– Warum wurden sie nicht selbst vom Staatsanwalt angeklagt?
Es läuft ja sicher alles fair und gerecht ab, vor Gericht. Warum sollten ein Staatsanwalt oder eine Richterin gegen Angeklagte voreingenommen sein? Naja, unser Tierschutzprozess lehrt uns etwas Anderes. Die Richterin greift so offensichtlich einseitig in das Prozessgeschehen ein und kaschiert diese Einseitigkeit nicht einmal, dass ich nur schließen kann, sie hat keine Angst vor Konsequenzen. Wird so etwas vielleicht von ihr erwartet?
Jetzt habe ich aber eines – von vielen – knallharten Gegenbeispielen des „unparteiischen“ Vorgehens des Staatsanwalts. Es wurden bereits drei Straftaten von Zeugen der Anklage vor Gericht zugegeben, ohne dass das auch nur irgendwelche Konsequenzen für diese Personen gehabt hätte. Es gab keine Anklage, ja keinerlei Reaktion des Staatsanwalts. Hat er die Geständnisse nicht gehört, weil er hinter seinem Monitor stattdessen am Internet surft, oder will er – aus welchen Gründen auch immer – Zeugen, die seine Anklage unterstützen, nicht belangen? Letzteres wäre zweifellos rechtswidrig und meiner Ansicht nach ein Amtsmissbrauch.
Auf www.tierschutzprozess.at sind die Protokolle dazu nachzulesen. Die drei Vorfälle:
1) Am 6. Mai wurde der Besitzer dreier Pelzgeschäfte einvernommen. Er sagte unverblümt, und obwohl ihn die Richterin davon abhalten wollte, dass er der Versicherung einen Vandalenakt von TierschützerInnen als Einbruchsdiebstahl gemeldet hat, weil er dachte, er würde so mehr von der Versicherung bekommen. Ein klassischer Versicherungsbetrug, würde man meinen.
2) Am 29. Juli erklärte der Geschäftsführer einer Kleiderkette, er hat eine Sachbeschädigung ebenfalls als Einbruchsdiebstahl an die Versicherung gemeldet, weil der Selbstbehalt im letzteren Fall viel niedriger ist. Für einen Einbruchsdiebstahl zahlt die Versicherung bei gleichem Schaden € 11.000 mehr als für einen Vandalenakt. Dabei wurde bei diesem Vorfall „Pelz=Mord“ an die Scheibe geätzt und die Kleiderkette hatte dazu eine Presseaussendung über Tierschutzvandalismus gemacht und der Polizei das ganze als solchen gemeldet. Es lag also kein Irrtum vor.
3) Am 14. Juni und am 19. Juli sagte ein Zeuge der Anklage, er habe eine Aktion gesetzt, die in diesem Verfahren als Straftat der kriminellen Organisation inkriminiert ist und einen Sachschaden von damals 140.000 Schilling produziert hat. Einer der Angeklagten ist sogar deswegen direkt angeklagt. Der Zeuge gibt es zu, diese Tat gesetzt zu haben, und der Staatsanwalt klagt ihn nicht an, sondern ignoriert das.
Was soll man zu dieser Willkür sagen? Wie ist das anders zu interpretieren, als dass es sich hier um ein politisches Verfahren handelt, bei dem man mit allen Mitteln gewissen Personen möglichst viel antun willen, selbst auf Kosten von Gerechtigkeit und Rechtsstaat?
Warum ist es nicht möglich, einen Staatsanwalt, der so etwas zu verantworten hat, wegen Amtsmissbrauch vor Gericht zu bringen?
Es gibt noch ein weiteres Beispiel. Einem Zeugen der Anklage wurde am 19. Juli ohne jeden vernünftigen Zweifel nachgewiesen, dass er einen Vorwurf gegen mich als Angeklagten – immerhin ging es um Brandstiftung – nur erfunden hat. Ein Meineid, nach meinem Verständnis. Würde auch mit Gefängnis bestraft. Jemanden mit einer Falschaussage eines Verbrechens zu belasten, das 10 Jahre Gefängnis bedeutet, ist zweifellos selbst ein schweres Verbrechen. Was macht der Staatsanwalt? Genau.
Österreich, ein Land, in dem man sich auf die Justiz wirklich verlassen kann.