29. März 2024

Vorschläge für eine Justizreform: Untersuchungshaftverhandlung

Der Tierschutzprozess ist vorbei, es wird Zeit für die Aufarbeitung, es wird Zeit zu schauen, was wir daraus lernen können. Das bedarf natürlich einer langen und intensiven Diskussion, die ich gerne mit ein paar Ideen beginnen möchte. Es gibt einige schwere Missstände in der Justiz, die mir aufgefallen sind und die unbedingt reformiert werden müssten. Da ist einmal die Untersuchungshaftverhandlung.

In der Untersuchungshaftverhandlung entscheiden UntersuchungsrichterInnen darüber, ob eine Person in U-Haft kommen oder in U-Haft bleiben soll. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, weil ja in gewissem Sinn diese Person bereits ihre Strafe antritt. Eine einmal abgesessene Zeit im Gefängnis kann man nicht mehr rückgängig machen. Ich saß 105 Tage in U-Haft, wie sich jetzt herausstellte ohne, dass überhaupt ein Verdacht gegen mich vorlag. Wie konnte das passieren?

In meiner U-Haft habe ich mit verschiedenen RechtsanwältInnen gesprochen. Man hat mir gesagt, dass jene Personen, die vor ihrem Verfahren aus der U-Haft entlassen werden, etwa 0,1 % der U-Häftlinge ausmachen. Auf der anderen Seite würden mehr als 10 % der U-Häftlinge später freigesprochen. Hier klafft also eine riesige Lücke, sehr viele U-Häftlinge sind offenbar unschuldig, ohne dass das in der U-Haftverhandlung herauskommt.

Meine Erfahrung, und die vieler RechtsanwältInnen, ist, dass in der U-Haftverhandlung die Beweislast umgekehrt wird. Die Polizei bringt ja praktisch die Person in U-Haft und die U-HaftrichterInnen müssen erst einen guten Grund sehen, hier der Polizei zu widersprechen und den Häftling wieder zu entlassen. Der Häftling muss also einen guten Grund finden, warum nicht einmal der Verdacht besteht, dass er schuldig ist. Er muss sich also freibeweisen, anstatt dass von seiner Unschuld ausgegangen wird, und die Polizei gute Gründe für einen Verdacht erst liefern muss.

Im Fall der 10 U-Häftlinge in der Tierschutzcausa hat der operative SOKO-Leiter Josef Böck einfach vor der U-Haftverhandlung mit der zuständigen Richterin gesprochen und ihr einfach zahlreiche Lügen und Falschaussagen aufgetischt. Die Richterin hat ihm geglaubt und für ein Gespräch mit unseren AnwältInnen keine Zeit gehabt. Sie hat schließlich aufgrund der Aussagen von Böck die U-Haft über uns verhängt und nur deswegen sind wir 105 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen.

Warum war es nicht möglich, die U-Richterin über die Lügen des SOKO-Leiters aufzuklären? Der Grund ist so einfach wie entsetzlich: es gibt in Wirklichkeit keine U-Haftverhandlungen. In der österreichischen Rechtspraxis ist die U-Haftverhandlung eine ausgemachte Sache, die in wenigen Minuten erledigt ist. Die Strafprozessordnung sieht eigentlich eine kleine Verhandlung vor, in der man sogar ZeugInnen aufrufen könnte. Und das wäre gut, würde es befolgt. Wie gesagt, in der Praxis sind U-Haftverhandlungen eine reine Farce. Ich war zutiefst entsetzt, wie mir das selbst passiert ist. Ich erwartete eine ernsthafte Verhandlung, einen ernsthaften Tatvorwurf, wenigstens einen ernsthaften Tatverdacht. Nichts dergleichen kam. Ich wurde reingebracht und schon wieder hinausgeschickt: U-Haft verlängert. Niemand wollte mir zuhören oder mir wenigstens die konkreten Verdachtsmomente nennen.

Das muss offensichtlich anders werden, weil es sich um eine furchtbare Ungerechtigkeit gegenüber den U-Häftlingen handelt, mit einem großen Potential für Justizirrtümer. Ein paar Reformideen von mir wären:

  • Die U-Haftverhandlung muss öffentlich sein.
  • Die U-Haftverhandlung muss wirklich ein Prozess im Kleinen sein, mit Beweisaufnahme, ZeugInnen und Sachbeweisen, zumindest durch die Verteidigung.
  • Für die U-Haftverhandlung muss eine ausreichende Zeit vorgesehen werden.
  • Auch für die U-Haftverhandlung muss in dubio pro reo gelten, d.h. im Zweifel keine U-Haft.

9 Gedanken zu “Vorschläge für eine Justizreform: Untersuchungshaftverhandlung

  1. S.g. Herr Balluch, gerührt habe ich Ihre Darstellung Ihrer eigenen U-Haft genau gelesen. Wie Sie richtig sagen, sieht die Strafprozessordnung ja eine kleine Verhandlung vor. Entsetzlich finde ich das Verhalten des SOKO-Leiters Böck. Das ist schlimm, wenn Unwahrheiten verbreitet werden, nur damit eine Person ins Gefängnis geworfen werden kann. Da sind wir schon wieder bei den Hexenprozessen bzw. beim Volksgerichtshof der Nazi-Zeit.
    Das Verfahren für die Tierschützer war ja politisch angeordnet, daher hätte in diesem Fall auch eine in Ihrem Sinne reformierte Strafprozessordnung wenig genutzt. Pilz schreibt in “Republik der Kavaliere” wie aus politischen Gründen Ermittlungen verschleppt, behindert und manipuliert werden.
    Ihre U-Richterin hat sich also von den Lügen des Soko-Leiters überzeugen lassen. Da wäre mein Verbesserungsvorschlag: Der U-Richter muss noch eine zweite unabhängige Kommission beauftragen, die Sachverhalte zu überprüfen!
    Als Ermutigung möchte ich Sie an den Fall des Albin K. erinnern, der aufgrund eines Fehlgutachtens von Prof. Max Friedrich ins Gefängnis Graz-Karlau geworfen wurde. Nach Gegengutachten, Selbstmordversuchen im Gefängnis ist Albin K. rehabilitiert und hat mit Hilfe seines Anwalts Gradischnigg (Villach) eine Entschädigung der Republik Österreich erhalten.
    In Ihrem Fall müssten – dies wäre eines RECHTSSTAATES würdig – alle, die ihre Ämter so missbraucht haben (BMI/BMJ) dieser ihrer Ämter enthoben werden.
    Aber Gerechtigkeit gibt es selten, die Justitia ist ja halbblind. Ich hoffe trotzdem, dass das Urteil am 2. Mai GUT ausgeht. Das wünsche ich Euch allen aus ganzem Herzen! Ansonsten wären Sanktionen für Ö fällig!

  2. @ regina
    Vielleicht wollen Sie einmal an den Justizsprecher der SPÖ, Jarolim, die Frage richten, wie es dazu kam, dass Plessl, dessen Lebenslauf ja bekannt sein musste, von dieser Partei in den NR gehievt wurde.

    Jarolim hat immer wieder auf Pressekonferenzen, etc. gegen die Ermittlungsmethoden der SOKO und gegen den Prozess gewettert. Redet er mit gespaltener Zunge oder wird er in der eigenen Partei nicht beachtet?

  3. Zitat NRA Plessl: “Beschuldigte unterliegen – im Gegensatz zu geladenen Zeugen und Auskunftspersonen – bei Gericht keiner Wahrheitspflicht.” … und: trifft auch auf SOKO-Beamte im Zeugenstand zu – da darf gelogen werden, dass sich die Balken biegen.

    Den Prozess kann der Herr Plessl aber auch nicht wirklich verfolgt haben, seine Aussagen wirken nämlich einigermaßen realitätsfremd. Eigentlich hat er alle spezifischen Eigenschaften eines ÖVP-Politikers.

  4. Ich habe das gefunden:

    siehe:
    http://www.rudolf-plessl.at/index.php/neues/58-klarstellung-meine-teilnahme-an-soko-bekleidung.html

    KLARSTELLUNG – Meine Teilnahme an SOKO-Bekleidung Drucken

    Aufgrund aktueller Anfragen zum Thema habe ich mich dazu entschlossen, die beigefügte Klarstellung betreffend meine Teilnahme an der SOKO-Bekleidung – mit der ich bereits seit November 2010 auf vereinzelte eMail-Anfragen geantwortet habe – auf meiner Homepage zu veröffentlichen:

    KLARSTELLUNG: Meine Teilnahme an der SOKO-Bekleidung

    Klagewunsch des Obmanns des VGT geht ins Leere

    “Über die wahren Ziele, Absichten und strafrechtlich relevanten Taten des Obmanns des VGT Herrn Martin Balluch muss das mit seinem Prozess befasst unabhängige Gericht (Prozess beginn 2.März 2010) entscheiden”, stellt der Weinviertler Abgeordnete und seit seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat karenzierte Kriminalbeamte Bgm. Rudolf Plessl fest.

    Zu den mit 5.November datierten und auf der Homepage martinballuch.com veröffentlichten “angeblichen” Vorwürfen gegen mich – die primär auf absichtlich aus dem tatsächlichen Zusammenhang gerissenen Textpassagen basieren – möchte ich daher folgende Klarstellung abgeben:

    è Im Rahmen meiner kriminalpolizeilichen Tätigkeit war ich von Mitte 2007 bis Mitte 2008 der SOKO-Bekleidung zugeteilt,

    è Meine Aufgaben und Tätigkeiten erstreckten sich auf die Bereiche Administration und Ermittlungsarbeit,

    è Die Ermittlungsschritte wurden wie in jedem anderen Fall auch in Abstimmung oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft gesetzt. Die Bewertung der kriminalpolizeilichen Erkenntnisse obliegt einem unabhängigen Gericht, das nach Würdigung aller Indizien und Beweise ein Urteil – im Zweifel für den Angeklagten – fällen wird,

    è Tierschutz im Allgemeinen sowie die ausgesprochen engagierte Arbeit vieler durch die Zivilgesellschaft getragener Organisationen die sich ehrenamtlich der Verhinderung des absichtlichen Missbrauchs von Tieren zur persönlichen Bereicherung etc. widmen, ist notwendig, wichtig und unverzichtbar! Aber gleichzeitig ist auch die absichtliche und gezielte Unterwanderung ursprünglich friedlicher Protestorganisationen zur Begehung und Verschleierung (terroristischer) Straftaten abzulehnen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen!

  5. ich habe bezüglich herrn plessl an die spö geschrieben. das ist die antwort von hrn. plessl:

    “Im Auftrag des Abg.z.NR Plessl darf ich Ihnen folgende Antwort übersenden:
    Österreich ist glücklicherweise ein freies Land, in dem jede und jeder StaatsbürgerIn ihre/seine Meinung frei äußern kann. Als auf die österreichische Bundesverfassung angelobter Abgeordneter zum Nationalrat ist es unter anderem auch meine Aufgabe auf die Wahrung und Verteidigung dieses Grundrechts zu achten.
    Auf meiner Homepage habe ich aufgrund einiger Anfragen – darunter auch Ihre – meine Sicht betreffend “Tierschützerprozess” klargestellt.
    Lassen Sie mich aber auf folgenden Umstand hinweisen:
    Beschuldigte unterliegen – im Gegensatz zu geladenen Zeugen und Auskunftspersonen – bei Gericht keiner Wahrheitspflicht. Das bedeutet, dass Anschuldigungen gegenüber Belastungszeugen und Auskunftspersonen geäußert werden können, wenn sie die Linie der Verteidigung stützen und Zweifel an der vorgebrachten Anklage wecken können. Sie kennen ja sicher auch den Rechtsgrundsatz “Im Zweifel FÜR den/die Angeklagten!”
    Ich vertraue auf unseren Rechtsstaat, in dem die Polizei auf Grundlage geltender Gesetze und unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft ermittelt, die Staatsanwaltschaft über eine Anklage entscheidet und unabhängige Gerichte dann über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheiden.
    Ich lade Sie aber ein, sich auch über meine Sicht zu informieren, bevor Sie sich ein abschließendes Urteil bilden.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Plessl”

    eine eigenartig unklare stellungnahme zur eindeutigen aussage der angeklagten im schlussplädoyer: “Ich möchte zitieren, was der HErr Plessl zu meinem MItstreiter K. gesagt hat: “Wenn wir mit dir fertig sind, wirst du auf allen Vieren nach Deutschland kriechen, und nie wieder nach Österreich zurückwollen.”

    auf seiner homepage habe ich überhaupt nichts dazu gefunden.

  6. Notwendige Reformen dieser Art werden erst dann in den Bereich des Möglichen kommen, wenn jemand vom Schlage eines Franz Fiedler das Justizministerium übernimmt, aber erst nachdem er ein ganz klares Mandat hat definieren, und womöglich sogar dokumentieren, lassen.

  7. Was dieser Prozess bisher ans Tageslicht befördert hat – bzw. meist von den Betroffenen selbst befördert wurde – ist bemerkenswert und erschreckend zugleich und würde einem autoritären System alle Ehre machen. Die Alibihandlungen rund um die U-Haft sind nur weitere Facetten in diesem Polizei- und Justizskandal. Und wenn das schon länger gängige Praxis ist, wo bleibt dann der Aufschrei von den Rechtsexperten? (Prof. Velten wurde offenbar von “unserem” Herrn Bundespräsidenten ruhiggestellt ). Da mussten sich Tierschützer jahrelang von der Behörden-Mischpoche schikanieren lassen und nehmen jetzt auch noch aus eigener bitterer Erfahrung der Politik die Arbeit ab um Vorschläge für längst fällige Reformen zu unterbreiten. Ein völlig verdrehtes Land in einer völlig verdrehten Welt.

    Am besten gleich den Herrn Rudolf Plessl, seines Zeichens NR-Abgeordneter und (u. a.) im Menschenrechtsausschuss des Parlaments vertreten, einschalten. Herr Plessl verfügt noch aus seiner Zeit als SOKO-Beamter über ausreichende Erfahrung in Sachen Menschenrechte.

    Zur Erinnerung, die Aussage einer Angeklagten im Plädoyer:
    Ich möchte zitieren, was der Herr Plessl zu meinem Mitstreiter K. gesagt hat: “Wenn wir mit dir fertig sind, wirst du auf allen Vieren nach Deutschland kriechen, und nie wieder nach Österreich zurückwollen.”

  8. das sind vernünftige vorschläge, denen angesichts der ans licht der öffentlichkeit gelangten fehler, mängel und skandale bei polizei und justiz jeder informierte vernünftige und anständige mensch nur zustimmen kann. vernünftige und anständige politiker werden das umsetzen wollen. bei den grünen gibt es davon genug, bei der spö ist die mehrheit – denke ich – auch vernünftig und anständig. es ist zu hoffen, daß durch den druck der öffentlichkeit auch die övp zu vernunft und anstand gezwungen wird.
    DANKE für den einsatz für mehr vernunft, anstand und gerechtigkeit in diesem land!

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