ihre KundInnen über deren Geschäftspolitik zu informieren, dann ist das eine gefährlich Drohung
  • Wird dadurch eine Änderung der Geschäftspolitik zu erreichen versucht, ist das eine Nötigung

Diese Rechtsansicht ist ein Fass ohne Boden, eine Entwicklung, die zum Ende jeder politischen Partizipation in der Gesellschaft führt. Warum, z.B., sollte sich die gleiche Argumentation nicht auch auf PolitikerInnen anwenden lassen? PolitikerInnen oder gar eine ganze Partei profitieren zweifellos davon, dass sie im Parlament sitzen, sie daher zur Änderung ihrer Politik mit der Androhung zu bewegen zu versuchen, ihre WählerInnen über ihre Politik zu informieren, müsste eine Nötigung sein:

  • Wenn eine Partei durch ein geändertes Wahlverhalten ihrer WählerInnen Stimmenverluste erleidet, dann ist das für sie bedrohlich
  • Eine faktische Information über die Politik der Partei kann das auslösen
  • Wird daher einer Partei angedroht, ihre Wählerinnen über deren Politik zu informieren, dann ist das eine gefährliche Drohung
  • Wird dadurch eine Änderung der Politik zu erreichen versucht, ist das eine Nötigung

Im Klartext: Ich schreibe Kleider Bauer, er soll aus dem Pelzhandel aussteigen, ansonsten werde ich seine KundInnen über das Tierleid bei der Pelzproduktion informieren und darüber, dass Kleider Bauer solche Pelze führt. Das sei eine Nötigung. Ich schreibe der ÖVP, sie soll dem Verbot der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen zustimmen, ansonsten werde ich ihre WählerInnen über das Tierleid bei der Kastenstandhaltung informieren und darüber, dass die ÖVP ein Verbot dieser Haltung behindert. Das müsste dann auch eine Nötigung sein. Was darf man eigentlich in diesem Land noch tun, wenn man mitreden will, wie die Gesellschaft funktioniert?

Florian Klenk wird ja vielen im Zusammenhang mit der Tierschutzcausa ein Begriff sein. Er war einer der letzten JournalistInnen, die noch weit in die Zeit des Tierschutzprozesses hinein immer wieder viel Verständnis für SOKO und Staatsanwaltschaft aufgebracht hat, und umso weniger für die TierschutzaktivistInnen. Ich habe das immer wieder thematisiert, z.B. https://martinballuch.com/?p=397. Mein Buch über die Tierschutzcausa mochte Klenk auch nicht, https://martinballuch.com/?p=753. Im neuen Falter schlägt er eine Diversion für die restlichen 5 Angeklagten vor, also dass sie zugeben falsch gehandelt zu haben, sich dafür entschuldigen und Sozialdienst leisten, dafür gäbe es weder eine Verurteilung noch eine Vorstrafe.

Florian Klenk wird hier in einer Pro&Contra Sendung über das Kinderheim Wilhelminenberg gezeigt, http://www.youtube.com/watch?v=RdkXD2YXAzE. Ab Minute 2:50 begeht er im obigen Sinne ebenfalls eine Nötigung: er droht damit, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn gewisse Archive über dieses Kinderheim nicht freigegeben werden.

Nicht, dass ich diese „Drohung“ jetzt verurteilen würde. Aber der nicht zuletzt von Klenk lancierte Tierschutzprozess hat nun so weit geführt, dass diese Handlung zur Straftat wird, dieses OLG-Urteil frisst also seine eigenen Kinder. Ob man Klenk deshalb nicht anzeigen sollte? Er wäre damit in guter Gesellschaft – momentan gibt’s bereits 606 Selbstanzeigen – und neben ihm auf der Anklagebank zu sitzen wäre einmal eine neue Erfahrung!

4 Gedanken zu “OLG-Urteil: auch politische Forderungen eine Nötigung – Anklage gegen Florian Klenk?

  1. Das nenne ich Kabarett. :)))

    Wieviele Finger benötigt man um sich daraus solchen Unsinn zu saugen?

    Was ist denn die geheime Geschäftspolitik der Firma Kleiderbauer über die man Kunden zu informierten droht? Über die würde ich auch gerne näheres erfahren. Jetzt hat man mich neugierig gemacht. :)))

    Vielleicht kommt das beim kommenden Prozeß dann heraus, denn ich bin sicher dass kein Tierschützer über Kleiderbauers Geschäftspolitik mehr weiß als das was jeder weiß. Kleiderbauer verkauft auch Pelzprodukte. Das ist die Geschäftspolitik von Kleiderbauer um die es den Tierschützern geht. Aber weiß, vielleicht ruhen da noch gefährliche Geheimnisse.

  2. “Im neuen Falter schlägt er eine Diversion für die restlichen 5 Angeklagten vor, also dass sie zugeben falsch gehandelt zu haben, sich dafür entschuldigen und Sozialdienst leisten, dafür gäbe es weder eine Verurteilung noch eine Vorstrafe.”

    Ist der Klenk jetzt Richter geworen, oder …?
    “Ich hör schon die Angeklagten sagen: Ja, Euer lieber Rat wir machen es (was auch immer) nienie wieder!”

    – auf welchem Jupitermond lebt er nochmal?

  3. Ja, natürlich, wenn irgend möglich sofortige Anzeige (Nötigung).
    Schütten wir die erregten Staatanwälte mit Arbeit zu, damit sie weniger Zeit haben, auf unbescholtene, weil trotz Skandalanklage freigesprochene, unbescholtene Bürger anzulegen, wie sie wenigstens mit einer Geste zu erlegen.

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