Max Mayr-Melnhof betreibt im Land Salzburg eine Gatterjagd. Dort werden hunderte gezüchtete Wildschweine jedes Jahr in Treibjagden gehetzt, in Todesangst versetzt und erschossen. Salzburg ist neben Wien, dem Burgenland und Niederösterreich eines von vier Bundesländern Österreichs, in dem ein derartiges Verhalten noch erlaubt ist. Naturgemäß geriet Mayr-Melnhof daher unter Kritik von TierschützerInnen. Im Zusammenhang damit veranstalteten wir eine satirische Preisverleihung, den “Gatterjagdaward”, an prominente GatterjägerInnen wie Mayr Melnhof. Selbiger erhielt dabei ein Herz aus Stein. Dadurch fühlte sich Mayr-Melnhof beleidigt, wollte € 6000 Schmerzensgeld und ein Urteil des Gerichts, dass wir Derartiges in Zukunft zu unterlassen haben. Als Teil dieser Klage beantragte er auch eine sogenannte Einstweilige Verfügung, d.h. das Gericht möge im Eilverfahren bis zu einem endgültigen Urteil bereits dem Antrag stattgeben. Später fügte Mayr-Melnhof zu seinem Klagsbegehren noch weitere Aktionen von uns hinzu, nämlich eine “Gatterjagd stinkt zum Himmel”-Aktion mit AktivistInnen mit Mayr-Melnhof Masken auf der Toilette, sowie einen Umzug mit einer 4 m großen Mayr-Melnhof Puppe und einem Gatterwildschwein hinter einem Zaun. Zusätzlich beantragte der Kläger die Einvernahme des Kronzeugen im Tierschutzprozess gegen mich und legte ein völlig entstelltes Zitat aus meinen Schriften vor, das beweisen solle, dass ich besonders aggressiv und radikal wäre.
Gestern kam dazu das Urteil vom Wiener Handelsgericht. Das Klagsbegehren wurde abgewiesen:
Begründet wurde dieser Beschluss sehr beeindruckend mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für Aktivismus und politische Satire. Wir haben im Kern wahre Kritik geäußert und das zu einem gesellschaftlich sehr strittigen Thema. Daher waren unsere Aktionen rechtskonform. Es ist nicht zu erwarten, dass in der Hauptklage zum selben Thema ein anderes Urteil folgen könnte, da es sich ja um dieselbe rechtliche Beurteilung handelt. Allerdings könnte Mayr-Melnhof natürlich gegen diese Entscheidung in Berufung gehen. Solange ist das Urteil jedenfalls nicht rechtskräftig.
2 Gedanken zu “Mayr-Melnhof Klage auf Einstweilige Verfügung gegen mich wegen Gatterjagdaward abgewiesen”