5. November 2024

Klage der nö Landwirtschaftskammer gegen mich abgewiesen!

Die von der ÖVP geführte nö Landwirtschaftskammer hat mich vor einigen Monaten geklagt. In insgesamt 2 Prozesstagen wurde die Frage behandelt, in wieweit ich AktivistInnen dazu aufgestachelt hätte, eine Aktion des zivilen Ungehorsams gegen die Landwirtschaftskammer durchzuführen. Dabei stellte sich einmal mehr heraus, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung jede Tierschutzaktion überwacht. Ich selbst habe bei der Aktion vor Ort zwar mit Medien gesprochen, ich habe aber die Aktion weder organisiert noch mich selbst daran beteiligt. Näheres: https://martinballuch.com/?p=893

Dass sich die nö Landwirtschaftskammer auf mich eingeschossen hat, ist auch aus anderen ihrer Aussendungen zu entnehmen https://martinballuch.com/?p=937. Für die Tierindustrie – wir erinnern uns an den Tierschutzprozess und Staatsanwalt Wolfgang Handler, der mich als Mastermind hinter allen Tierschutzaktionen bezeichnete und sogar vom „Messias“ der Tierschutzbewegung sprach! – bin ich zum Staatsfeind Nr. 1 geworden. Warum wohl wurde nur ich privat geklagt, aber weder die AktivistInnen, die die Besetzung durchgeführt haben, noch der Verein VGT. Man versucht also mich persönlich einzuschüchtern, finanziell zu schädigen und zu bedrohen.

Heute erging das schriftliche Urteil in dieser Unterlassungsklage der nö Landwirtschaftskammer am Bezirksgericht St. Pölten gegen mich. Das Ergebnis ist erfreulich: die Klage wurde abgewiesen. Die Richterin ging dabei aber nicht auf unsere Argumentation bzgl. Menschenrechten und Demokratie ein, dass eine öffentliche Institution mediale Aktionen dieser Art zu dulden habe, weil es Teil der Demokratie und der Meinungsfreiheit ist, auf diese Weise in die öffentliche Diskussion einzugreifen. Stattdessen erklärte die Richterin, die Klage sei nicht berechtigt, weil das Anstacheln zu Aktionen allein nicht ausreichen kann, ein Unterlassungsbegehren zu gewähren, auch wenn die Aktion in meinem Interesse gewesen ist. Wäre ich Organisator der Aktion gewesen und hätte die Weisungsbefugnis über die AktivistInnen gehabt, insbesondere die Möglichkeit die Aktion zu stoppen, dann wäre zumindest die Klage berechtigt gewesen. Das war aber nicht der Fall, deshalb wurde die Klage wegen mangelnder Passivlegitimation abgewiesen und die Argumente zu Menschenrechten und Meinungsfreiheit gar nicht erwogen.

Aufgrund der Beweisaufnahme, insbesondere der Einvernahme eines Journalisten, eines Aktivisten und eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der die gesamte Aktion beobachtet hatte und als Zeuge der Anklage von meiner anstachelnden Rolle sprach – so hätte ich den AktivistInnen am Dach gesagt, wie sie ihr Transparent halten müssten, damit es am Besten zur Geltung komme – stellte die Richterin fest, dass die Aktion basisdemokratisch und autonom abgelaufen ist. Im Gegensatz zu den Vorstellungen dieser hierarchieaffinen Personen aus Polizei, Landwirtschaftskammer, ÖVP und Staatsanwaltschaft ist es tatsächlich so, dass sich für Tierschutz und andere soziale Themen Menschen in Eigenverantwortung engagieren. Tierschutz ist sehr vielen ein persönliches Anliegen und so setzen sie sich auf ihre Weise und nach ihren Möglichkeiten für Verbesserungen ein. Dazu  bedarf es nicht nur keines Chefs, ja, bei sozialen Bewegungen sind Hierarchien in vieler Hinsicht völlig hinderlich. Die Erfahrung zeigt, dass Organisationen, die auf Hierarchien setzen, kaum AktivistInnen motivieren können, sie zu unterstützen. Zuletzt enden solche NGOs als bürokratische Institutionen ohne Feuer, Leidenschaft und Schwung, ohne die sich aber kein öffentlicher Druck erzeugen lässt.

Diese Klage sollte mich dazu bringen, mich nicht mehr zu trauen, zu zivilem Ungehorsam anzustiften, d.h. Missstände festzustellen und zu Widerstand aufzurufen. Die Klage war also ein klassischer SLAPP, eine demokratiefeindliche Maßnahme. Ich bin sehr erleichtert, dass sich die Richterin hier nicht von der Tierindustrie instrumentalisieren ließ. Leider hält sich der Schaden für die nö Landwirtschaftskammer in Grenzen: da ich aus Kostengründen keinen Rechtsanwalt zu meiner Verteidigung in Anspruch genommen habe (vielen Dank an dieser Stelle an Eberhart Theuer für seine unentgeltliche Hilfe!), muss sie mir nur € 30 für die Kosten der Anreise von mir und meinen Zeugen überweisen. Hätte ich verloren, wären meine Kosten 4-stellig geworden. Das spiegelt die latente Ungerechtigkeit wider, wenn sich Arme gegen Reiche zur Wehr setzen.

Weitere Infos: https://vgt.at/presse/news/2012/news20120523e.php

Lustig die Aussendung der nö Landwirtschaftskammer zum Fall: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120518_OTS0123/landwirtschaftskammer-noe-kritisiert-tierschutz-aktivist-balluch

Ein Gedanke zu “Klage der nö Landwirtschaftskammer gegen mich abgewiesen!

  1. Obendrein sind sie auch noch schlechte Verlierer, die Leute von der Tierausbeuterfraktion.

    Die Presseaussendung ist einfach lächerlich und zielt einzig und alleine darauf aus, Martin Balluch als Einzelperson zu verunglimpfen. Nur hohle Phrasen ohne Substanz.

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