18. Dezember 2024

Gatterjagd: das Märchen von der Gattergröße

Die SPÖ will die Gatterjagd im Burgenland wieder erlauben. Entgegen anderslautender Meldungen aus manchen Medien, wie z.B. der Kronenzeitung, ist die SPÖ weiterhin voll auf Kurs. Die Gatterjagd soll wieder erlaubt, § 170 (3) des Jagdgesetzes ersatzlos gestrichen werden. Dieser Paragraph verpflichtet alle Betreiber_innen bestehender Jagdgatter diese bis 1. Februar 2023 aufzulösen. Ab dann wird es im Burgenland keine Gatterjagd mehr geben. Oder hätte es keine mehr gegeben, wenn es nach dem Willen der SPÖ geht, die sie ja weiterhin bestehen lassen will.

Mangels Argumenten soll die Behauptung beeindrucken, die Gatter seien ja x Fussballfelder groß. Klingt das nach viel? Für eine Treibjagd, die 6-8 Stunden dauert? Betrachten wir ein nach dieser Diktion “großes” Jagdgatter, jenes von Mensdorff-Pouilly in Bildein. Hier ein Satellitenbild:

Das Gatter ist ungefähr das rot umrandete Gebiet. Die inneren Umrandungen sind alles Untergatter, also ebenfalls abgezäunte Bereiche, die den Tieren entsprechend gar nicht zur Verfügung stehen.

Auf Feldwegen, die das Gatter durchschneiden, sieht man von einem Zaun zum anderen. Also nur wenn Bäume die Sicht verstellen, sieht man den Zaun nicht. Man stelle sich also vor, man ist Opfer einer Treibjagd in diesem Gatter. Natürlich kennt man die Gegebenheiten, kein Wildtier ist so doof, das eigene Revier nicht zu kennen. Die Tiere wissen also ganz genau, wo der nächste Zaun ist. Und jetzt kommt eine schreiende Treiberkolonne, ballern die Leute von den Hochständen. Wohin flüchten? Zum Zaun, weil dort wenigstens von einer Hälfte keine Schüsse und keine Gefahren drohen. Richtig: bei der Gatterjagd drängen sich die Tiere in gemischten Artengruppen, also z.B. Damhirsche und Wildschweine gemeinsam, den Gatterzaun entlang.

So groß sei das Gatter! Wenn ein Rothirsch an einem Punkt in diesem Gatter steht, der in allen Richtungen am weitesten von allen Zäunen entfernt ist, dann beträgt diese Distanz maximal 500 m. Viel? Ein Rothirsch rennt 67 km/h. Wird er also an diesem zaunfernsten Punkt in Todesangst versetzt und rennt Richtung Zaun, dann knallt er spätestens nach 26 (!) Sekunden in diesen hinein. In Worten: sechsundzwanzig Sekunden! Soll das groß sein? Für ein Wesen mit der Schnelligkeit der Wildtiere, die dort bejagt werden, sind die Distanzen in einem Jagdgatter absolut minimal. Noch dazu hat ein Rothirsch ein Revier von etwa 16.000 ha. Kein einziges Jagdgatter ist auch nur ansatzweise so groß.

Den Betreiber:innen von Jagdgattern ist deren Größe nicht wichtig. Die Dichte an Tieren darin, die ist wichtig. Man will, erstens, dass es möglichst viele männliche Tiere mit großen Trophäen gibt. Man will, zweitens, dass diese nicht ins Nachbarrevier abwandern, wenn man sie schon so mühsam herangezüchtet hat. Und man will, drittens, dass die Jagdgäste nach möglichst kurzer Zeit die kapitalen Trophäenträger vor die Flinte bekommen, die sie bestellt haben. Sonst kommen diese Kund:innen nicht mehr.

Man könnte Jagdgatter also ad absurdum führen, wenn man ihnen vorschreibt, dass die Wilddichte innen nicht diejenige außen übersteigen darf. Dann würden die Zäune obsolet. Was die SPÖ als Kompensation für die Aufhebung des Gatterjagdverbots anbietet, ist dagegen nur Makulatur. Lassen wir also § 170 (3) einfach bestehen und diese anachronistische Barbarei findet ihr Ende.

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