22. Dezember 2024

Landesverwaltungsgericht Eisenstadt verurteilt Polizei und Jagdaufseher wegen Einsatz bei Mensdorff-Pouilly gegen mich

Am 20. November 2015 fuhr ich mit meinem Auto auf einer öffentlichen Straße auf die Jagdgesellschaft von Mensdorff-Pouilly in dessen Jagdgebiet in Luising zu und machte Fotos. Daraufhin wurde ich vom Jagdaufseher und seinen Helfern, und dann auch noch von der Polizei insgesamt 2 Stunden blockiert und an der Weiterfahrt gehindert. Dagegen brachte ich eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Eisenstadt ein, siehe https://martinballuch.com/massnahmenbeschwerde-gegen-zwangsmassnahme-der-polizei-jagd-mensdorff-pouilly/. Vom Prozess selbst am 22. März 2016 habe ich auch schon berichtet: https://martinballuch.com/audiobericht-prozess-gegen-eine-zwangsmassnahme-der-polizei-bei-mensdorff-pouilly-jagd/. Jetzt kam das Urteil schriftlich: das Gericht stellt fest, dass mich sowohl die Polizei als auch der Jagdaufseher rechtswidrig blockiert haben! Die Bezirkshauptmannschaft Güssing bzw. das Land Burgenland muss die Prozesskosten von gut € 2000 bezahlen. Aber mehr passiert nicht, es ist nur ein Präzedenzfall für die Zukunft. Abgesehen davon läuft noch das strafrechtliche Verfahren wegen Amtsmissbrauch und Nötigung, zu dem ich bereits einvernommen wurde.

Das Urteil stellt zunächst den in den Augen des Gerichts erwiesenen Sachverhalt dar:

UrteilMaßnahmenbeschwerdeBlockadeAMP1

UrteilMaßnahmenbeschwerdeBlockadeAMP2Die Darstellung enspricht genau den Angaben, die ich gemacht habe.

Dann stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit fest, zunächst von der Blockade durch den Jagdaufseher:

UrteilMaßnahmenbeschwerdeBlockadeAMP3Und dann auch von der Polizei:

UrteilMaßnahmenbeschwerdeBlockadeAMP4

4 Gedanken zu “Landesverwaltungsgericht Eisenstadt verurteilt Polizei und Jagdaufseher wegen Einsatz bei Mensdorff-Pouilly gegen mich

  1. @Christian

    Das Landesverwaltungsgericht hat bei dieser Maßnahmenbeschwerde dazu nichts gesagt, weil sich Maßnahmenbeschwerden gegen Zwangsmaßnahmen richten, also die Verweigerung, die Dienstnummer herzugeben, kein Thema war. Aber wir haben ein anderes Verfahren deswegen laufen. Die Landespolizeidirektion hat Verständnis für die Polizisten gezeigt und gemeint, sie sehen keine Richtlinienverletzung, weil die Polizisten die Dienstnummer an Ende der Amtshandlung eh hergegeben hätten, es aber vergessen haben, und weil sie ja sowieso durch die Fotos ausgeforscht hatten werden können.

    Dagegen haben wir nun zum selben Landesverwaltungsgericht in einem eigenen Verfahren berufen und wir werden sehen, was heraus kommt.

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