Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt:
- Mayr-Melnhof hat mit 2 Jagdkollegen einem Tierschützer rechtswidrig physische Gewalt angetan
- Mayr-Melnhof hat diesem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt seine Kamera entwendet
- Mayr-Melnhof hat die Grundrechte dieses Tierschützers verletzt, als er ihn nach seinem Übergriff filmte und dieses Video den Medien weitergab
- Mayr-Melnhof hat diesen Film erstellt, um ein falsches Beweismittel zu fingieren
- Mayr-Melnhof hat vor Gericht mehrfach die Unwahrheit gesagt
- Mayr-Melnhof hat zusammen mit zwei von ihm bestellten Personenschützern einem weiteren Tierschützer rechtswidrig Gewalt angetan
- Mayr-Melnhof hat diese Handlungen rechtswidrig in seinem Amt als Jagdschutzorgan gesetzt
Dazu sandte nun Anwalt Stefan Traxler an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung die folgenden Forderungen:
- Überweisung von € 7.440 Vertretungskosten
- Übergabe der entwendeten Kamera bis 4. Juni 2018, andernfalls Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden
- Enthebung von Mayr-Melnhof und seinen Mittätern des Amtes von Jagdschutzorganen und Entziehung der Jagdscheine