Am 20. November 2017 hat Maximilian Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt gegen einen Tierschützer ausgeübt, diesem mit Gewalt seine Videokamera entwendet, ihn an der Hand verletzt, ihn auch in seiner Menschenwürde verletzt, Beweismittel zu fingieren versucht und vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Das jedenfalls hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg in einem Urteil vom 23. Mai 2018 festgestellt, siehe https://martinballuch.com/landesverwaltungsgericht-bestaetigt-mayr-melnhofs-gewalttaten/. Dagegen hat Mayr-Melnhof in Panik mit Rundumschlägen reagiert, dem Richter Befangenheit vorgeworfen – wie könnte es anders sein, wenn ein Salzburger Richter gegen einen Mayr-Melnhof urteilt! – und außerordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Dieser hat zunächst klargestellt, dass dieser Revisionsversuch keine aufschiebende Wirkung habe, d.h. dass das Urteil weiterhin rechtskräftig bleibt. Heute ist das Urteil (eigentlich vom 21. Dezember 2018) des Verwaltungsgerichtshofs in Wien, also des in dieser Sache österreichischen Höchstgerichts, eingetrudelt: die Revision wird abgewiesen. Damit ist nun auch höchstgerichtlich bestätigt, dass Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt gegen einen Tierschützer ausgeübt und mit Gewalt eine Kamera entwendet hat!
Das Urteil im Wortlaut:
Die Begründung ist recht lapidar, dass der Revisionsversuch keine guten Gründe aufzeigen konnte, warum das Urteil des Landesverwaltungsgerichts neu zu überdenken wäre. Das sehe ich auch so. Der Richter hat sich damals große Mühe gegeben, sämtlich Zeug_innen gehört und alle Videos genau studiert. Leider kam er auch zu der Erkenntnis, dass nicht erwiesen werden habe können, dass Mayr-Melnhof auch dem zweiten Tierschützer Gegenstände abgenommen habe, wenn er ihn auch rechtswidrig festgenommen hat und diese Festnahme durch einen von ihm bezahlten sogenannten Personenschützer zwangsweise durchgesetzt worden ist. Auch gegen diesen Teil des Urteils hat Mayr-Melnhof eine außerordentliche Revision versucht und auch diese wurde in einem eigenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen, das heute per Post angekommen ist.
Damit ist jedenfalls klar, dass das gesamte Urteil des Landesverwaltungsgerichts unerschütterlich fest steht. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Wenn Mayr-Melnhof mit Gewalt Gegenstände entwendet und rechtswidrig Verletzungen zufügt, dann muss jetzt eine Anklage folgen. Viele Delikte wären denkbar, von der Nötigung und der Körperverletzung bis zum Raub. Für letzteren müsste eine Bereicherungsabsicht vorliegen, die aber in meinen Augen klar gegeben ist. Man nimmt niemandem mit Gewalt eine Kamera weg, ohne diese Kamera oder ihren Inhalt, in dem Fall Beweisfilme des Gewaltangriffs von Mayr_Melnhof, an sich nehmen zu wollen, d.h. sich damit zu bereichern. Aber das werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.
Falls noch aktuell: https://vgt.at/presse/news/2019/news20190802mn.php
Kann man da nicht einen Fristsetzungsantrag stellen?
https://books.google.at/books?id=rgV4DwAAQBAJ&pg=PA510
Ist leider noch aktuell. Die Information, die ich habe, ist, dass wir keinen Fristsetzungsantrag in diesem Fall stellen können. Aber wir müssen etwas tun. Keine Frage.
@ Martin Balluch: Warum soll das nicht gehen?
Nebenbei: Habt ihr die Videos nicht gestreamt? Wenn nicht: Es gibt die technische Möglichkeit (bei einigen Kameras) Aufnahmen auf einer SD-Card zu speichern und gleichzeitig das Video (zwar in geringerer Auflösung aber immerhin) auf eine verschlüsselte Plattform zu streamen: Selbst wenn die Kameras zerstört werden oder die Aufnahme gestoppt wird kann man nachher alles noch verfolgen…
(Dass man streamt ist von Außenstehenden optisch auch nicht leicht zu erkennen)
Mittlerweile können dies auch billige Kameras, eine Kostenfrage sollte es also nicht sein – abgesehen vielleicht vom Akku …
@Peter
Fristsetzungsanträge kann man als Opfer in einem Strafverfahren nicht stellen.
Die Idee mit den gestreamten Videodaten ist sehr gut und wurde bereits von uns aufgegriffen. Ist allerdings nicht sehr leicht und für uns jedenfalls nicht billig umzusetzen, aber wir sind dran. Danke für Ihre Ideen.
Was geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft, aus welchen Gründen auch immer, keine Anklage erhebt? Anzeige durch die Geschädigten? Zivilrechtsklage? Wie verhindert man, dass die Tat verjährt, bis sie zur Anklage kommt?
@IlyaKuryakin
Sehr gute Frage. Im Prinzip kann man nichts tun. In der Praxis aber gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft und eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch.
Verjährung ist kein Problem. In Österreich verjähren Straftaten nicht mehr, wenn es bereits Ermittlungen gegen den Täter gibt.