Ein Aktivist klebte ein Tierschutzplakat aus Protest gegen den Pelzhandel an die Auslagenscheibe von Kleider Bauer, und das direkt vor den Augen der Polizei. Er wurde festgenommen. Letztlich bekam er eine Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, nach der er € 100 Strafe zahlen müsse, weil er durch seine Handlung die öffentliche Ordnung gestört habe. Dagegen brachte der Aktivist eine Berufung ein, die nun am Wiener Verwaltungsgericht entschieden wurde: die Strafe wurde aufgehoben. Die Richterin sah die definierenden Tatbestandsmerkmale für eine Störung der öffentlichen Ordnung in diesem Fall nicht erfüllt.
Hier die zentralen Stellen im Urteil. Zunächst die Aufhebung des Straferkenntnisses:
Und die Begründung: