28. März 2024

Die SPÖ “begründet” die Aufhebung des Gatterjagdverbots

Was geht in einer Partei vor, die im März 2017 ein Gesetz beschließt und es Ende 2020 ersatzlos wieder aufheben will. Und zwar nicht irgendein Gesetz. Sondern einen ganz wesentlichen Tierschutzstandard: das Gatterjagdverbot. Die Gatterjagd ist ein Überbleibsel aus der Zeit der Hetztheater und Tierkämpfe. Im Rahmen eines lustigen Gesellschaftsereignisses werden extra gezüchtete, kapitale männliche Tiere mit möglichst großen “Waffen” (heißt Hörnen, Geweihen oder Zähnen) im umzäunten Gelände gehetzt, schwer verletzt oder auch getötet. Das Ekelhafte daran ist, dass die Täter und Täterinnen das aus perverser Lust am Töten machen. Und dass die Tiere dem hilflos ausgeliefert sind, weil man sie in ein Gehege gesperrt hat, aus dem es kein Entkommen gibt. Die Jagdgesellschaft weiß also bereits im Vorhinein, welche Tiere sie töten wird. Und entsprechend zahlt der Jagdgast.

Diese perverse Freizeitbeschäftigung einer sich als Elite sehenden Minderheit von ehemaligem Adel und Großgrundbesitz wurde in ganz Österreich verboten. So auch im Burgenland. Am 9. März 2017 wurde das Verbot beschlossen. Der § 170 (3) des Jagdgesetzes lautet seither:

Im Vorblatt zu dem Gesetz steht:

„Mit diesem Gesetz wird die Wildstandsregulierung den biologischen Gegebenheiten angepasst. Die naturnahe, nachhaltige Jagd auf freilebendes Wild wird noch mehr in den Mittelpunkt gestellt. Der Gesellschaft soll durch dieses Gesetz insbesondere durch die Aufnahme einer Präambel und durch die Zielbestimmungen in § 1 vermittelt werden, dass Jagd nur im Einklang mit der Natur stattfinden kann. […] Eine Bewilligung [von Jagdgattern] nach diesem Zeitpunkt [1. 2. 2023] ist nicht möglich. Um hier auch dem Tierschutz gerecht zu werden, werden die Bestimmungen angepasst […] um dem Tierschutzgedanken damit besser Rechnung zu tragen und damit eine höhere Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen.“

In den Erläuterungen, die dem Gesetz beigefügt sind, steht zu § 170:

Es ist also ziemlich eindeutig, was die SPÖ Anfang 2017 bewogen hat, die Gatterjagd zu verbieten. Und zwar dieselben Beweggründe, die in ganz Österreich die Landtage überzeugt haben: Jagdethik, Natur ohne Zäune und Tierschutz.

Kurz nach Beschlussfassung des Gesetzes, nämlich am 16. März 2017, stellte der Landesgeschäftsführer der ÖVP eine offizielle Anfrage an die zuständige Landesrätin Verena Dunst von der SPÖ. Zur Gatterjagd sind die Fragen 9-11 relevant:

Verena Dunst und die SPÖ antworteten darauf sehr klar:

Also, die SPÖ war 2017 der Meinung:

  • Die Auflösung der bestehenden Jagdgatter ist verfassungskonform
  • Die Fachliteratur sieht die Gatterjagd kritisch
  • Die Gatterjagd widerspricht Erkenntnissen der Wildökologie
  • Das Verbot der Gatterjagd ist also rechtspolitisch möglich und sachlich gerechtfertigt
  • Ziel ist eine selbstreproduzierende Wildpopulation mit natürlichem Gen-Austausch und freier Ortswahl durch die Wildtiere
  • Die Gatterjagd widerspricht dem öffentlichen Interesse
  • Die Gatterjagd widerspricht dem Tierschutzgedanken in der Verfassung

Dem ist wenig hinzu zu fügen. Doch jetzt, Ende 2020, will die SPÖ das Gatterjagdverbot, genauer § 170 (3) des Jagdgesetzes, wieder ersatzlos streichen. Die Begründung dafür ist laut Vorblatt:

„Auf Grund der geltenden Bestimmungen wird bei umfriedeten Eigenjagdgebieten in rechtskräftige Bewilligungen eingegriffen und somit auch in die Rechtskraft von Bescheiden.“

Nach dem oben von der SPÖ Gesagten irrelevant. Und laut Erläuterungen:

„Mit dem zu bewilligenden Betrieb des umfriedeten Eigenjagdgebietes soll gewährleistet werden, dass bereits bestehende umfriedete Eigenjagdgebiete weiterhin betrieben werden können […]“

Also langsam: Mit dem zu bewilligenden Betrieb der Jagdgatter soll gewährleistet werden, dass die bestehenden Jagdgatter weitergeführt werden können. Noch langsamer: Durch den Betrieb wird der Betrieb weitergeführt. Verpass ich etwas oder steht da einfach nur ein tautologischer Unsinn? DAS ist die offizielle Erläuterung der SPÖ zu ihrem Gesetzesvorhaben? Wem ist denn das eingefallen? Da muss sich jemand vor Verfassen dieser Zeilen einiges an Uhudler hinter die Binde gegossen haben!

Alkohol beiseite. Konkret ist zu fragen:

  • Wie steht die SPÖ heute zu ihren Aussagen von 2017? Und wenn sie da jetzt eine andere Meinung hat, dann bitte ich um eine Erklärung, welche Fakten damals nicht bekannt waren aber heute bekannt sind, die diese 180 Grad Kehrtwendung begründen.
  • Die SPÖ will nur die Auflösungsverpflichtung bestehender Jagdgatter aufheben, aber nicht das Verbot, neue Jagdgatter zu errichten. Was spricht also für bestehende Jagdgatter, aber gegen neu zu errichtende? Entweder die Gatterjagd ist so toll, dass man sie unbedingt wieder erlauben muss, dann sollten doch auch neue Jagdgatter errichtet werden können, oder die Gatterjagd ist so schlecht, dass man keine neuen Jagdgatter errichten darf, aber dann sollte man die bestehenden auch schließen. Der seltsame Mittelweg beweist, dass alle ökologischen und tierschutzfachlichen Argumente gegen die Jagdgatter sprechen, dass aber ein “politisches Argument” dafür spricht, die bestehenden Jagdgatter nicht aufzulösen. Was das wohl sein könnte?

4 Gedanken zu “Die SPÖ “begründet” die Aufhebung des Gatterjagdverbots

  1. Aufmerksam geworden heute über die ORF-Meldung: “Gatterjagd im Burgenland bleibt möglich”

    Meine ganze Bewunderung gilt Martin Balluch, der sich trotz aller Verfahren, Anfeindungen und Beschuldigungen nicht von seiner Linie abbringen lässt !!! Als persönlichen Beitrag werde ich vor allem meinen gesamten Familien- und Freundeskreis von der Tätigkeit des Vereines und von den unglaublichen aktuellen Vorkommnissen unterrichten – Themen, die ich schon über Jahre hinweg als Reiseleiter und Wanderführer immer wieder an meine Begleiter vermittelt habe.
    Dass die Entwicklung der SPÖ selbst in diesen Fragen nur mehr als völlig jenseits eingestuft werden kann, ist eine mehr als traurige Tatsache !

    Ich werde überall um Bewusstseinsbildung und Unterstützung für Martin Balluch und den Verein werben !

  2. ich würde vorschlagen, dieses Thema einmal in die Bundes Spö zu tragen… damit die lieben Genossen sehen , wie es bei so manchen Landesgenossen zugeht…

    Es gibt doch sicherlich einen Bundesgenossen für Tierschutz!

  3. Wenn sich die SPÖ mit dem “Klassenfeind ins Bett legt”, dann liegt sie mit dem “Klassenfeind” im Bett. In ihrer ideologischen Verwirrung ist da einigen der roten Wendehälse (-hälsinnen?) wohl auch das Mitgefühl mit unseren Mitlebewesen verloren gegangen – falls überhaupt je vorhanden -, also schön langsam Zeit die Parteifarbe zu wechseln. Außerdem: Auf meine äußerst freundlichen Anfragen zum Thema Aufhebung des Gatterjagdverbots hat absolut keine/er der Beteiligten geantwortet, nicht einmal eine dumme Antwort war dabei. Das kann sogar die ÖVP besser.

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