Das Urteil im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ist rechtskräftig gefällt, siehe https://martinballuch.com/landesverwaltungsgericht-bestaetigt-mayr-melnhofs-gewalttaten/. Es bestätigt, dass Mayr-Melnhof zwei Tierschützern rechtswidrig Gewalt angetan und ihnen zumindest eine Kamera mit Gewalt entwendet hat. Bemerkenswert ist, dass die Medien davon überhaupt nichts berichten. Als das Bezirksgericht unsere Klage auf Herausgabe der Kameras und des Funkgeräts abgewiesen hat, sandte die APA Salzburg eine Aussendung, die auch von Medien bis Tirol aufgegriffen wurde. Jetzt, bei dieser klaren Verurteilung der Handlungen von Mayr-Melnhof als rechtswidrig, schweigt man. Ähnlich schon vorher: als der VGT vor dem Handelsgericht die von Mayr-Melnhof eingebrachte Klage auf allen Berufungsebenen gewann, gab es keinen einzigen Bericht. Als das Landesgericht Salzburg nach einer Privatanklage von Mayr-Melnhof gegen den VGT urteilte, stand das wieder in den Zeitungen. Laut Anfrage bei der APA sei das Zufall. Zufall also, dass die Öffentlichkeit nichts von den ständig verlorenen Prozessen von Mayr-Melnhof erfährt, und von der rechtskräftigen Feststellung eines Gerichts, dass er Tierschützern rechtswidrig Gewalt angetan und ihnen rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera entwendet hat. Aber die Öffentlichkeit muss sehr wohl den Eindruck bekommen, dass der VGT verurteilt worden ist. In Wahrheit gibt es noch keine einzige rechtskräftige Verurteilung des VGT, während eine ganze Latte von rechtskräftigen Gerichtsurteilen gegen Mayr-Melnhof vorliegen. So kann man die Öffentlichkeit in die Irre führen!
Dennoch ist Mayr-Melnhof offenbar in Panik. Wie lange hält die selbstverordnete Gleichschaltung der Medien noch, diese Geschichte geheim zu halten? Wann kommen seine rechtswidrigen Gewaltanwendungen an die Öffentlichkeit? Zeit zu handeln, meint er offenbar, um diese Schonfrist zu nutzen. Dafür geht er 2 Wege.
Erstens versucht er, den Richter am Landesverwaltungsgericht zu desavouieren, als befangen darzustellen und ihm sogar ziemlich unverhohlen Amtsmissbrauch vorzuwerfen. Das, so die Botschaft an die Gerichte, hat man zu erwarten, wenn man es wagt, gegen die Interessen eines Maximilian Mayr-Melnhof zu urteilen! Unser Anwalt hat jedenfalls den Richter informiert:
Ich bin übrigens bei diesem Verfahren neben Anwalt Maximilian Schaffgotsch, der hier Mayr-Melnhofs Kronzeuge ist, im Zuschauerraum gesessen und kann zu 100 % bestätigen, dass dieser Vorwurf der Sympathiebekundung die völlige Unwahrheit ist!
An die Staatsanwaltschaft lässt Mayr-Melnhof seinen Anwalt folgendes schreiben:
Mayr-Melnhof erregt also, dass er, dem hier der Vorwurf einer Gewalttat gemacht wird, seinen Strafregisterauszug vorlegen musste. Ist das nicht unerhört, einem Liebkind der Salzburger Schickeria und der Medien so etwas anzutun?
Die Befangenheit des Richters ergebe sich neben seiner angeblichen Sympathie für den VGT, die, wie gesagt, völlig unwahr ist, auch daraus, dass er nicht erkennen habe wollen, dass ein Jagdschutzorgan jederzeit von jedem Tierschützer und jeder Tierschützerin einen Ausweis verlangen kann. Etwas, was in Österreich übrigens nicht einmal der Polizei zusteht. Aber die Jägerschaft möchte jederzeit solche Informationen unter Strafandrohung bei Verweigerung bekommen können, damit sie existenzvernichtende Zivilklagen einbringen kann. Wäre ja noch schöner, wenn in Österreich irgendjemand ungestraft eine Gatterjagd filmen oder einen Gatterjägermeister kritisieren dürfte!
Ja, laut Mayr-Melnhof darf er selbst jeden Menschen jederzeit festnehmen, der ihm nicht seine Identität nennt!
Und deshalb beantragt Mayr-Melnhof umgehend die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn wegen den vom Landesverwaltungsgericht in großen Zügen tatsächlich und rechtskräftig bestätigten Vorwürfen. Die Begründung: es droht seinem Image ein Schaden!!!
Und umgekehrt fordert Mayr-Melnhof nun die strafgerichtliche Verfolgung seiner beiden Gewaltopfer wegen Verleumdung. Er selbst schließt sich diesem Verfahren sofort als gekränktes Opfer an und fordert Kränkungsgeld!
Das sind die Verhältnisse in Salzburg. Ein Gewalttäter, dessen Gewalttaten von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurden, fordert die Einstellung des Verfahrens gegen ihn, weil seinem Image Schaden droht, und die Verfolgung seiner Opfer wegen Verleumdung! Das ist das Selbstverständnis eines Mayr-Melnhof, zu dem er nur gelangt sein kann, weil eine untertänige Medien-Öffentlichkeit ihm seit Jahr und Tag seine vermeintliche Herrlichkeit bestätigt.
Gegen die Entscheidungen 405-12/17/1/88-2018 und 405-12/16/1/88-2018 wurde, wie könnte es anders sein, ao Revision und VfGH-Beschwerde erhoben.
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/veroeffentlichungen/entscheidungen
Gibt hier ein interessantes (völlig “unerwartetes”) Statement von unserem Tierschutz-lieben Vizekanzler zum Thema Jagd und Gattergagd (wo er nach dem Schächten scheinbar Tierschutz nicht mehr kennt): https://www.youtube.com/embed/kVrJ45zUs_I?start=1310
Gegen beide Entscheidungen 405-12/16/1/88-2018 und 405-12/17/1/88-2018 wurde ao Revision – VwGH – und VfGH-Beschwerde erhoben.
https://www.salzburg.gv.at/lvwg/veroeffentlichungen/entscheidungen
unter Massnahmenbeschwerden
ich glaube das hat nichts mit Einfluss auf die Medien zu tun…
Es interessiert nur niemanden Ihre Belanglosigkeiten!
@Rudolf
Ich glaube nicht, dass es für Sie eine Belanglosigkeit darstellen würde,, wenn man Ihnen Gewalt antut und Ihnen eine Kamera entwendet. Aber wenns den politischen Gegner trifft, dann sieht man den Rechtsstaat plötzlich ganz anders, nicht? Ich freue mich immer über Menschen, die genügend Herz und Hirn haben, auch mit dem politischen Gegner Mitgefühl zu empfinden und auch für ihn auf Gerechtigkeit zu pochen.
Jetzt heißt es dranbleiben! Nur nicht aufgeben … und (man wirds wohl leider wünschen müssen, bei einem anscheinend so einflussreichen “Spezialisten”) Viel Glück!!