Wie berichtet schlug ein Polizist den stellvertretenden Obmann des VGT, David Richter, einfach nieder, weil dieser eine Treibjagd gefilmt hatte. Der Polizist machte falsche Zeugenaussagen und versuchte sogar den Tierschützer zu verleumden, d.h. er behauptete einfach, der Tierschützer hätte ihn geschlagen und nicht umgekehrt. Letztlich wurde der Polizist dafür wegen Amtsmissbrauchs, Körperverletzung, versuchter Nötigung und Verleumdung verurteilt, siehe
https://martinballuch.com/schuldspruch-gegen-schlaegerpolizist-im-original/
Überführt wurde der Polizist durch ein Video, das wir online gestellt und kommentiert hatten. Nun klagt der verurteilte Schlägerpolizist (Klagssumme € 36.000) den VGT wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes auf Entfernung des Videos. Der Klagstext im vollen Wortlaut:
36.000,- Euro (!), offenbar will er jetzt noch anständig Kapital aus seinen Straftaten schlagen. Wenn ich richtig informiert bin, so belief sich das endgültige Urteil auf 2.400,- Euro Geldstrafe und 4 Monate bedingt auf 3 Jahre. Tatsächlich ein äußerst mildes Urteil, was ihm ermöglicht, auch weiterhin sein Unwesen als Staatsdiener treiben zu können.
Nachdem er nicht einmal ansatzweise Unrechtsbewusstsein erkennen ließ, fühlt er sich wohl bis heute als Opfer und glaubt sein Märchen vom gewalttätigen Tierschützer. Bleibt nur zu hoffen, dass für ihn diese Klage ordentlich in die Hose geht.
Na das ist ein starkes Stück. Der Polizist ist in seiner Amtsausübung gefilmt worden. Das war eine öffentliche Maßnahme. Das Video hat also nichts an die Öffentlichkeit gebracht, was nicht sowieso schon öffentlich war. Wenn der Mann nicht erkannt werden will, darf er keine öffentliche Funktion ausüben. Andernfalls wäre es unmöglich jemals Verbrechen von Amtsorganen aufzudecken, da natürlich jedes Amtsorgan immer auch gleichzeitig eine Person ist.