19. März 2024

Jetzt hat sich auch “Resistance for Peace” wegen Nötigung selbst angezeigt!

Interessant: Es gibt immer mehr Selbstanzeigen – über den VGT sind bereits 2970 (!) zusammen gekommen – aber keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft. Überlegt man sich dort das weitere Vorgehen? Tatsache ist, dass das neue OLG-Urteil eigentlich zu Anklagen in jedem einzelnen Fall führen müsste. Tatsache ist aber auch, dass eine so kämpferische Zivilgesellschaft, wie momentan bei uns, durch ihre Selbstanzeigewelle dann samt und sonders vor Gericht landen müsste. Das wird sich doch die Republik nicht leisten können. Wir dürfen gespannt sein, wie das alles weitergeht.

Unterdessen hat sich nun auch der Verein “Resistance for Peace” wegen Nötigung angezeigt. Folgende Presseaussendung wurde heute bekannt (unten folgen die Selbstanzeige und das Schreiben an Kleider Bauer):

Selbstanzeige von “Resistance for Peace” betreffend Nötigungsparagraphen.

Höchstgerichtliches Urteil ist in höchstem Maß demokratiegefährdend

Gestern, am 17.9.2013 brachte die NGO “Resistance for Peace” mittels FAX eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Obmann Peter Rosenauer zeigte sich selber an, da er der Fa. Kleider Bauer angekündigt hatte, dass “Resistance for Peace” gegebenenfalls im Advent Kundeneingänge von Kleider Bauer-Filialen zumauern, bzw. zuketten und zu einem Kaufboykott aufrufen wird. Die Kunden sollen über die Umweltvergiftung (Quecksilber, usw.) und über die unsagbare Tierquälerei informiert werden, welche die Produktion von tierischen Pelzprodukten verursacht. Kleider Bauer wird aufgefordert, tierische Pelzprodukte aus dem Sortiment zu nehmen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien vom Mai 2013, stellt es strafrechtlich eine Nötigung nach § 105, Abs.1 dar, wenn ein Wirtschaftstreibender von Menschenrechtsaktivisten, usw. öffentlich kritisiert wird und es möglich wäre, dass dadurch Umsatzeinbußen entstehen könnten!

“Der nun vom OLG Wien ins Spiel gebrachte Nötigungsparagraph soll kritische Bürger mundtot machen. Es ist ein ungeheuerlicher Skandal, dass das ÖVP-geführte Justizministerium die politisch gesteuerte Justiz anweist, Konzerne vor allzu kritischen Bürgern zu schützen”, empört sich Peter Rosenauer von “Resistance for Peace”.

Das OLG Wien ist bekannt für weitere Skandal-Urteile, welche der Bananenrepublik Österreich entsprechen. So hatte das Höchstgericht in einem Urteil erklärt, dass die Arbeitsweise einer zertifizierten, beeidigten Gerichtsgutachterin (LG Wr. Neustadt) nicht öffentlich kritisiert werden darf, da dadurch in “höchstpersönliche Lebensbereiche der Gutachterin eingegriffen wird”!? Einige Monate zuvor meinte das OLG Wien noch, dass die selbe Gutachterin Teil des Justizsystems sei und Kritik an ihrer Tätigkeit daher zulässig sein muss!

SELBSTANZEIGE: erging per FAX am 17.9.2013 an die STA Wien:

NGO “Resistance for Peace”
ZVR 465106793
Lohnergasse 9/4/3
1210 Wien

An die Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
FAX: 01-402 7911 Wien,

Anzeige: Wegen Verdacht der Nötigung nach § 105 Abs.1 /StGB, u.a. gegen: Peter Rosenauer, Obmann der NGO “Resistance for Peace”

“Resistance for Peace” kündigt im Schreiben an die Fa. Kleider Bauer an, im Advent 2013 den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen zu wollen, Umsatzeinbußen der Firma anzustreben und zu einem Kaufboykott aufrufen zu wollen. Nach dem demokratiefeindlichen Skandal-Urteil des OLG Wien (19 Bs 491/12p vom 23.5.2013) könnte somit das Delikt der Nötigung (nach StGB) und anderes vorliegen.

Schreiben an Fa. Kleider Bauer:

NGO “Resistance for Peace”
ZVR-Zahl 465106793
Lohnergasse 9/4/3
A-1210 Wien

An die Fa. Kleider Bauer KBS Kleider Bauer Betriebs-GmbH
Zwingenstr. 5
2380 Perchtoldsdorf Wien,

Erging am 17.9.2013 per E-Mail und per eingeschriebenen Brief an die Fa. Kleider Bauer

Protestankündigungen: Blockadeaktionen bei Kleider Bauer-Filialen in der Adventzeit 2013

Guten Tag die Geschäftsführung /Fa. Kleider Bauer Österreich

Wie wie leider erfahren mussten, hat ihr Konzern weiterhin vor, Pelzprodukte aus tierischer Herkunft zu verkaufen, obwohl es ausreichend Alternativen dazu gibt.

Wir lehnen es als aufgeklärte BürgerInnen und KonsumentInnen ab, dass durch das Verkaufen von tierischen Pelzprodukten in unnötiger Weise die Umwelt schwer geschädigt (Schwermetalle, Quecksilber usw.) und unsagbares Tierleid verursacht wird. Wir protestieren auch dagegen, dass Wirtschaftstreibende, bzw. deren Vertretungen die Konsumenten belügen und den Menschen vorgaukeln, dass es artgerechte Pelztierhaltung /tierfreundliche Pelzgewinnung geben soll.

Leider ist es auch aufgrund ihrer unseriösen Einflussnahme auf Politik und Justiz seit dem skandalösen OLG-Wien Urteil (19 Bs 491/12p vom 23.5.2013) nach dem Strafgesetzbuch vmtl. Nötigung, wenn Umweltschützer, Tierschützer, Menschenrechtsaktivisten, etc. Wirtschaftstreibende wegen deren Machenschaften öffentlich kritisieren und es möglich wäre, dass durch die Kritik Umsatzeinbußen entstehen könnten.

Diese Gesetzeslage ist in einer westlichen Demokratie völlig inakzeptabel und erinnert an Zustände in einer Diktatur.

Daher werden wir gegen diese demokratiefeindlichen Tendenzen aktiv vorgehen und schon rein aus prinzipiellen Gründen gegen die Fa. Kleider Bauer (und andere) kampagnentechnisch und aktionistisch auftreten. Mit dem Wissen, dass ihre Firma nicht nur mit seriösen Vereinen /Gruppierungen aus dem Bereich Tierrechtsaktivismus zu tun hatte, erklären wir hiermit klipp und klar, dass der Verein “Resistance for Peace” immer friedlich, offen (unvermummt) und seriös auftritt.

Wir fordern sie auf, Pelzprodukte aus tierischer Herkunft aus ihrem Sortiment zu nehmen. Wenn es ihnen nicht möglich erscheint, diese einfach zu ergreifende Maßnahme umzusetzen, werden wir mittels Protestaktionen ihre Kunden über die Umweltgefährdung, Tierquälerei, usw. informieren und zu einem Kaufboykott aufrufen. Dass heißt, wir würden uns in diesem Fall wünschen, dass sie massive Umsatzeinbußen haben werden.

Die direkten Protestaktionen in der Adventzeit würden selbstverständlich friedlich und offen (Ansprechpartner wäre Vereinsobmann Peter Rosenauer) gestaltet sein. Es würde während der Geschäftszeiten der Großteil der Kundeneingänge zugemauert, bzw. zugekettet werden. Ihre Kunden würden mittels Flyer über die Gründe der Protestaktionen informiert werden.

Wir bitten die Fa. Kleider Bauer um Rückmeldung bis spätestens 15.11.2013 und um Bekanntgabe, ob die Fa. Kleider Bauer Weltoffenheit und Verantwortungsbewusstsein zeigt und sich zum Verzicht von tierischen Pelzprodukten entscheidet.

MfG,

Peter Rosenauer
Obmann

6 Gedanken zu “Jetzt hat sich auch “Resistance for Peace” wegen Nötigung selbst angezeigt!

  1. Würd die selbstanzeige gern unterschreiben.
    Möchte das vorher aber verstehen.
    Zb: ich schreibe kik das sie ein arbeitsrecht für die näherinnen in bangladesch einführen oder ich stell mich vor ihren laden und verteile zettel in denen ich die kunden über diese misstände aufkläre.
    Das wäre dann nach ogh nötigung?
    Bitte um antwort.
    Lg

  2. Gut, das ist natürlich etwas anderes. Trotzdem sollte das so auch in der Selbstanzeige bzw. dem Mail an Kleiderbauer stehen, damit keine Zweifel an der gemeinten Methode aufkommen.

  3. @Takis: Das Zumauern von Eingängen ist ja nur symbolisch gemeint und ist eine typische, immer wieder angewandte Aktion des zivilen Ungehorsams. Wir vom VGT haben z.B. einmal die AMA zugemauert und JournalistInnen zur Aktion eingeladen. Damit soll ausgedrückt werden, dass es für die Lebensaulität fühlender Lebewesen besser wäre, dieser Ausgang/Eingang würde nicht existieren. Die Öffentlichkeit wird so auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Aktion dauert immer nur wenige Minuten und die Mauer steht auf einem mitgebrachten Plastikboden und kann unmittelbar und ohne Schaden entfernt werden.

    Unter gewissen Umständen kann die Aktion auch etwas mehr als reine Symbolik sein. Ich erinnere mich an eine Umweltorganisation, die ein Abflussrohr, aus dem giftige Schadstoffe einer Firma liefen, symbolisch aber doch faktisch mit Zement verschloss. Aber eine Eingangstür für Menschen wurde bisher immer, soweit ich weiss, lediglich symbolisch zugemauert.

  4. Das Zumauern bzw. Zuketten von Eingängen ist aber wieder eine andere Qualität und hat nichts mit Umsatzeinbußen durch legale Protestmaßnahmen zu tun.
    Ob diese Selbstanzeige in dieser Form so vernünftig und der Sache dienlich ist, darf bezweifelt werden.

  5. Warum wird nicht berichtet, welche OLG-RichterInnen an den beiden, sich direkt widersprechenden Urteilen beteiligt waren? Ich meine, dass solche Informationen veröffentlicht gehören.

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