Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt:
- Mayr-Melnhof hat mit 2 Jagdkollegen einem Tierschützer rechtswidrig physische Gewalt angetan
 - Mayr-Melnhof hat diesem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt seine Kamera entwendet
 - Mayr-Melnhof hat die Grundrechte dieses Tierschützers verletzt, als er ihn nach seinem Übergriff filmte und dieses Video den Medien weitergab
 - Mayr-Melnhof hat diesen Film erstellt, um ein falsches Beweismittel zu fingieren
 - Mayr-Melnhof hat vor Gericht mehrfach die Unwahrheit gesagt
 - Mayr-Melnhof hat zusammen mit zwei von ihm bestellten Personenschützern einem weiteren Tierschützer rechtswidrig Gewalt angetan
 - Mayr-Melnhof hat diese Handlungen rechtswidrig in seinem Amt als Jagdschutzorgan gesetzt
 
Dazu sandte nun Anwalt Stefan Traxler an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung die folgenden Forderungen:
- Überweisung von € 7.440 Vertretungskosten
 - Übergabe der entwendeten Kamera bis 4. Juni 2018, andernfalls Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden
 - Enthebung von Mayr-Melnhof und seinen Mittätern des Amtes von Jagdschutzorganen und Entziehung der Jagdscheine
 
				