Es liegt jetzt ein Beschluss des Präsidenten des Wr. Neustädter Landesgerichts (LG) vor, der die Befangenheitserklärungen von insgesamt 9 RichterInnen dieses Gerichts anerkennt.
Als erstes wurde eine Richterin zur Neuauflage des Tierschutzprozesses bestellt, die sich dann prompt für befangen erklärte, weil sie mit dem Tierschutz sympathisiere!!
Dann folgen reihenweise Neuernennungen und Befangenheitserklärungen, u.a. weil eine Richterin in der Kommission gesessen ist, die Staatsanwalt Wolfgang Handler zum ersten Staatsanwalt am LG Wr. Neustadt befördert hat.
Manche RichterInnen sagten einfach, sie seien durch die öffentliche Berichterstattung über den Fall befangen.
Erst der 10. (!) Richter übernahm den Fall. Eigentlich kein Wunder: spricht man schuldig, zieht man den Volkszorn aufgrund eines ungerechten Urteils auf sich, spricht man frei, dann wird man ab der nächsten Personalkommissionsentscheidung des LG Wr. Neustadt nur noch kleine, nichtöffentliche Verhandlungen führen dürfen, wie die Erstrichterin Sonja Arleth!
Gibt es dieses Video von diesem unglaublich tollen Staatsanwalt wo zu sehen?
Freue mich, dass mein Leserbrief hier in OÖ wenigstens vo Lokalzeitungen abgedruckt wurde:
Da erblödet sich die österr. Justiz nicht, als Ersatzhandlung für offensichtlich verhunzte Verfahren gegen KH Grasser und Kumpane, wieder einmal Tierschützer zu kriminalisieren, indem ein kurioses OLG-Urteil Teile der Freisprüche nach dem Skandalverfahren (nämlich den “Mafiaparagrafen” 278a gegen diese Amigos statt gegen Tierschützer anzuwenden, was die ÖVP offensichtlich weiter genau so handhaben will, weil sie soeben eine Entschärfung dieses Gesetzes, was einen solch klaren Missbrauch unmöglich machen sollte, verhindert hat) aufhebt.
Diese neue Entscheidung besagt, dass es bereits eine Nötigung mit Strafausmaß bis zu 5 Jahren Haft darstellt, einer Firma anzukündigen, nicht mehr bei ihr einzukaufen und die Herstellungs- und Vertriebsmethoden öffentlich zu machen, um zu erreichen, dass die Firma gewisse Handlungen und Verkäufe (z.B. Verkauf von Echtpelzen, unmenschliche Produktionsbedingungen- man denke an die Zustände der Bekeidungsherstellung in Fernost, usw) einstellt.
So haben mehr als 100.000 Menschen folgende Petition unterschrieben: “Die unterzeichnenden Personen fordern die Geschäftsleitung auf, endlich aus dem blutigen Handel mit Tierpelzen auszusteigen! Sie möchten erst dann wieder bei xy einkaufen, wenn diese bekannt gibt, keinen Echtpelz mehr zu verkaufen!”
Alle diese tollen Menschen, die sich für eine gute, wichtige Sache einsetzen, können nun von der Justiz belangt, angeklagt und wie es auch in Russland und anderen Scheindemokratien geschieht, verurteilt werden!
Dafür wurde ein Staatsanwalt, der nach dem Freispruch im Mai 2011 von einem Fenster der Gerichtsgebäudes für alle sichtbar und auf Video gebannt, auf die soeben Freigesprochenen in einer Geste (ohne Gewehr, aber als ob er eines hätte) angelegt hat, um sie wenigstens so zu “erlegen”, mit der Begründung “verständliche Erregtheit” nicht belangt, sondern befördert.
Ist das die Freiheit, in der wir in Österreich leben wollen? EMPÖRT EUCH!
Eigentlich müssten sich alle Richterinnen lt. Österreichischem Tierschutzgesetz als befangen erklären!
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass hier irgendjemand nicht befangen ist.
aber sehr genial, dass die ersten richterinnen im tierschutz tätig sind und aus diesen gründen befangen sind 😉
Der Richterberuf ist in WNS ein ausgeprägt weiblicher! Vielleicht gut so? (o;