19. April 2024

Pressekonferenz: Widerlegung des linguistischen Gutachtens

Der Staatsanwalt nannte das linguistische Gutachten gegenüber einem Anwalt das einzige objektiv-faktische Indiz gegen mich, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein. Dazu hielt ich am 22. Februar 2011 eine Pressekonferenz im Cafe Museum in Wien ab. Ich konnte drei Zeugen präsentieren, die definitiv bestätigten – auch vor Gericht – dass mir vom linguistischen Gutachter zugeordnete Texte von ihnen stammen. Zusätzlich fanden sich in der Nationalbibliothek weitere Beweise, dass mir zugeordnete Texte – inklusive “dem ärgsten linguistischen Fingerabdruck”, den der Gutachter Wolfgang Schweiger im Tierschutzprozess “je gesehen” hatte – von einem anderen Autor stammen. In einem unter rationalen Prinzipien geführten Prozess müsste jetzt der Gutachter enthoben werden. Beim Tierschutzprozess scheinen andere Gesetze zu gelten.

Es gelang uns, die Landesregierung in Niederösterreich dazu zu bringen, einen Brief von Franz Plank von Mai 1997 – ich war zu dieser Zeit noch in England und kannte Plank nicht – an das Gericht zu schicken. Im ersten Bild sieht man die erste Seite des “Bekennerschreibens Nerzbefreiung” und gelb unterlegt jenen Teil, der wörtlich von diesem Brief stammt:

Der Originalbrief von Plank langte am 20. Mai 1997 bei Landesrat Wagner ein und ist von Plank unterschrieben.

Die zweite Seite des “Bekennerschreibens Nerzbefreiung” entspricht fast wortwörtlich dem Text eines Flugblatts zu Pelz, das Plank im Jahr 1994 geschrieben hat. Im Folgenden Bild ist der Originaltext vom Plank-Flugblatt türkis unterlegt:

Das originale Flugblatt wurde unter Planks Namen in der Nationalbibliothek gefunden. Beachtlich dabei ist, dass sich darin jene Stelle findet, die der linguistische Gutachter als überzeugenden Beweis dafür empfand, dass ich dieses Bekennerschreiben geschrieben haben musste. Die Stelle ist rot eingekreist.

Der linguistische Gutachter glaubte an dieser Stelle erkennen zu können, dass der Schreiber irgendwann in England gelebt haben musste. Und das traf auf mich zu. Er nannte das deshalb ein “Ultimate Power” Argument, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor war. Es fiel ihm nicht ein, dass sich der tatsächliche Autor einfach geirrt haben konnte, z.B. weil er zuerst “Futter” statt “Futterbrei” dort stehen hatte, dann auf “Futterbrei” wechselte und die Pronomen mit zu wechseln vergass. Oder der gesamte Text hätte von einem englischen Flugblatt übersetzt worden sein können, mit einem entsprechenden Fehler aus Unachtsamkeit. Und wer sagt, dass “Balluch” überhaupt “englisch denkt”, wie der Gutachter behauptet, oder dass niemand anderer englisch denkt, der dieses Bekennerschreiben geschrieben haben könnte. In jedem Fall ist dieser “linguistische Fingerabdruck” widerlegt, weil er sich wörtlich in Planks Text wiederfindet.

Im TaTblatt wurde im Juli 2000 ein Bekennerschreiben zu einem Brand beim Zirkus Knie veröffentlicht. In der Printausgabe stand ein Redaktionsartikel daneben und eine Überschrift darüber. Auf der Webseite des TaTblatt stand eine andere Überschrift, darunter der Text des Bekennerschreibens und darunter wiederum “Hintergrundinformationen”. Der Gutachter Schweiger nahm (ohne ersichtlichen Grund) die Überschrift der Printausgabe, den original Text des Bekennerschreibens und die Hintergrundinformationen, mischte das zu einem Text zusammen, und schloss, dass “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” nur ich der Autor sein könne. Der tatsächliche Grund für dieses Vorgehen scheint darin zu liegen, dass er mit dem Bekennerschreiben allein zu wenige Wörter zu seiner statistischen Analyse zur Verfügung gehabt hätte. Nirgends in seinem Gutachten findet sich die Frage diskutiert, ob Überschrift, Bekennerschreiben und Hintergrundinformationen nicht von verschiedenen AutorInnen stammen könnten. Jetzt waren zwei Zeugen vor Gericht, die aber genau das bestätigten. Die Überschrift stammt von der TaTblattredaktion, das Bekennerschreiben von einem/einer anonymen AutorIn und die Hintergrundinformation vom damaligen Webmaster des TaTblatt, der auch vor Gericht entsprechend aussagte.

Aus unerfindlichen Gründen wollte die SOKO auch, dass der Gutachter ihr bestätigte, dass ich 16 Leserbriefe auf der Webseite der Tageszeitung “Die Presse” verfasst habe. Diese Leserbriefe haben nicht einmal kriminellen Inhalt. Es geht der SOKO dabei nur darum, zu “beweisen”, dass ich das Mastermind hinter jeder intellektuellen Tierschutzaktivität in Österreich bin. Dieser Punkt ist auch angeklagt: ich sei Vordenker einer kriminellen Organisation. Gefälligkeitsgutachter Schweiger tat (für gut € 40.000) der SOKO den Gefallen und erklärte die 16 Leserbriefe zu meinen Texten. Ich konnte einen Autor eines der Leserbriefe finden und er hat vor Gericht bestätigt, dass es sich um seinen Leserbrief handelt.

Einer unserer beiden Gegengutachter, Raimund Drommel, hat sein Gutachten ergänzt und erweitert. Es umfasst jetzt 67 Seiten und kommt zu eindeutigen Ergebnissen: Erstens, dass Schweigers Gutachten eine Methode anwendet, die gar nichts aussagen kann, und zweitens, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Autor dieser Bekennerschreiben bin – selbst wenn man sie ohne die Zusatzinformation zu anderen AutorInnen klassisch linguistisch analysiert. Genaueres werde ich später dazu angeben.

Die Schlussfolgerungen sind klar. Dieser Gutachter muss nicht nur aus diesem Verfahren sondern überhaupt, aus der Liste gerichtlich beeideter Sachverständiger, entfernt werden. Er ist eine echte Gefahr für unschuldig Angeklagte.

5 Gedanken zu “Pressekonferenz: Widerlegung des linguistischen Gutachtens

  1. “Muss ich jetzt schon damit rechnen,
    dass ich vor Gericht bzw. in den Häfen komme,
    weil ich Leserbriefe an eine Zeitung schreibe ???”
    ————————————————————-
    So werden jetzt viele denken –
    womit ein wichtiges Ziel dieses Prozesses erreicht ist !
    “HOITS DE GOSCHN DO UNTN !”
    Das ist die Botschaft,
    die hier vermittelt werden soll !!!

  2. Gegenbeweise gelten nicht, denn: “Was ned sein kann, darf ned sein”!

    Und was wundert einen noch bei derartigen Aussagen eines Justiz-Brillenständers:
    “Standard: Das Verfahren gegen die Tierschützer läuft jetzt ein Jahr. Selbst wenn die Angeklagten freigesprochen werden, sind sie in ihrer Existenz ruiniert.”
    “Bandion-Ortner: Es ist noch lange nicht gesagt, dass sie freigesprochen werden. Selbst wenn: So ist das nun einmal in großen Strafverfahren. Selbst wenn es zu Freisprüchen kommt, haben die Angeklagten Nachteile. Aber warten wir einmal ab, wie es ausgeht.”
    http://derstandard.at/1297818979252/Standard-Interview-Bandion-Ortner-Bei-manchen-Vaetern-dauert-es-etwas-laenger

  3. Als ich den Angeklagten Faulmann mit der tollen Frisur als Imitat des “Gutachters” Schweigers sah, musste ich sofort an Günter Nenning als Auhirsch im Jahre 1984 in der Stopfenreuther Au (Hainburg) denken. Günter Nenning (1921 bis 2006) schrieb dazu in seinen Erinnerungen:

    Es gehört zu den schönsten Erinnerungen meines Lebens: die Tage und Nächte in der Kälte des Dezembers, anno 1984. Für die Umwelt, für die Natur, für Gottes Schöpfung muss – damals, heute, morgen – gekämpft werden mit aller Kraft, die man hat, in Treue zu all den Vielen, die in der Stopfenreuter Au saßen. Mit den Augen der Erinnerung sehe ich das Hirschgeweih auf meinem Kopf. “Der Auhirsch” – manche hielten die Verkleidung der Naturschüzer als Tiere für einen Faschingsscherz. Aber nein: Der Hirsch als Schutztier der Heimat ist ein uraltes Symbol – die Tiere als Inbegriff der Natur haben ihre eigene, schützenswerte Würde. (Ende Zitat)

    In memoriam Günter Nenning und in großer Solidarität mit den angeklagten TierschützerInnen möchte ich vor dem Großen Schwurgerichtssaal in Wiener Neustadt als Schneeberg-Hirsch röhren. Andere Tiere (Bussard, Dompfaff, Rehe vom Schneebergland) sind herzlich eingeladen.

  4. S.g. Herr Balluch: Gratuliere zu dieser exzellenten Widerlegung des linguistischen Gutachtens von Herrn Schweiger. Dieser Herr Schweiger scheint ja fast ein Gauner zu sein. Für 40.000 Euro hat er also ein Gefälligkeitsgutachten für die schwarze Jagdgesellschaft erstellt. War er etwa auch am Schloss Dalnaglar, wo laut Pressebericht vom 7. März 2009 Politiker, BEAMTE und Industrielle eingeladen waren, geladen. War er auch ein “Opfer” der systematischen Einladungspolitik des Grafen? Wo sind die 70 Millionen, von denen in diesem Artikel ebenfalls die Rede ist?
    DIE PRESSE.COM vom 6. März 2009 unter dem Titel: “Der fidele Herr Graf hat(te) “Fiele” Freunde
    http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/kordiconomy/458740/Der-fidele-Herr-Graf-hatte-viele-Freunde

Schreibe einen Kommentar zu Wolfgang Schröter Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert