5. November 2024

Wenn die Polizei die Dienstnummer nicht hergibt

§ 30 (1) Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verpflichtet die BeamtInnen, BürgerInnen gegen die sie amtshandeln auf Verlangen ihre Dienstnummer zu nennen, und zwar im Normalfall durch Übergeben einer Karte. Der Sinn ist klar, so soll es den BürgerInnen möglich sein, mit rechtlichen Schritten gegen die BeamtInnen vorzugehen, wenn sie sich unfair behandelt fühlen. Dienstnummer statt Namen ist schon eine Konzession an die BeamtInnen, um anonym zu bleiben, obwohl ja das für BürgerInnen oft nicht gilt, die müssen sehr wohl ihre persönlichen Daten hergeben, wenn eine der in § 35 (1) SPG genannten Voraussetzungen vorliegt.

Nun, bei ihrem Einschreiten im Jagdgebiet von Mensdorff-Pouilly waren die PolizistInnen nicht zimperlich. Am 20. November 2015 z.B. fotografierten 4 TierschützerInnen von einer öffentlichen Straße aus die Jagd, als sie zunächst von den JägerInnen und dann von der Polizei, die sie mittels Notruf herbeigeholt hatten, insgesamt 2 Stunden am Wegfahren gehindert wurden. Im Laufe dieser Amtshandlung verweigerten alle 3 Beamten die Herausgabe ihrer Dienstnummer. Ich hatte gleich zu Beginn meinen Ausweis gezeigt, und meine Daten waren prompt an die Jägerschaft weitergegeben worden, deshalb habe ich dann meinen 3 TierschutzkollegInnen empfohlen, anonym im Auto zu bleiben. Letztlich habe ich eine Anzeige wegen Nötigung und Amtsmissbrauch eingebracht (https://martinballuch.com/strafanzeige-gegen-mensdorff-pouilly-jagdaufseher-und-die-polizei-wegen-amtsmissbrauch-und-noetigung/), sowie eine Massnahmenbeschwerde gegen die Polizei erhoben (https://martinballuch.com/massnahmenbeschwerde-gegen-zwangsmassnahme-der-polizei-jagd-mensdorff-pouilly/). Ein Aspekt davon war, dass die Polizei sich geweigert hat, ihre Dienstnummern bekannt zu geben, und zwar bis zuletzt. Um das zu belegen, habe ich direkt vor Ort diese Verweigerung mit Zustimmung des Beamten aufgenommen, allerdings wurde ich sehr dringend gebeten, diese Aufnahme nicht mehr online zu präsentieren. Zwar habe der Polizist doch nichts zu verbergen, doch will er jetzt plötzlich doch nicht mehr, dass seine Aussage öffentlich ist.

Die Polizei nahm dazu wie folgt Stellung:

VerweigerungDienstnummerStellungnahmePolizei1VerweigerungDienstnummerStellungnahmePolizei2

Aus dem Audioprotokoll folgt eindeutig, dass ich weder in harschem Tonfall, noch nur am Anfang um die Dienstnummer gebeten habe. Faktum ist jedenfalls auch, dass diese Charakterisierungen nicht im § 30 (2) SPG als Gründe angeführt sind, wann von der Bekanntgabe der Dienstnummer Abstand genommen werden kann. Das wird in unserer Replik dazu ausgeführt:

ReplikStellungnahmePolizeiDienstnummernverweigerung1

ReplikStellungnahmePolizeiDienstnummernverweigerung2

Das Verfahren bleibt also spannend.

5 Gedanken zu “Wenn die Polizei die Dienstnummer nicht hergibt

    1. Wer Jäger bei der Arbeit stört, der begibt sich in Lebensgefahr!
      Außerdem ist leider viel zu viel Wild im Wald, was dem Ökosystem Wald schwer zu schaffen macht. Schuld daran sind die Jäger die künstlich eine hohe Population fördern.
      Die Polizei hat euch zu eurem Schutz festgehalten bis die Jagd beendet war.
      Wenn etwas passiert wäre wären die dran gewesen.

  1. Es ist immer wieder erschütternd wie sehr die Rechtsprechung üblicher Weise Amtsmissbrauch von der Hand weist indem sie schildert wie verständlich es doch unter allen möglichen absurd lächerlichen Umständen wäre wenn Beamte ganz offen absichtlich Bürgerrechte brechen.

    1. Also mal ganz ehrlich. Als Polizist würde ich bekloppten, vermummten Leuten die meine Maßnahme behindern auch nicht direkt meine Dienstnummer geben. Terroristen oder Reichsbürgern gibt man die doch auch nicht

      1. Es ist aber verdammt noch mal die Pflicht der Polizei die Dienstnummer raus zu geben damit sich die blanken Bürger wie oben schon erwähnt auch rechtlich gegen diese Maßnahmen zur Wehr setzen können

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert