Als Tierschutzorganisationen ist es für uns sehr wichtig, den Umgang mit Tieren, wie er von manchen unserer MitbürgerInnen gepflogen wird, dokumentieren zu können. Es ist wohl wirklich nicht zuviel verlangt, dass wir in Ruhe gelassen werden, wenn wir diese Art der Pressefreiheit, die ja von der Verfassung garantiert wird, auch wahrnehmen, insbesondere wenn wir von öffentlichen Wegen aus filmen wollen. Die Gatterjagdgesellschaften, wie alle aus der Tierindustrie, von den Tierversuchslabors bis zu den Tierfabriken, wollen das trotzdem verhindern. In Niederösterreich macht man das mit einem neuen gesetzlichen Verbot, sich Treibjagden auf öffentlichen Wegen nähern zu dürfen. Im Burgenland erlässt unser zukünftiger Verteidigungsminister polizeiliche Sperrzonen per Verordnung, um uns das Betreten verweigern zu können. Und in Salzburg stellte Mayr-Melnhof einige Jagdhelfer als Securities ab, die das Betreten eines öffentlichen Weges verhinderten. Uns bleibt dann nur der gerichtliche Weg, in diesem Fall mit einer Anzeige wegen Nötigung gegen den Jagdgatterbetreiber Max May-Melnhof und seine Securities.
Zumindest diesbezüglich gibt es noch ein wenig Hoffnung:
“VfGH prüft Verbot des Kärntner Jagdgesetzes” – http://kaernten.orf.at/news/stories/2753129/