28. März 2024

Vorschläge für eine Justizreform: unbedingte und uneingeschränkte Akteneinsicht

Die extremste und offensichtlichste Form von Ungerechtigkeit in diesen Tierschutzermittlungen und dem Tierschutzprozess war wohl der Umstand, dass wir nie volle Akteneinsicht bekommen haben, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft unser Recht auf Akteneinsicht konsequent hintertrieben haben und dass sie letztendlich damit erfolgreich waren. D.h. sie waren zwar erfolgreich, indem sie uns bis zuletzt keine volle Akteneinsicht gewährt haben, obwohl 3 RichterInnen die Polizei wegen mangelnder Akteneinsicht verurteilt haben. Sie waren allerdings insofern nicht erfolgreich, weil wir trotz ihrer rechtswidrigen Vorgangsweise von den Spitzeln letztendlich Wind bekommen haben und sie enttarnen konnten. Es waren diese Beweismittel, die Aussagen und Berichte der beiden Spitzel, die diesen Prozess umgedreht haben. Das war Staatsanwalt und SOKO immer schon klar, und deshalb haben beide alles daran gesetzt, unsere Akteneinsicht zu verhindern. Wer weiß, was es noch alles in diesen Akten geben würde, das wir aufdecken könnten, über die Machenschaften dieser SOKO, wenn wir endlich volle Akteneinsicht bekommen würden. Wir durften ja auch nie die Aufnahmen der Telefonate abhören, es wurden nur Abschriften gezeigt. Und auch das hat sicherlich seinen Grund darin, dass die Abschriften zum Teil schlichtweg falsch sind. Man wollte verhindern, dass das herauskam.

Es gab 2008 eine Novelle der Strafprozessordnung, die von Beamten aus dem Justizministerium ausgegangen ist, die diese Novelle heute noch uns gegenüber als sehr erfolgreich verteidigen. Laut dieser Novelle hätte die SOKO alle Daten der Ermittlungsmaßnahmen direkt an die Staatsanwalt weitergeben müssen und die Verteidigung hätte sie dort einsehen dürfen. Das ist nicht geschehen, „in Absprache mit der Staatsanwaltschaft“, wie SEO-Leiter Stefan Pfandler vor Gericht zugegeben hat. Wie konnte das trotz angeblich so vorbildlicher Strafprozessreform gelingen?

Leider ist das ein sehr altes Phänomen in der Strafprozessgeschichte, insbesondere bei politischen Prozessen. Ein Paradebeispiel ist der Fall der „Guildford Four“, der im Film „Im Namen des Vaters“ und im Buch „Memoirs of a radical lawyer“ von Michael Mansfield aufgearbeitet wird. Letzterer war der Anwalt der Betroffenen, der sie nach 15 Jahren unschuldiger Haft aus dem Gefängnis bringen konnte. Der Trick war auch da, dass die Polizei einfach die volle Akteneinsicht verweigert hatte und daher wesentliche Entlastungsbeweise der Verteidigung nie bekannt wurden. Es ist wirklich erschütternd, wie leicht das offenbar geht, der Verteidigung die Akteneinsicht zu verweigern, und wie methodisch das angewandt wird, um unschuldige Menschen aus politischen Gründen ins Gefängnis zu bringen. Bei den „Guildford Four“ ging es um den politischen Konflikt zwischen England und Irland.

Im Fall der Tierschutzermittlungen gibt es ja zahlreiche Fälle von Ermittlungsmaßnahmen, die wir nie erfahren hätten, wäre uns nicht jeweils ein Zufall zu Hilfe gekommen. Neben den Spitzeln wurden uns die chemischen Analysen der Flüssigkeiten im Materiallager des VGT verheimlicht, die technische Überwachung des VGT-Büros, die Videofallen vor Hauseingängen verschiedenster Angeklagter und anderer Personen, die Peilsenderdaten, die Observationen, die Fehler in der Rufdatenrückerfassung und und und. Mit der fadenscheinigen Begründung, diese Ermittlungen an sich, oder ihre Ergebnisse, seien „irrelevant“ gewesen, wurde ihre Existenz oder zumindest ihr Resultat verheimlicht. Wäre dieser Trick vollständig aufgegangen, wer weiß wie dieser Prozess geendet hätte.

Wir brauchen daher eine Justizreform, die ohne Wenn und Aber ganz klar und zwingend vorschreibt, dass die Verteidigung vollständige Akteneinsicht bekommt. Dass keine Teile quasi als Staatsgeheimnis vor den Angeklagten verheimlicht werden dürfen, dass die Verteidigung entweder selbst bei der Kriminalpolizei uneingeschränkt Akteneinsicht bekommt, oder dass alle Ermittlungsergebnisse ohne vorherige Pseudoeinteilung in relevant und irrelevant, sondern so, wie sie sind, in einen räumlichen Bereich kommen, zu dem auch die Verteidigung jederzeit Zutritt hat. Dasselbe muss für die Möglichkeit gelten, Audio- oder Videoaufnahmen selbständig vollständig anzuhören oder anzusehen. Bis zuletzt hat das Innenministerium mangelnde Ressourcen und zu hohe Kosten als Grund genannt, warum wir diese Audioaufnahmen nicht anhören können! Zu hohe Kosten für ein wesentliches Menschenrecht, aber 4 ½ Jahre SOKO gegen eine NGO wird ohne zu überlegen investiert!

Damit Hand in Hand müssen saftige Konsequenzen für jene PolizistInnen und StaatsanwältInnen drohen, die diese gesetzlichen Regelungen, die ja an die Grundfeste der Menschenrechte gehen, unterlaufen. Die Akteneinsicht mit dem Ziel zu verhindern, unschuldige Menschen einzusperren, muss als Kapitalverbrechen gesehen werden. Warum soll das weniger schlimm sein, als einen Menschen mit Gewalt zu entführen? In beiden Fällen verlieren Unschuldige potentiell auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus ihre Freiheit. Die Verantwortlichen gehörten sofort suspendiert und bei Verurteilung empfindlich lange weggesperrt. Solche Menschen kann man nicht auf die Gesellschaft loslassen! Wenn man EntführerInnen in ein Gefängnis sperrt, dann muss man auch solche Menschen dort einsperren, die ihre Macht missbrauchen und illegale Tricks anwenden, um wissentlich Unschuldige ins Gefängnis zu bringen.

12 Gedanken zu “Vorschläge für eine Justizreform: unbedingte und uneingeschränkte Akteneinsicht

  1. Habt ihr eigentlich ein Spendenkonto eingerichtet? Wenn ihr gegen diese dubiosen Gestalten und ihre unlauteren Machenschaften vor Gericht geht, würde ich euch gerne dabei unterstützen.

    Solche Menschen dürfen weder Macht noch Verantwortung haben und eigentlich gehört ihnen mit einem Tolstoi die Scheiße aus der Birne geprügelt, aber man will ja nicht radikal werden und diese Leute mit ihren eigenen Waffen auf ihrem eigenen Schlachtfeld zu schlagen ist bestimmt auch effektiver.

    Ich bin zwar arm wie eine Kirchenmaus (Student), würde euch für diesen Zweck aber gerne geben, was ich nicht unbedingt zum Überleben brauche und viele andere würden wahrscheinlich das Gleiche machen.

    Also, kann man euch für euren zukünftigen Feldzug etwas spenden?

  2. Ja, also, wenn das noch nicht so ist, dass die Polizei richterlichen Beschlüssen UNBEDINGT Folge zu leisten hat, dann sollte das UMGEHEND geändert werden….was hat das für einen Sinn, wenn Richter oder Richterinnen Beschlüsse fassen, und nur der Normalbürger, nicht aber die Polizei müssen sich daran halten. Da ist es reine Augenauswischerei, zu sagen, ja, das Recht ist auf eurer Seite, aber wir können euch nicht dazu verhelfen (und wollen es eigentlich auch nicht). Wer stellt sicher, dass die Polizei sich an Gesetze haltet? Die Polizei? Na, dann kommen wir wohl nicht weit; und dieses Problem stellt sich immer wieder. Gibt es denn kein eigenes “Internal-Investigations-Department”? Vielleicht wär das eine Möglichkeit, wenn diese noch nicht ausgeschöpft wird: Ein Department, welches NICHT dem Innenministerium untersteht, und welches ausschliesslich dafür da ist Vorwürfe der Polizei gegenüber zu behandeln. Die hätten viel zu tun.
    Wichtig allerdings wäre zu überlegen, wem dieses Department unterstellt sein könnte … keinesfalls dem Innenministerium, da sie sonst nur als professionelle Nestbeschmutzer angesehen werden.

    Dieses ganze Verfahren gegen euch war ja eigentlich fast eine private Sache (da seid ihr wem gehörig auf die Zehen getreten) die dann politisch wurde (dieser jemand hat “gute Freunde” in “hohen Posten”). Freunderlwirtschaft hat in der Justiz und bei der Polizei nichts verloren, aber genau dort scheint es am schlimmsten zu sein. Ich denke eine erfolgreiche Bekämpfung der Freunderlwirtschaft würde den gewünschten Effekt bringen; da könnte sich wieder das “Internal-Investigations-Department” einbringen.

    Ich versuche mir manchmal vorzustellen, dass das was euch passiert ist mir passiert wäre. Ich denke nach nur einem Monat U-Haft hätte ich jedes Geständnis unterschrieben (“Ja, ich BIN der Pate!”) einfach nur, weil ich in meiner Hilflosigkeit nicht mehr herausgesehen hätte. So hat es wenigstens Menschen “erwischt” die damit umgehen können, die schreien und sich wehren gegen die Ungerechtigkeit; man sollte diesen Umständen fast dankbar sein. Ihr seid schon lange nicht mehr ausschließlich Tierschützer; ihr seid “Gerechtigkeitsschützer” geworden, wenn ich das so sagen darf.

  3. Der erste Richter, der uns in Sachen Akteneinsicht Recht gegeben hat (das war im Februar 2009), hat uns nach dem Beschluss im persönlichen Gespräch gesagt, dass er die Polizei ja leider nicht dazu zwingen kann. Er kann einen Beschluss fassen, aber wenn die Polizei es trotzdem nicht tut, hat er keine Möglichkeit, Zwangsmittel zu erlassen.

    Vielleicht haperts daran: Die RichterInnen brauchen die Möglichkeit, Zwangsmittel gegen die Polizei erlassen zu können. Vielleicht müssten JustizwachebeamtInnen oder jemand befugt sein, die Akteneinsicht gegen den Willen der Polizei zu erzwingen.

    Was könnte es sonst für eine Lösung geben?

  4. Na gut, ich hab jetzt noch ein bisschen nachgedacht.
    “100 weitere Gesetze wären nur 100 weitere gebrochen gewesen.” – dazu steh ich weiterhin, aber vielleicht wäre gerade DAS notwendig, um die gewünschten Änderungen herbeizuführen. (Damit meine ich in diesem Fall eine Justiz, vor der wirklich alle gleich sind; und von der wirklich jeder Gerechtigkeit zu erwarten hat.) Vielleicht muss man die zuständigen Behörden dazu zwingen mehr und mehr Gesetzesübertretungen zu begehen, wenn sie denn ihre Freunderlwirtschaft aufrecht erhalten wollen, solange bis der Sumpf kippt. Dann erst wär das Chaos perfekt. Aus dem Chaos kann dann etwas Neues entstehen. Shiva-Brahma-Vishnu: Auch in der österreichischen Justiz.
    Zusammengefasst: Die gewünschten Reformen würden indirekt vielleicht doch zum Ziel führen; direkt werden aber nichts bringen.

  5. 100 neue Gesetze und Verfahrensordnungen werden NICHTS ÄNDERN, solange die Justiz so bestechlich ist.
    So sehe ich das auch.
    Ich fürchte, selbst wenn es diese “neutrale Stelle” bereits zu Beginn eures Falles gegeben hätte, man hätte Mittel und Wege gefunden, euch die Akteneinsicht trotzdem zu verwehren (…plötzliche Computerfehler, der Scanner hat’s gefressen, der Drucker will heute nicht – kommen’s in zwei-drei Monaten wieder, der dem Fall zugeordnete Beamte ist leider im Krankenstand/auf Urlaub/sonstiges…) …ihr hättet eure Akteneinsicht nicht bekommen. Und warum nicht? Weil die Ermittlungsergebnisse einfach dermaßen dürftig waren, und es bereits zu Beginn klar ersichtlich war, dass es eine Verhandlung nicht mal hätte geben dürfen. Bei voller Akteneinsicht hättet ihr auch noch mehr “illegales Treiben” der Soko aufgedeckt, und da ihr “bösen Aktivisten” (lol) euch ja die Medien untertan gemacht habt hättet ihr das ganze dort womöglich breitgetreten und wir Leser hätten noch mehr zum Kopfschütteln und hysterisch Lachen und Weinen gehabt. Die paar Sachen, die ihr aufgedeckt habt sind ja haarsträubend genug; ich möchte mal wissen, wieviel ihr bei voller Akteneinsicht gefunden hättet.
    100 weitere Gesetze wären nur 100 weitere gebrochen gewesen, um das zu verhindern.

  6. Ich bin trotzdem der Meinung wie Lisa, dass der § 53 der Strafprozessordnung eigentlich genügen sollte. Die Forderung, dass jedes Ermittlungsergebnis immer und ausnahmslos an eine neutrale Stelle geleitet werden soll, finde ich interessant. Das Gericht, der Richter ist an und für sich im österr. Rechtssystem neutral und nicht weisungsgebunden. Der Staatsanwalt ist der Ankläger des Staates. Beim Außerstreitverfahren nimmt man ja immer beim Gericht Akteneinsicht. Beim Strafverfahren kenne ich mich nicht so gut aus.
    Ihr Tierschützer habt von 3 Richterinnen Recht bekommen betreff Akteneinsicht. 100 neue Gesetze und Verfahrensordnungen werden NICHTS ÄNDERN, solange die Justiz so bestechlich ist. Es müssten die Gesetze nur eingehalten werden, und richterlichen Beschlüssen müsste Folge geleistet werden….Dies ist aber in Österreich nicht der Fall.
    Zwei Beispiele:
    – 1998 erhielt ich vom Jugendgerichtshof Wien einen Beschluss, wo in Punkt 4 genau das Gegenteil von Punkt 1 stand. Conclusio: Der Beschluss war UNDURCHFÜHRBAR (Besuchsrecht)
    – Im Fall Lucona ist immer wieder vonseiten BMI/BMJ interveniert worden. Ermittlungen sind behindert worden.

    Es gibt viele Fälle in der österr. Justizgeschichte, wo bestehende Gesetze und Verfahrensordnungen mit Füßen getreten wurden und Gesetze wegen dem höher stehenden Gesetz der Friends Economy (Freunderlwirtschaft) gebrochen wurden.
    Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung ist in den Grundzügen demokratisch, aber das Schlimme ist, dass Parteifreunden geholfen werden muss. Da umgeht man schon mal Gesetze. Auch ist das dienende Volk bei Gericht und Polizei nicht gerade mit höchster Intelligenz gesegnet. Ich musste z.B. am Bezirksgericht Wien-Liesing drei Stunden warten, bis die Rechtspflegerin (3 Jahre Ausbildung) einen Richter fand, der mir die – von Gesetzes wegen – zustehenden Rechte in bezug auf Akteneinsicht im Außerstreitverfahren gibt. Außerdem besteht durch das neue E-Government im Bereich Justiz derzeit das totale Chaos.

  7. @Lisa

    Aber irgendwie sind diese Gesetze ja nicht ausreichend, sonst hätten wir ja Akteneinsicht bekommen. Da stimmt doch etwas nicht, wenn 3 x RichterInnen die Polizei wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht verurteilen, und man bekommt trotzdem keine!

    Deswegen denke ich, es braucht eine Reform, die die Polizei absolut ZWINGT, und zwar systemimmanent (wie z.B. dass jedes Ermittlungsergebnis immer und ausnahmslos an eine neutrale Stelle zu übergeben ist und nicht in den Händen der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft bleibt), Akteneinsicht zu ermöglichen.

  8. Brauchen wir da wirklich eine Reform?
    Würde es nicht genügen, wenn sich Staatsanwälte und Kieberei (nachdem auch Frau Fekter dieses Wort ungestraft verwendet, denke ich, dass es so schlimm nicht sein kann…) an die bestehenden Gesetzt halten würden? In diesem Fall hätte es weder die verd(r)eckte Ermittlerin geben dürfen – die Ausrede von “Gefahrenabwehr” wenn sich die Gute bei Regen nicht aus dem Auto wagt ist eine Verhöhnung der Intelligenz des Zuhörers – noch den Lauschangriff, schon gar keine Videos oder Peilsender, und vor allem: man hätte die volle Akteneinsicht gewähren müssen.
    Ich denke, die hier geforderte Reform ist nicht notwendig; notwendig wäre, dass sich Justiz und Inneres an ihre eigenen, bereits bestehenden Gesetze halten!

  9. DDr Balluch, ich bin voll Ihrer Meinung, diejenigen, die absichtlich und widerrechtlich gehandelt haben, um Ihnen und den anderen Tierschützern -im Auftrag von wem auch immer- zu schaden, sollen unbedingt vor Gericht gebracht werden. Es geht nicht an, dass solche Machenschaften einfach unter den Tisch gekehrt werden. Nach dem Bekanntwerden des Stasi-Spitzelwesens in Ostdeutschland, waren wir alle geschockt. Ich glaube nicht, dass Österreich im Jahr 2011 viel besser ist als die DDR vor 1989. Hier liegt die Beweislast beim Staat Österreich, dass dem nicht so ist.

  10. Noch eine Ergänzung: Mein obiger Vergleich hinkt:

    Das Verfahren zur Besachwalterung einer Person, die sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern kann (bzw. deren Aussagen über Vorkommnisse in Bundesministerien nicht ernst genommen werden sollen) , ist ein Außerstreitverfahren gemäß § 268 ABGB.

    Gemäß Strafprozessordnung § 53 besteht aber auch im Strafprozess volles Recht auf Akteneinsicht:
    (1) Einsicht in den jeweiligen Akt kann im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und bis zur Erstattung des Abschlussberichts (§ 100 Abs. 2 Z 4) auch bei der Kriminalpolizei begehrt werden, im Hauptverfahren bei Gericht. Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft angehalten wird, hat ihm auf Antrag auch das Gericht Akteneinsicht in die im § 52 Abs. 2 Z 2 angeführten Aktenstücke zu gewähren.

    (2) Soweit Akteneinsicht zusteht, ist sie grundsätzlich während der Amtsstunden in den jeweiligen Amtsräumen zu ermöglichen. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten kann sie auch über Bildschirm oder im Wege elektronischer Datenübertragung gewährt werden.

    Ich nehme hiermit vom demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch:
    Unser Justizsystem ist gar nicht so schlecht. Die Justiz muss zwar in einigen Punkten reformiert werden. Vor allem aber müssen die handelnden Personen ausgetauscht werden. Es kann nicht sein, dass man für Jagdeinladungen etc. schweren vielfältigen AMTSMISSBRAUCH begeht. Es müssen wieder anständige Leute her.

  11. Das Recht auf Akteneinsicht zu verhindern, erschweren oder gar nicht darüber zu informieren, ist IN DER TAT ein Verbrechen. Ich musste z.B. im Juli 2009 DREI STUNDEN am Bezirksgericht Wien-Liesing warten, um Einsicht in meinen Sachwalterschaftsakt nehmen zu dürfen. Zum Glück habe ich in meinem Akt die handschriftliche Notiz gefunden, die eine INTERVENTION des BMF beim Gericht bestätigt. Das BMF hatte meine Entmündigung veranlasst. (Ein Beamter packt aus) Ich hatte Glück, da die Mäderln (“Rechtspflegerinnen”) am Bezirksgericht Liesing nicht informiert/ bestochen waren. Dieser 21. Juli 2009 war in der Tat ein Highlight der österr. Justiz. Derzeit produziere ich ein E-Government-Projekt der besonderen Art: Da mein Sachwalterschafts-Akt beim Gutachter in Mödling ist und das Bezirksgericht Wien-Liesing sich keine Kopie leisten kann, stelle ich für Richter Dr. Zucker meinen AKT online, weil der Richter auch ein Recht auf AKTENEINSICHT haben soll. Als ehemalige Angestellte des Bundesrechenzentrums, SAP-Beraterin für HV-SAP und Jus-Studentin arbeite ich gerne ehrenamtlich für die Republik Österreich! Siehe dazu mein Blog
    http://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2011/03/chronologie-einer-entmundigung.html

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