5. November 2024

ÖVP-Agrarlobby NÖ führt neuen Verwaltungsstraftatbestand ein: Filmen in Tierfabriken

_DSC4216klein
Solche Bilder aus Tierfabriken sollen in Zukunft nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Statt den FabriksbetreiberInnen sollen die TierschützerInnen, die diese Bilder aufnehmen, von der Polizei verfolgt werden!

Über die sogenannten Ag-Gag Gesetze in den USA hab ich noch berichtet, als gäbe es solche Entwicklungen nur auf einem anderen Stern, https://martinballuch.com/?p=2586. Diese Gesetze verbieten explizit das Filmen in Tierfabriken oder Schlachthöfen, sowie die Verbreitung derartiger Aufnahmen. In Österreich kann die Agrarindustrie nicht so offensichtlich vorgehen. Doch auch hierzulande ärgert man sich sehr über die vielen Filmberichte, die die Zustände in den Tierfabriken belegen. Zuletzt kamen 24 hohe FunktionärInnen der ÖVP an die Reihe. Und jetzt reichts der Tierindustrie, Verbote müssen her! Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP für diese Legislaturperiode steht auf Seite 21 bereits das Vorhaben, auf Basis einer angeblichen Seuchenprophylaxe das „unbefugte Betreten“ von Tierfabriken strafrechtlich zu verbieten! In NÖ, wo die ÖVP absolut regiert, ist man schon einen Schritt weiter!

Ganz still und leise wurde Ende Dezember 2013 das sogenannte Feldschutzgesetz erweitert. Dieses sollte ursprünglich verhindern, dass landwirtschaftliche Geräte und Güter von anderen benutzt werden. Es verbietet also den sogenannten „Feldfrevel“. Nun hat man dieses Gesetz auf die Stallungen erweitert. Als Begründung steht in den Erläuterungen zum Gesetzestext: Im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsführung ist es üblich und praxisgerecht, dass Stallungen unversperrt sind und gibt es daher keine praktische Handhabung gegen das Betreten durch betriebsfremde Personen. Durch das Eindringen von solchen Personen kommt es zu einer massiven Störung und Beunruhigung der Tierbestände. Dies kann zu Verletzungen sowohl der betriebsfremden Personen als auch der Tiere führen. Bei sensiblen Tierarten kann dies zum Tod einzelner Tiere führen. Letztlich ist auch das Eintragen bzw. die Übertragung von Krankheiten, insbesondere von Tierseuchen, eine mögliche Folge mit drastischen Auswirkungen.

Also nicht um die Tierfabriken vor den Augen der Öffentlichkeit zu schützen, sondern um die filmenden TierschützerInnen selbst vor Verletzungen zu bewahren, und die Nutztiere vor dem Schrecken, muss jetzt gesetzlich gegen das Filmen vorgegangen werden!

In § 6 (1) Zi 3 des Feldschutzgesetzes steht nun: Wer unbefugt fremde Stallungen betritt, verunreinigt oder beschädigt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 1500 zu bestrafen. Es wurde dafür nicht nur dieser neue Absatz in das Gesetz eingefügt, es wurde auch das Strafmaß von € 730 auf € 1500 erhöht. Zusätzlich wurde § 6 (4) wie folgt erweitert: Auf Antrag des Geschädigten ist in der Entscheidung über die Verwaltungsstrafe auch über die aus der Verwaltungsübertretung abgeleiteten, den Betrag von € 150 nicht übersteigenden privatrechtlichen Ansprüche zu entscheiden. Mit anderen Worten: die TierfabriksbetreiberInnen können vom Gericht bis zu € 150 von den TierschützerInnen, die sie beim Filmen erwischt haben, an „Schadensersatz“ zugesprochen bekommen, ohne ein Zivilverfahren anstrengen zu müssen, in dem sie erst einen Schaden nachweisen müssten, und daher ein Prozessrisiko hätten.

Aber damit nicht genug. In diesem verrückten nö Feldschutzgesetz wird in § 2 der Gemeinde ermöglicht, einen Tierfabriksbetreiber zu einem „Feldschutzorgan“ zu ernennen. Als solches darf er dann laut § 4 (2) die von ihm erwischten TierschützerInnen „anhalten“ (Zi 2), ihre Kameras beschlagnahmen (Zi 3) und sie sogar „festnehmen“, wenn sie zu fliehen versuchen, sich ihm nicht ausweisen oder in der strafbaren Handlung verharren! Die Tieridnustrie im ÖVP-Land NÖ gibt sich also per Landtagsbeschluss selbst die Machtbefugnis, TierschützerInnen, die ihr auf die Nerven gehen, physisch anzugreifen und zu berauben. So weit haben wir es bereits gebracht!

Bisher war das Betreten einer Tierfabrik eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Die BetreiberInnen dieser Fabriken mussten TierschützerInnen, die bei ihnen gefilmt hatten, auf Besitzstörung und Unterlassung klagen. Jetzt wurde das in NÖ ins Verwaltungsstrafrecht verlagert und die BetreiberInnen ermächtigt, selbst mit Gewalt vorzugehen. Ja sogar einen imaginären „Schadensersatz“ von € 150 sprechen sie sich zu. Und noch in den nächsten 5 Jahren soll die Bundesregierung ein strafrechtliches Verbot des Filmens in Tierfabriken erlassen. Dann ist die Abschottung komplett und keine weitere Kritik mehr zu erwarten. Das ist der nächste Schritt der Eskalation im Kampf der ÖVP gegen den Tierschutz!

17 Gedanken zu “ÖVP-Agrarlobby NÖ führt neuen Verwaltungsstraftatbestand ein: Filmen in Tierfabriken

  1. Ich finde es absolut unmöglich, dass Tierschützer angeklagt werden sollen nur weil Sie Missstände in Betrieben aufdecken.
    Wir können dankbar sein dass es solche Menschen gibt, die sich für Tiere einsetzen und die besten Haltungsbedingungen für diese armen Geschöpfe fordern. Sonst macht es ja keiner und die Tiere würden weiterhin leiden und letztendlich ist das Fleisch auch ungesund welches der Konsument isst. Stress, Antibiotikum, und Schmerzen und Leid gehen über ins Fleisch. Das gehört auf Dauer verändert.

  2. Sorry, ich verstehe durchaus das es gesetze gegen hausfriedensbruch gibt.
    ich kenn mich nicht so genau aus mit der gesetzeslage, aber ich denke man kann auch nicht einfach in ein Industriebetrieb gehen und ohne erlaubnis filmen, oder in einen kleine Handwerkers betrieb, dies ist ein einbruch.

  3. Der Regierung schreibe ich hiermit und auch persönlich : Ich Emanuel Toifl, österreichischer Staatsbürger, kündige den Auftrag, der erteilt wurde GEGEN das Pressefreiheitsgesetz und Tierschutzgesetz, Mit sofortiger Wirkung.

  4. Vor einigen Jahren sagte ich oft “Wir steuern auf den Faschismus zu”. Jetzt sage ich: “Wir sind mitten drin im neuen Faschismus!”. Die politisch und wirtschaftlich Mächtigen in Österreich erzeugen in mir nur noch Ekel und Brechreiz. Dass du, Martin Balluch, und andere das noch aushalten, grenzt schon an ein medizinisches Wunder. Ich habe grossen Respekt vor dir.

  5. Es sollte unangekündigte, amtliche Überprüfungen von Bauernhöfen geben, an denen auch Tierschützer beteiligt sind. Die Haltungsbedingungen sind selbstverständlich zu überprüfen. Schlimm ist, dass man Tierschützer in die Illegalität abdrängt. Die Bevölkerung hat selbstverständlich ein Recht zu erfahren wie Tiere gehalten werden. Nebenbei erwähnt, ist Tierquälerei auch nicht erlaubt und ich glaube auch endlich schon eine Straftat. Man könnte also auch sagen, wenn der Verdacht auf Tierquälerei besteht, ist jeder legitimiert dagegen vorzugehen.

  6. @Hans:

    Stimmen Sie zu, dass in einer Demokratie die Bevölkerung entscheiden können soll, welche Zustände bei der Tierhaltung erlaubt sind?

    Sehen Sie ein, dass dafür die Bevölkerung möglichst objektiv informiert werden muss, wie denn diese Tierhaltung in der Praxis aussieht?

    Stimmen Sie weiterhin zu, dass die beste Möglichkeit, diese Objektivität zu erreichen, darin besteht, sowohl die eine Seite, als auch die andere, die Fakten nach jeweils ihrer Sicht zu präsentieren?

    Dann muss auch die Tierschutzseite die Fakten zur Tierhaltung präsentieren können, richtig? Und wie soll sie das tun, ausser durch Filmen der Zustände? Und wenn die BetreiberInnen der Tierhaltung nicht zustimmen, wie schaffen wir dann “Waffengleichheit”? Eben, dafür gibt es Aufdeckungsjournalismus, und der besteht im Tierschutz nun einmal darin, u.a. auch Tierfabriken zu filmen. Man nennt das Pressefreiheit.

  7. Das kann jeder. Jemandem etwas abnehmen aber wahrscheinlich nicht. Ausweis verlangen wahrscheinlich auch nicht.

    (1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
    (2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet. http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=14&paid=80

  8. Ich hoffe die Tierschützer finden weiterhin Wege die unsagbaren Zustände in den tierfabriken aufzudecken. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren was sich hinter den Wänden der tierfabriken abspielt um dann entscheiden zu können wo sie ihr Fleisch beziehen. Tierschutz war noch nie so wichtig wie heutzutage. Ich hoffe ihr lasst euch davon nicht entmutigen.

  9. schönen guten abend, na der nachnamenlose hans dürfte zu den nichtshören-nichtssehen-nichtswissen hauptsache-essen bürgern gehören. aber ignoranten muss es eben auch geben. es gehört viel mehr aufgedeckt, sie machen gute arbeit herr balluch und die aufdecker-journalisten werden hoffentlich weiterhin ihrer tätigkeit nachgehen.

  10. “Die Tieridnustrie im ÖVP-Land NÖ gibt sich also per Landtagsbeschluss selbst die Machtbefugnis, TierschützerInnen, die ihr auf die Nerven gehen, physisch anzugreifen und zu berauben.”

    Die ach so böse “Tierindustrie” wird sich ja wohl noch gegen kriminelle Subjekte wehren dürfen, welche sich selbst die Machtbefugnisse erteilen, in fremdes Eigentum einzudringen und dort Schaden anzurichten, nech.

    Ich finde das super, daß die Österreicher sich endlich gegen Tierechtsterroristen wehren. Da kann Deutschlnad noch ´ne Menge von lernen.

  11. Danke für die Info. Österreich hortet seinen dunklen Geheimnisse gern im Verborgenen, in Kellern, Ställen oder sonstigen abgeschotteten Verliessen. Kein Wunder, das es da eine Partei gibt die sich die Farbe schwarz umhängt.
    Einfach widerlich. Und nach aussen immer schön brav, gekämmt und gestriegelt, gesund, pausbackig und in der Kirche gern gesehen.
    Danke fürs Augen öffnen (wieder einmal)

  12. Presseinfo schreiben!!
    Das muss Aufdecker-JournalistInnen auf die Palme bringen, und der Regierung damit via Medien eine nächste Watschen!!

  13. wie wäre es, diesen wahnsinn via open petition, avaaz, etc. anzufechten bzw. dadurch für die breite öffentlichkeit publik zu machen?
    ok, 1500,- ist jetzt auch nicht wenig, aber abhalten wirds hoffentlich auch keine engagierten menschen…
    aber irgendwie kann ich die sache mit der beschlagnahme der kamera, das festhalten nicht glauben – ob das bundesgesetzkompatibel ist?
    kann man in den gesetzestext einsicht nehmen, bzw. könnt ihr den veröffentlichen?

  14. es wird aber nix nützen, die filme kommen auch aus deutschland herein, werden im fernsehen gezeigt, des öfteren sogar im ORF zur hauptsendezeit. wenn sie mit erlaubnis gedreht wurden, dann merkt jeder, da wurde geschönt und geputzt und sogar die schweine geduscht. hat alles nix genützt, alle fanden den biobauern besser

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert