Sehr geehrter Herr Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly,
wir hatten seinerzeit bei unserem gerichtlichen Vergleich am Bezirksgericht Güssing vereinbart, dass wir uns für Ihre nächste Jagdsaison absprechen, sollte es zu einem neuen Jagdgesetz im Burgenland kommen. Dieser Fall ist nun eingetreten und deshalb wende ich mich an Sie, und zwar öffentlich, da Ihre Jagdpraktiken ja von großem öffentlichen Interesse sind.
Das neue Jagdgesetz sieht ein Verbot der Gatterjagd ab 1. Februar 2023 vor. Sie haben nicht nur ein Jagdgatter in Bildein, sondern auch noch Zuchtgatter in Punitz. Was werden Sie nun tun? Werden Sie sich an das demokratisch legitimierte Gesetz halten, werden Sie dem Volkswillen entsprechend mit dieser Jagdart aufhören, oder werden Sie einfach tun und lassen, was Ihnen passt, ohne jede Rücksicht auf Tier und Mensch? Sollte Letzteres Ihr Vorhaben sein, darf ich Ihnen schon jetzt ankündigen, dass wir nach Hinweisen aufmerksamer AnrainerInnen Anzeige erstatten werden, und dass wir Ihre Praktiken bereits dokumentiert haben und damit belegen können, wie tierquälerisch sie sind. Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Reihe von Erkenntnissen immer dem öffentlichen Interesse an Tierschutz den Vorrang vor Privatinteressen an Tierquälerei gegeben.
Wofür, darf ich fragen, benötigen Sie die 6 Jahre Übergangsfrist bis das Gatterjagdverbot in Kraft tritt? Welche Investitionen müssen sich noch amortisieren? Der Zaun um Ihre Gatter steht seit Menschengedenken unverändert und einfach damit aufzuhören, Zuchttiere über den Haufen zu schießen, muss wohl keine 6 Jahre dauern. Also wie werden Sie es halten?
Das neue Burgenländische Jagdgesetz sieht auch eine verlängerte Frist von 8 Wochen zwischen dem Aussetzen von gezüchtetem Federwild und dem Beginn der Jagdzeit vor, also 4 Mal so lange wie bisher. Die Lieferungen ihrer Zuchtvögel aus Ungarn treffen üblicherweise um den 10. August ein. Das wirft mehrere Fragen auf:
– Unter den an Sie gelieferten Tieren befinden sich immer Enten, die Sie in Ihre Kunstteiche setzen (zuletzt rechtswidrig mit öffentlichem Wasser aufgefüllt) und dann beschießen. Nun, die Schusszeit auf Enten beginnt am 17. August. Das neue Gesetz verpflichtet Sie ohne Übergangsfrist die Tiere spätestens 8 Wochen davor, also Mitte Juni, auszusetzen. Wie werden Sie mit dieser Auflage umgehen?
– Den Großteil der an Sie gelieferten Zuchtvögel stellen die Fasane. Deren Schusszeit beginnt am 1. Oktober, 8 Wochen davor wäre Anfang August. Werden Sie sich an das Gesetz halten? Wenn ja, bauen Sie auch ihre mehr als 25 Fasankäfige ab, die in Ihrem Jagdrevier herumstehen und für das rechtswidrige Aussetzen der Fasane benützt wurden? Und wofür werden Sie Ihre großangelegten Fasanvolieren benötigen, wenn zwischen Anlieferung und letztem Aussetzzeitpunkt überhaupt keine Zeitspanne existiert?
– In Ihrem Jagdrevier gibt es keine einzige offene Voliere. Das ist aber nach dem neuen Jagdgesetz Voraussetzung dafür, auf weibliche Fasane, die ausgesetzt wurden, Jagd zu machen. Nun, bei Ihnen wird ausgesetzt und Sie machen Jagd auf weibliche Fasane. Werden Sie sich in Zukunft also an dieses Verbot halten?
– Die Lieferung von Zuchtvögeln an Sie enthält auch immer einige Rebhühner. Die Schusszeit auf Rebhühner beginnt am 16. September, 8 Wochen davor wäre Mitte Juli. Ihre Lieferung kommt deutlich nach diesem Termin an. Werden Sie also das Aussetzen von Rebhühnern beenden oder wie werden Sie mit dieser neuen Gesetzeslage umgehen?
Auch in diesen Fragen darf ich Sie auf unsere Aufgabe als Tierschutzverein aufmerksam machen, Hinweisen von AnrainerInnen nachzugehen und im Bedarfsfall Anzeige zu erstatten.
Sie haben bereits mehrere Klagen gegen uns eingebracht, die noch anhängig sind. Das ist kein Problem, Sie dürfen sich an uns gerne austoben und ihre Wut auslassen. Dafür bitte ich Sie, die Jagd auf Zuchttiere nun zu beenden. Diese Wesen haben jetzt den Schutz des Gesetzes. Und auch wenn bisher dieser Schutz von der Exekutive nur sehr bedingt gewährt wurde, so kann ich Ihnen versichern, dass in Zukunft jemand darauf achten wird, dass Polizei und Behörden auf die Einhaltung des neuen Jagdgesetzes pochen. An Zuchttieren, den armseligen Zuchtenten und den Fasanen mit ihren ungarischen Schnabelsperren, werden Sie Ihre Wut jedenfalls nicht mehr auslassen können.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Balluch
Obmann des VGT