20. April 2024

Landesgericht erlässt Gerichtskosten für Fortführungsantrag Anzeige gegen Tierschutz-SOKO

Rekapitulieren wir: Nach dem Freispruch brachten wir eine große und gut belegte Anzeige gegen die Leitung der SOKO gegen den Tierschutz ein, u.a. wegen Amtsmissbrauch und falscher Zeugenaussage vor Gericht. Das Verfahren wurde umgehend eingestellt. So brachten wir einen Fortführungsantrag ein, dessen Wortlaut hier nachzulesen ist: https://martinballuch.com/?p=1363. Doch auch dieser Antrag wurde vom Landesgericht für Strafsachen in Wien abgewiesen https://martinballuch.com/?p=1462. Anschließend bekamen wir eine Rechnung für die Gerichtskosten. Doch jetzt hat das Landesgericht diese Kosten für uneinbringlich erklärt und wird sie nicht mehr verlangen.

In diesem Urteil steht zunächst:

Um dann zu schließen:

Das ist schon bemerkenswert. Man wird den Eindruck nicht los, dass die Justiz zwar die Polizei schützen möchte bzw. vielleicht auch aus politischen Gründen zu schützen beauftragt ist, aber dabei schon erkennt, dass uns ein großes Unrecht angetan wurde. Das Salomonische Urteil: keine Verfolgung und keine Kosten, in beide Richtungen.

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