27. Juli 2024

Tatortbegehung Gewaltangriffe Mayr-Melnhof

Der folgende Schriftsatz wurde an sämtliche mit den Mayr-Melnhof Gewaltattacken befassten Gerichte geschickt:

Die Angaben von Mayr-Melnhof zu den Tatorten der Übergriffe auf F und P sind nachweislich falsch.

Vorfall F

Mayr-Melnhof behauptet, er hätte F dabei gesehen, wie er gerade einen Überstieg in das Jagdgatter überklettern wollte. F sei dann auf den Treppelweg zurückgegangen und von Mayr-Melnhof zur Rede gestellt und letztlich von dessen Schergen niedergerungen worden. Dazu legt Mayr-Melnhof folgenden Plan vor:

KarteMMMÜberstiegTatortFgeschwärzt
Mayr-Melnhof behauptet, F sei auf dem als „1. F Überstieg“ bezeichneten Überstieg gestanden, als er von Mayr-Melnhof, der gerade mit dem Auto von Süden den Treppelweg entlang fuhr, gesehen worden ist. Dann sei F den Treppelweg entlang nach Norden geflohen und schließlich gestellt worden. Der Tatort, an dem Letzteres geschah, wird von Mayr-Melnhof im obigen Plan als „2. F“ bezeichnet.

Eine Begehung der Örtlichkeiten am 14. 2. 2018 ergab, dass Mayr-Melnhof den Tatort völlig falsch angegeben hat. Das lässt sich mit einem Vergleich mit dem Film, den Mayr-Melnhof selbst am Tatort gedreht hat, beweisen.

Ein Bild aus diesem Film zeigt folgenden Blick den Treppelweg nach Norden:

TatortFenzlMMMFilm
Im Vergleich dazu das Foto desselben Ortes vom 14. 2. 2018:

P1080296klein

Die auf dem Foto angegebenen GPS-Koordinaten lassen sich in die Karte desselben Ausschnitts, wie jene von Mayr-Melnhof oben, eingeben:

KarteÜberstiegTatortFDistanzTorgeschwärzt
Auf diesem Bild ist zunächst der Überstieg, von dem Mayr-Melnhof behauptet, er habe F darauf gesehen, eingetragen. Der als „Tor mit Überstieg“ bezeichnete Ort ist auf Mayr-Melnhofs Plan mit „T/Ü“ nördlich des angeblichen Tatorts „2. F“ eingetragen. In Wahrheit, wie die obige Karte zeigt, liegt der Tatort nördlich dieses Tores. Die Distanz zwischen dem Überstieg, an dem Mayr-Melnhof angeblich F erstmals gesehen haben will, und dem Tatort beträgt exakt 613 m. Die folgenden Argumente belegen nun, dass F niemals auf diesem Überstieg gestanden sein kann:

 – F und Zeuge S berichten übereinstimmend, dass F von S nördlich des auf der obigen Karte angegebenen Tores abgesetzt worden ist.

 – Bei diesem Tor befanden sich zahlreiche Jagdautos und Jäger_innen, weshalb F ca. 50 m weiter nördlich am Zaun Position bezog und gerade begonnen hatte, 2 Treiber im Gatter zu filmen, als Mayr-Melnhof in seinem Auto von Süden her auftauchte.

Der Angriff von Mayr-Melnhof und Fs Bewegung nach Norden zogen sich maximal über 80 m von diesem Ort bis zum Tatort hin.

Wäre F tatsächlich am Überstieg, den Mayr-Melnhof angibt, überrascht worden, dann hätte er mit Mayr-Melnhof im Schlepptau 613 m nach Norden zurücklegen müssen. Das hätte, selbst wenn man eine Geschwindigkeit von 6,13 km/h annimmt, was einem sehr raschen Gehen entspricht, ganze 6 Minuten gedauert. Es ist völlig unglaubwürdig, dass sich dieser Angriff derartig lange und über eine so weite Strecke hingezogen haben soll.

F wurde viel näher von einem anderen Überstieg, als von Mayr-Melnhof angegeben, abgesetzt. Aber dass er nicht auf diesem Überstieg gestanden sein kann, ergibt sich einerseits daraus, dass dort zahlreiche Jäger_innen vor Ort waren, und daraus, dass dieser Überstieg neben einem Tor gut 30 m vom Treppelweg entfernt Richtung Osten positioniert ist. Dieser Überstieg sieht also völlig anders aus, als der von Mayr-Melnhof angegebene, und er ist von der Straße erst zu sehen, wenn man mit dem Auto vor dem Tor ankommt.

So sieht der Überstieg beim Tor aus:

P1080274klein
Und so sieht der Überstieg, der von Mayr-Melnhof angegeben wurde, aus:

P1080299klein
Er befindet sich direkt wenige Meter neben der Straße. Im Übrigen befindet sich die obere Plattform dieses Überstiegs praktisch zur Gänze außerhalb des Gatterzauns, wie das folgende Bild belegt. Daher hätte sogar eine Person, die auf dem Überstieg gestanden wäre, noch immer nicht das jagdliche Sperrgebiet betreten. Auf dem Foto befindet sich der Treppelweg links und das Jagdgatter rechts.

P1080267klein

Vorfall P

Zum Tatort beim Vorfall P legt Mayr-Melnhof folgenden Plan vor:

KarteMMMÜberstiegTatortPgeschwärzt
Mayr-Melnhof behauptet also, er habe P erstmals auf jenem Überstieg gesehen, der nach dem nördlichen Ende des Gatterzauns, um die Ecke 1 m unterhalb des Straßenniveaus des Treppelwegs und gute 10 m von der Straße entfernt steht, auf dem Plan „3. P (Überstieg)“ bezeichnet. Der Tatort befinde sich unmittelbar daneben auf dem Treppelweg.

Von der Straße aus ist dieser Überstieg praktisch nicht zu sehen, wie dieses Bild zeigt:

P1080291kleinrot
Der rote Ring umrandet eine Person, die gerade auf dem Überstieg steht. Der Fotograf befindet sich zum Zeitpunkt der Aufnahme kaum 30 m vom Überstieg entfernt. Bedenkt man, dass sich zum Tatzeitpunkt am 20. November 2015 noch viele Blätter auf den Büschen und Bäumen befanden, dann ist klar, dass man vom Auto aus diesen Überstieg praktisch überhaupt nicht sehen kann. Erst wenn man unmittelbar daneben stehen bleibt, wird er sichtbar.

Zusätzlich befindet sich hinter dem Überstieg ein frei zugänglicher Wald. Jeder Mensch, der auf diesem Überstieg „erwischt“ worden wäre, hätte ohne jedes Problem und völlig legal in den Wald hinter dem Überstieg flüchten können.

P befand sich aber in Wahrheit zum Zeitpunkt des Überfalls deutlich weiter südlich, etwa 150 m. P war, während er in der Pause der Gatterjagd dort wartete, überhaupt nicht bewusst, dass er sich bereits so nahe beim nördlichen Ende des Jagdgatters befand. Er selbst hat die Ecke des Gatterzauns nie wahrgenommen.

P kann sich deshalb recht gut an den wahren Tatort erinnern, weil sich dort eine Tafel mit der Aufschrift „Nußdorf“ befindet, die ihn an Wien erinnerte. Faktum ist auch, dass sich der nächste Überstieg viele hundert Meter weiter südlich befindet. Beim wahren Tatort befindet sich also weit und breit kein Überstieg. Deshalb sah sich Mayr-Melnhof gezwungen, seine Geschichte mit dem Überstieg ans nördliche Ende des Gatters zu verlegen.

P telefonierte unmittelbar nach dem Überfall um 12:43 Uhr mit Martin Balluch. Um 12:47 Uhr telefonierten sie noch einmal und Martin Balluch teilte P mit, dass er ihn mit seinem Auto von Süden her abholen werde. Um 12:55 Uhr kam Balluch mit seinem Auto von Süden her am nördlichsten Tor des Gatters an, und da er P bis dahin nicht gesehen hatte, rief er ihn noch einmal an. Dabei stellte sich heraus, dass P bereits sehr nahe war und sofort zusteigen konnte. P hatte also etwa 10 Minuten Zeit, vom Tatort bis zum Abholpunkt zu gelangen. Die folgende Karte zeigt denselben Ausschnitt wie der Plan des Tatorts von Mayr-Melnhof oben. Eingetragen ist der von Mayr-Melnhof angegebene Überstieg am nördlichen Ende des Gatters, sowie der Abholpunkt:

KarteÜberstiegAbholpunktPDistanzgeschwärzt
Die Distanz zwischen beiden beträgt 1.241 m. Um diese Distanz in 10 Minuten zu überwinden, hätte sich P im Durchschnitt mit 7,5 km/h bewegen müssen, das heißt er hätte die gesamte Zeit über laufen müssen. Wenn der Tatort aber 150 m weiter südlich liegt, dann hätte sich P nur mit 6,5 km/h bewegen müssen, das ist rasches Gehen. Ab 7 km/h beginnt ein Mensch zu laufen. P gibt an, nur rasch gegangen, nicht aber gelaufen zu sein.

Zusammenfassend lassen sich also folgende Argumente dafür angeben, dass die Tatversion von Mayr-Melnhof nicht stimmen kann:

Der Überstieg, auf dem Mayr-Melnhof P gesehen haben will, ist von der Straße aus nicht zu sehen, bis man direkt daneben steht.

Eine Person, die sich gerade auf dem Überstieg befindet, hätte also das ankommende Auto von Mayr-Melnhof schon lange gehört, bevor sie von Mayr-Melnhof gesehen worden wäre. Das ist jedenfalls genug Zeit, um den Überstieg zu verlassen.

Es ist völlig lebensfremd anzunehmen, eine am Überstieg überraschte Person würde einfach auf die Straße zurück gehen, wo das Auto mit Mayr-Melnhof und den beiden im Nahkampf ausgebildeten Schlägern wartet. Jede Person, die am Überstieg überrascht worden wäre, wäre einfach in den Wald außerhalb des Gatters davon gegangen und wäre nach wenigen Sekunden bereits im Unterholz verschwunden und für die Insassen des Autos unsichtbar gewesen.

Der Tatzeitpunkt war 12:40 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war gerade Mittagspause für die Jägerschaft, es wurde nicht gejagt. Das ist u.a. dadurch bewiesen, dass Martin Balluch und die Zeuginnen D und H im Auto auf der gesamten Fahrt am Treppelweg das Gatter entlang keinen Jäger und keinen Torwächter angetroffen haben. Während der Jagd war jedes Tor bewacht. In der Mittagspause waren alle Jäger_innen und Wächter_innen selbst beim Mittagessen. H, die erst kurz vor dem Überfall noch mit P gesprochen hatte, gibt ebenfalls an, dass die Jagd Mittagspause hatte. Balluch und D bestätigen das zusätzlich. Dass der Tatzeitpunkt 12:40 Uhr war, ist sowohl durch die Telefonprotokolle, als auch durch die Aufnahme des Gedächtnisprotokolls von P bewiesen. Es ist lebensfremd anzunehmen, ein Tierschützer würde in der Mittagspause der Jagd in das Jagdgatter klettern.

Der wahre Tatort befand sich mindestens 150 m weiter südlich als von Mayr-Melnhof angegeben. Das wird auch dadurch bestätigt, dass Martin Balluch P mit dem Auto an einem Ort etwa 10 Minuten später abholte, der 1241 m von dem von Mayr-Melnhof angegebenen Tatort entfernt liegt. Um diese Distanz in 10 Minuten zu überwinden, hätte P 10 Minuten lang laufen müssen. Balluch, D und H berichten aber nicht davon, dass P bei der Ankunft beim Auto außer Atem war. Wenn der Tatort aber 150 m weiter südlich liegt, wie P angibt, dann hätte rasches Gehen ausgereicht, um in 10 Minuten bei Balluch anzukommen. Deshalb war P bei der Ankunft nicht außer Atem.

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