28. März 2024

Warum kann man Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht zur Verantwortung ziehen?

Wir wissen es alle aus persönlicher Erfahrung: Wer beliebig agieren kann, ohne für die Konsequenzen verantwortlich gemacht werden zu können, wird einseitig, ungerecht und brutal handeln. Das liegt offenbar in der Natur des Menschen. Und es gilt genauso auch für PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen.

Nachdem ich mich jetzt bereits jahrelang in den Mühlen der Justiz befinde, kann ich aus erster Hand bestätigen, dass PolizistInnen, Staatsanwaltschaft und RichterInnen für absolut nichts, was sie tun, zur Verantwortung gezogen werden können. Und sie agieren unfassbar ungerecht und einseitig. Es gibt z.B. eine Stelle im Akt, an der der Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler einfach behauptet, die Peilsenderobservationen an meinem Auto hätten ergeben, dass ich Anschlagsziele abfahren würde. Das lesen alle mit dem Fall befassten RichterInnen, von den HaftrichterInnen bis zum Obersten Gerichtshof, und nehmen es für bare Münze. Warum sollte der Staatsanwalt lügen? Es ist aber falsch. Die Ergebnisse der Peilsenderobservationen hätten wir zwar nie sehen sollen – sie wurden aus dem Akt ausgeklammert – aber in den Befragungen der SOKO-Mitglieder vor Gericht hat sich eindeutig ergeben, dass ich nie ein Anschlagsziel abgefahren bin. Die Aussage des Staatsanwalts ist frei erfunden.

Falschaussagen der Polizei gibt es unzählige im Akt. Allein im Protokoll des unter vier Augen geführten Gesprächs des operativen SOKO-Leiters Josef Böck mit der U-Haftrichterin während meiner Zeit im Gefängnis sind 11 von 12 seiner Aussagen falsch. Einfach falsch. Sie sind entweder absichtlich grotesk übertrieben oder frei erfunden. Das Ziel war damals, die Richterin dazu zu bringen, uns im Gefängnis zu behalten. Das gelang, mit faustdicken Lügen.

Und weder der Staatsanwalt noch die Polizei können offenbar für ihre Lügen zur Verantwortung gezogen werden. Kein Wunder, dass sie fröhlich weiter lügen und keinen Grund sehen, ihr Verhalten zu überdenken oder gar zu ändern. Dieser ganze Tierschutzprozess wäre nie so weit gediehen und längst gestoppt, wenn irgendeine Institution existieren würde, die mit aller Schärfe gegen nachgewiesene Lügen von Staatsanwalt und SOKO vorginge.

Auch die Richterin ist offen einseitig. Sie versteckt ihre diesbezüglichen Ambitionen überhaupt nicht. Diese werden sofort offenkundig, wenn man nur wenige Minuten dem Gerichtsverfahren beiwohnt. Kein Wunder, hat auch sie überhaupt nichts zu befürchten. Vor wenigen Jahren hat sie einen Mann, Franz Ambrosi, gegen klare Belege seiner Unschuld zu 12 Jahren Haft verurteilt. Er ist längst frei – aber musste sie die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen? Mitnichten. Eine Richterin kann wider bessres Wissen unschuldige Menschen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilen und damit psychisch und physisch vernichten, ohne dass ihr dafür irgendeine Sanktion droht. Gibt es den perfekten Mord, für den man sicher nicht angeklagt wird? Ja: als RichterIn in Texas einen Unschuldigen zum Tod verurteilen!

Ich habe in der letzten Zeit eine Reihe von Büchern gelesen und Filme gesehen, die von Personen handeln, die in den USA unschuldig zum Tod verurteilt und dann entweder nach Jahrzehnten rehabilitiert wurden oder sogar hingerichtet worden waren, bevor ihre Unschuld anerkannt wurde. Im Internet findet man dazu einige Literatur. Beispiele sind die Filme „Exonerated“ oder „The thin blue line“ und die Bücher „Unschuldig“ oder „Chasing Justice“.

Die Gründe für diese Fehlurteile haben zu den Vorgängen bei unserem Tierschutzprozess einige Parallelen. Hier ein paar Punkte, die mir aufgefallen sind:

  1. Sitzt man einmal in U-Haft, ist man so isoliert, dass man die eigene Verteidigung sowohl vor Gericht als auch medial nicht mehr durchführen kann. Der Polizei und der Staatsanwaltschaft stehen im Gegensatz dazu alle Kanäle offen.
  2. Die Medien und die Öffentlichkeit geben den Ministerien, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Vorschussvertrauen. Den Angeklagten und Beschuldigten wird dagegen misstraut.
  3. Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen persönlichen direkten Kontakt zu den RichterInnen und können sie dadurch sozusagen unter der Hand falsch informieren.
  4. Polizei und Staatsanwaltschaft erfinden Anschuldigungen frei heraus oder übertreiben völlig die vorhandene Evidenz. Das kann natürlich politisch motiviert sein oder es ist psychologisch dadurch begründet, dass sie die Angeklagten als GegnerInnen sehen, die es zu besiegen d.h. gegen die es einen  Schuldspruch zu erreichen gilt. Da geht es längst nicht mehr um Wahrheitsfindung oder Gerechtigkeit, sondern um eine Art Wettkampf.
  5. Die Anklage ist nicht im Konjunktiv geschrieben, sondern behauptet einfach die Schuld, auch wenn dafür keine ausreichenden Beweise vorliegen. Alle Personen, die ohne weitere Information die Anschuldigungen des Strafantrags im Tierschutzprozess lesen, sind zunächst einmal entsetzt. Erst wenn man die Beweislage der Behauptung der Existenz einer kriminellen Organisation auseinanderlegt, ändert sich das Bild. Aber der erste Eindruck ist dadurch einmal festgelegt.
  6. Die angeklagte Straftat wird völlig aufgebläht und dramatisch in den Vordergrund gestellt. Dadurch entsteht den Angeklagten gegenüber unbewusst ein stark negatives Gefühl, das aber gar nicht durch harte Fakten substantiiert wird.
  7. Sachverständige werden von Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesucht, beauftragt und bezahlt. Und zwar sehr gut bezahlt. Sie fühlen sich also ihren AuftraggeberInnen verpflichtet. Trotzdem gelten sie als neutral und objektiv vor Gericht, ganz im Gegenteil zu den sogenannten „PrivatgutachterInnen“ der Verteidigung, die als einseitig gesehen werden und im Prozess gar nicht auftreten dürfen.
  8. ZeugInnen können entweder persönliche Rachegefühle haben, aufgrund vorheriger Straftaten von der Staatsanwaltschaft abhängig sein, auf eine etwaige Belohnung bei Verurteilung der TäterInnen hoffen, sich wichtig machen wollen oder einfach durch direkten Kontakt zu Staatsanwaltschaft und Polizei völlig falsch und einseitig informiert worden sein. Es ist unglaublich, wie oft ZeugInnen in Verfahren völlig falsche Aussagen machen, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. So auch im Tierschutzprozess, siehe z.B. die Lügen des Herrn Plank.
  9. Und nicht zu vergessen die Einseitigkeit der RichterInnen, die ebenfalls durch Polizei und Staatsanwaltschaft beeinflusst sind und im Verfahren mehr und mehr die Rolle der Staatsanwaltschaft übernehmen.

Das wären einmal ein paar kritische Punkte, bei genauer Betrachtung gibt es sicher noch mehr. Will man eine funktionierende Justiz, müsste man sich Regeln überlegen, die diese Fehleranfälligkeit des Systems entschärfen. Oder man ist sowieso nicht an Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung interessiert.

3 Gedanken zu “Warum kann man Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht zur Verantwortung ziehen?

  1. Man kann sie anklagen. Alerdings nicht bei Gericht, sondern so wie Martin Balluch. Man muss das manipulierte Volk = Leserschaft = Steuerzahler = Wähler aufklären. Auch gegen Johann Zwettler gabe es ein Fehlurteil. Doch er ist psychisch und finaziell zerstört. Die Richterin feiert fröhlich weiter; der Staatsanwalt hat einen hochbezhalten Job erhalten, Ewald Nowotny, der die BAWAG beinahe in die Insolvent geführt hätte wurde zum Gouverneur der Nat.bank und der am BAWAG-Skandal nitschuldige sogennannte Sozial-demokrat Gusenbauer verhöhnt Pensionisten und macht eine Journalistin lächerlich, weil sie mit ihrem armseligen Gehalt beim großen Investmentberater nicht anlegen könnte. Wann kocht die Wut des Volkes über gegen diesen verluderten Staat?
    Ende April erscheint das Buch: “Man kann auch zweimal sterben.” Das klagt an und ruft zur Mitanklage auf
    H.-E. Neusiedler

  2. Tja, wärst du halt tüchtig und anständig gewesen und hättest ein paar Millionen Euro Bestechungs … äh Provision kassiert oder als Pfarrer ein paar Kinder durchgenudelt, dann wärst du jetzt ein freier und unbehelligter Mann aber so Terroristengesindel, das Plakate wie “Pelz ist Mord” aufklebt, muss natürlich gnadenlos vernichtet werden …

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