Den Prozess hat die Richterin mit den Worten eröffnet, was wir denn gegen die Gatterjagd hätten, Wildschwein schmecke doch vorzüglich. Da hätten wir bereits aufstehen können und gehen, das Urteil war vorgezeichnet. Heute ist es per Post gekommen. Der höchste Jäger Österreichs hatte den VGT im Kurier als Lügner bezeichnet. Zwei Anwälte haben uns erklärt, dass so etwas nicht zu verteidigen ist. Beim Vorwurf der Lüge geht es ja nicht um die faktische Wahrheit der Aussage, sondern um den inneren Zustand desjenigen, der gelogen haben soll. Er muss ja vorsätzlich etwas Falsches gesagt haben. Mein Anwalt hatte im Tierschutzprozess jemanden, der etwas Falsches gesagt hat, der Lüge bezichtigt und wurde verurteilt. Falsch mag es gewesen sein, aber der Vorsatz könne nicht nachgewiesen werden. Und dass uns der Generalsekretär der Landesjagdverbände als Lügner bezeichnet, ist schwer rufschädigend. Das ist ja die Strategie der Jägerschaft, dass sie uns desavouiert, wo sie nur kann. Vom vorliegenden Prozess habe ich bereits berichtet: https://martinballuch.com/audiobericht-prozess-gegen-generalsekretaer-der-landesjagdverbaende-am-wiener-handelsgericht/
Aber auch mit einer einseitigen Richterin hätten wir Recht bekommen müssen. Wie, bitte schön, könnte sie in einem abschlägigen Urteil begründen, dass ich doch gelogen haben könnte? Aber da habe ich die Fantasie von RichterInnen mit einer klaren politischen Mission unterschätzt. Die Begründung viel ihr erstaunlich leicht und sie ist ganz kurz und knapp:
Also, als Jäger darf man den VGT immer und überall als Lügner bezeichnen, weil
- der VGT als Verein ja nur eine juristische Person ist und
- die Jägerschaft den VGT nun einmal nicht mag und deswegen, bitte schön, schon beschimpfen können muss.
Wir könnten sicherlich niemals einen Jäger oder eine Jagdgesellschaft oder einen Jagdverband als Lügner bezeichnen, insbesondere bei dieser Richterin nicht. Ich wette um jeden Preis, dass sie uns im umgekehrten Fall sofort verurteilt hätte, ohne diese beiden lächerlichen Ausreden auch nur eines Blicks zu würdigen.
Das ist wieder einmal diese unfassbare Einseitigkeit, der man beim Einsatz für Tiere dauernd begegnet. Man muss sich ja gegen den Status Quo engagieren, und da hat man offenbar damit zu rechnen, dass man beleidigt, bedroht oder gar geschlagen wird. Selbst schuld, sozusagen, warum mischt man sich auch ein, warum provoziert man die Mächtigen? Umgekehrt dagegen würde auch nur die geringste Beleidigung oder gar Drohung gegen einen Jäger oder die etablierte Macht sofort sanktioniert. Da gibts kein Verständnis, kein Pardon, da wird mit der gesamten Kraft des Rechts zugeschlagen.
Bei Mayr-Melnhof attackierte ein Jäger zwei TierschützerInnen, die außerhalb des Zauns standen und lediglich filmen wollten. Er schrie, stieß sie physisch weg, drohte sie zu schlagen und ihre Kamera zu beschädigen und lief auf sie zu. Wir haben damals den Vorfall gefilmt und zur Anzeige gebracht. Wie reagiert die Staatsanwältin? Das sei doch nur eine Unmutsäußerung gewesen, nichts weiter. Ah ja. Wenn ich eine derartige “Unmutsäußerung” gegenüber einem Jäger tätigen würde, wäre ich sofort wegen gefährlicher Drohung vor Gericht. Und hätte ich das mit der Staatsanwältin gemacht – was wetten wir, sie würde das anders einschätzen? Aber als Tierschützer muss man eben so etwas in Kauf nehmen, so der Ductus.
Ähnlich nun diese Richterin, wenn sie meint, das Auftreten des Jägers vor dem Jagdgatter Mailberg sei gar nicht bedrohlich gewesen. Der setzt sich auf das Auto, schlägt auf den Seitenspiegel und verfolgt den Anrainer, der nur ein Foto machen wollte, kilometerweit mit dem Auto, sodass sich der Mann so sehr fürchtet, dass er die Polizei um Hilfe ruft. Aber die Richterin sieht darin keine Bedrohung. Was, wenn ich mich ihr gegenüber so verhielte? Ich setze mich auf ihr Auto, schreie herum, schlage auf ihren Spiegel. Würde sie das dann bedrohlich finden? Ah ja, als Tierschützer hat man so etwas selbst verschuldet. Ich weiss.
Bin richtig stolz auf unsere unabhängige, unbefangene, unbeeinflussbare und stets objektive Justiz.