22. November 2024

Polizei in Innsbruck wegen Festnahme von TierschützerInnen verurteilt!

Das Urteil zur Verhandlung gegen die Innsbrucker Polizei am 3. April 2013 wegen der rechtswidrigen Festnahmen von TierschützerInnen (https://martinballuch.com/?p=2359) ist da: unserer Beschwerde wurde Folge gegeben und sowohl die Festnahme an sich, als auch das Tragen zum Polizeiauto und das Einsperren in einer Polizeizelle für rechtswidrig erklärt!

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20130515_ibk2In ihrem Urteil stellt Richterin Ines Kroker zunächst den Sachverhalt fest: 4 TierschutzaktivistInnen des VGT waren am 11. September 2012 um 6 Uhr früh zur Triumphpforte gekommen, um dort ein Transparent aufzuhängen. Ein Aktivist war auf das Denkmal geklettert, ein zweiter, nämlich ich, hat ihn gesichert. Eine Aktivistin war als Fotografin anwesend und eine weitere, um das Transparent zu reichen und um zu verhindern, dass PassantInnen das Sichern des Kletterers behindern. Die Polizei kam kurz danach, erkannte mich sofort und nahm die beiden Frauen fest. Sie wurden in ein Polizeiauto getragen und dabei über den Boden geschliffen, auf die nächste Polizeistation gebracht und für 2 Stunden eingesperrt. Gleichzeitig fuhren maskierte COBRA-BeamtInnen mit einem Feuerwehrkran vor und entfernten den Kletterer und nahmen ihn und mich fest. Begründung: wir hätten eine nicht angemeldete Versammlung abgehalten. Normalerweise bedeutet das eine Verwaltungsstrafe von € 70 und ist völlig harmlos.

Die Richterin kam nun zu dem Schluss, dass diese Aktion nicht den Kriterien einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz genügt, also gar nicht hätte angemeldet werden müssen. Dieser Vorwurf der Polizei war also unzutreffend, doch trotzdem meinte die Richterin, die BeamtInnen vor Ort hätten das fälschlich angenommen und das könne man ihnen nicht übel nehmen, sie hätten es eben nicht besser gewusst. Doch es ist keine Verwaltungsübertretung, an einer nicht-angemeldeten Versammlung teilzunehmen, die nicht aufgelöst wurde. Laut Polizeiprotokoll wurde aber erst 16 Minuten nach den Festnahmen überhaupt auf der Polizeidirektion angefragt, ob die vermeintliche Versammlung aufzulösen sei. Die Richterin stellte in ihrem Urteil klar fest, dass die PolizeibeamtInnen die Pflicht gehabt hätten, zuerst festzustellen, was die AktivistInnen konkret getan haben und wer für die Aktion verantwortlich war, bevor sie auch aufgrund ihrer fälschlichen Annahme, es liege eine Versammlung vor, Festnahmen durchführen hätten dürfen. Jetzt muss die Polizei die Kosten des Verfahrens von über € 2000 zahlen und auch für die Kosten ihres eigenen Anwalts von € 900 aufkommen. Natürlich wird das von Steuern beglichen.

Diese Verurteilung der Polizei in Innsbruck ist für uns sehr wichtig. Anlässlich der Tierversuchskampagne haben wir an verschiedenen Orten kritische Transparente aufgehängt, aber nur in Innsbruck reagierte man völlig intolerant und schritt sofort zu Räumung und Festnahmen, und das sogar mit Hilfe maskierter BeamtInnen der COBRA. Ein völlig unnötiger Aufwand – außer, man will die AktivistInnen einschüchtern und dazu bringen, dass sie sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu äußern und solche Aktionen durchzuführen. Dieselben Festnahmen gab es ja an zwei ähnlichen Aktionen hintereinander, bei zwei verschiedenen Denkmälern in Innsbruck. Jedes Mal landeten wir in Gefängniszellen, beim 2. Mal am 9. Oktober 2012 sogar 5 Stunden lang, https://martinballuch.com/?p=1612.

Diese Verurteilung der Polizei hat konkret keine Konsequenzen für die betroffenen BeamtInnen. Weder gibt es Geldstrafen noch ein Disziplinarverfahren. Und auch die Kosten werden ja durch Steuern beglichen, der UVS ist also etwas zahnlos. Doch trotzdem ist das ein klares Zeichen an die Polizei, dass es so nicht geht, dass wir in einem Rechtsstaat leben oder leben sollten, und dass sich auch die Polizei an die Gesetz und an die Menschenrechte zu halten hat. Ich bin gespannt, ob uns die Polizei in Innsbruck bei der nächsten Aktion anders behandelt wird.

6 Gedanken zu “Polizei in Innsbruck wegen Festnahme von TierschützerInnen verurteilt!

  1. Traurig nicht nur für die Opfer des Einsatze selbst, sondern für ein ganzes Land, dessen allgemeine Rechtssicherheit durch die vielen Berichte über Behördenwillkür Schritt für Schritt schwindet, der vielleicht größte (auch wirtschaftliche) Schaden für unser Land, worüber sich die Täter in Politik und Exekutive leider nicht bewußt sind.

  2. Immer wieder schön, wenn es (gute) Nachrichten gibt von echten Menschen.
    Vielleicht denken viele Polizisten, dass es lächerlich ist, eigentlich unmännlich, gegen …Tierschützer… vorzugehen anstatt gegen echte Verbrecher.

    Minute 0:7:15 (0:10:40) 0:16:18
    0:19:10 Aufstand des Gewissens

    Tausende Polizisten demonstrieren und bitten das Volk um Verzeihung
    http://www.youtube.com/watch?v=-DCkSX1txqA

  3. … bitte lieber Martin C., Du bist ganz frei zu finden was Du möchtest.

    Für mich (und andere vielleicht auch) klingt der Satz so nur einfach etwas komisch. Und da die Sache für die Betroffenen alles andere als komisch war daher unpassend. Hat mit Rechtschreibung übrigens wenig zu tun, by the way. Aber Grammatik- wie Rechtschreibabweichungen stören einfach den Lesefluß. Darüber Empfindlichkeiten zu äußern fände ich eher albern. Und der Sache nicht angemessen.

    Wollen wir also gemeinsam hoffen, dass sich die (nicht nur) Innbrucker Polizei für die Zukunft abgewöhnt, AktivistInnen welcher Art auch immer über den Boden zu schleifen … zumal der in Innsbruck meistens kälter ist woanders.

  4. Ist es Unwissenheit oder Kalkül? Auf jeden Fall wird im Zweifelsfall mit Gewalt vorgegangen. Warum sich auch mit rechtlichen Belangen beschäftigen, wenn ein rechtswidriges Vorgehen ohnehin keine Konsequenzen mit sich bringt? Danke liebe Polizei für die “sinnvolle” Verschwendung von Steuergeldern.

    @julia
    Besserwisserei dieser Art finde ich in einem Nicht-Rechtschreib-Forum für unangebracht.

  5. “… über den Boden geschliffen” doch lieber ersetzen durch “geschleift”.
    Diamanten werden geschliffen, Menschen werden geschleift.
    Traurig vielleicht aber wahr.

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