28. März 2024

Jagdfreistellung eines Grundstücks in Spittal an der Drau: Beschwerde zum EGMR

Es hat so kommen müssen. Als der Besitzer eines Grundstücks – ein Funktionär des VGT und praktisch vegan – Ende Oktober 2014 die Freistellung seines Grundstücks von der Zwangsbejagung beantragte, war der Weg Richtung Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits vorgezeichnet. Denselben Weg waren GrundbesitzerInnen in Luxemburg, dann Frankreich und zuletzt auch Deutschland gegangen. In jedem Fall waren die Höchstgerichte der entsprechenden Länder nicht bereit, die Jagdfreistellung anzuerkennen, obwohl es bereits in den letzten beiden Fällen Präzedenzfälle beim EGMR gab. So auch in Österreich. Auch das hiesige Verfassungsgericht konnte sich nicht dazu durchringen, einen ethisch tierschutzaffin eingestellten Grundbesitzer vom Zwang zu entheben, zulassen zu müssen, dass auf seinem Grund in jeder beliebigen Form – auch durch Aussetzen von Zuchtfasanen oder durch den Abschuss von harmlosen Schnepfen – auf Tiere geschossen wird. Die Geschichte bisher: https://martinballuch.com/?s=Jagdfreistellung

Deshalb wurde jetzt die folgende Beschwerde gegen die Republik Österreich beim EGMR eingebracht:

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Die Gründe für die Beschwerde wurden recht kurz zusammengefasst:

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2 Gedanken zu “Jagdfreistellung eines Grundstücks in Spittal an der Drau: Beschwerde zum EGMR

  1. Ich schreibe gerade eine Arbeit über das Thema Jagdfreistellung.
    Gibt es über diese Beschwerde schon Neuigkeiten? Online habe ich dazu generell sehr wenig gefunden.

    Lg

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