28. März 2024

Staatsanwalt verhindert Akteneinsicht durch Lüge

Man ist ja schon einiges gewohnt, in dieser Tierschutzcausa, aber es geht immer noch tiefer. Erst gestern haben wir einen neuen Tiefpunkt erreicht: wir haben jetzt einen Beweis, dass der Staatsanwalt bei der letzten Verhandlung über die Akteneinsicht die Richterin belogen hat, um einen Beschluss zu verhindern, der uns Akteneinsicht gewährt hätte.

Zur Erinnerung: Dieser Staatsanwalt ermittelt seit Oktober 2006 gegen uns, das älteste Datum einer Ermittlungshandlung, das uns bekannt ist, ist der 31. Oktober 2006. Seit Anfang April 2007 gibt’s eine SOKO, am 21. Mai 2008, dem Tag der WEGA-Überfälle, wurde uns bewusst, das es Ermittlungen gibt. Und seit diesem Zeitpunkt haben wir ununterbrochen Anträge auf Akteneinsicht bei der Polizei gestellt – und NIE bekommen!

Im Februar 2009 wurde die SOKO dafür zum ersten Mal verurteilt und aufgefordert, endlich unser Recht auf Akteneinsicht anzuerkennen. Sie hat sich weiter geweigert. Am 14. Oktober 2010 wurde die SOKO ein zweites Mal verurteilt. Ich habe bereits davon berichtet:

https://martinballuch.com/?p=234

In dieser Verhandlung hat die dortige Richterin, Mag. Edelbacher – zu unterscheiden von der Richterin im Tierschutzprozess, Mag. Arleth –, die anwesende SOKO-Leiterin und den Staatsanwalt gefragt, ob es jetzt Akteneinsicht für mich geben werde. Nein, meinten beide, das ginge nicht mehr, weil die SOKO nicht mehr ermittle. Es habe bereits einen Abschlussbericht gegeben und die Ermittlungen seien eingestellt. Deshalb hat die Richterin dann in ihrem Beschluss festgehalten, dass zwar mein Recht auf Akteneinsicht verletzt wurde, dass sie aber keinen Auftrag auf Akteneinsicht erteilen könne, weil die Ermittlungen abgeschlossen seien. Ich habe die wesentlichen Teile dieses Beschlusses hier veröffentlicht:

https://martinballuch.com/?p=237

So weit so gut, oder schlecht. Tatsächlich wurde uns dann ein Abschlussbericht für die letzten Ermittlungen mit dem Datum 21. Juli 2010 übergeben. Doch gestern tauchte plötzlich ein weiterer Ermittlungsauftrag des Staatsanwalts an die SOKO gegen mich auf. Und dieser neue Auftrag trägt das Datum 25. August 2010, also mehr als 1 Monat nach dem Abschlussbericht.

Mit anderen Worten: Der Staatsanwalt wusste am Verhandlungstag, dem 14. Oktober 2010, ganz genau, dass es nach Erstellung des Abschlussberichts zumindest einen weiteren Ermittlungsauftrag von ihm gab und daher die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Er hat aber insofern gelogen, als er das verheimlichte, mit dem Ziel, dadurch einen Auftrag der Richterin an die SOKO, mir Akteneinsicht zu gewähren, zu verhindern. Unfassbar! Dieser Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ist also bewiesenermaßen bereit, eine Richterin zu belügen, um mein Recht auf Akteneinsicht zu verletzen!

Warum sind Staatsanwalt und SOKO so erpicht darauf, unsere Akteneinsicht zu verhindern? Naja, seit der Aufdeckung der verdeckten Ermittlung kennen wir einen guten Grund. Hätten wir Akteneinsicht gehabt, hätten wir längst von der verdeckten Ermittlerin und ihren Ergebnissen gewusst. Oder die technische Überwachung meines Büros, die die SOKO durchgeführt hat, ohne dass das auch nur irgendwo im uns zugänglichen Gerichtsakt erwähnt worden wäre. Oder die chemische Analyse von einigen Flüssigkeiten in unserem Materiallager. Die SOKO hatte u.a. dadurch die U-Haft gegen uns erwirkt, indem sie der Haftrichterin gegenüber durchklingen ließ, dass in unserem Materiallager Chemikalien gelagert gewesen seien, die für Anschläge verwendet worden wären. Danach gab die SOKO einem Chemielabor den Auftrag diese Flüssigkeiten zu prüfen und es kam heraus, dass sie nicht nur völlig harmlos sind (Kunstblut und Sojamilch), sondern dass sie mit keiner einzigen bei Anschlägen verwendeten Substanz übereinstimmten. Und was macht die SOKO? Statt umgehend die U-Richterin und die Verteidigung zu informieren, vertuscht sie die gesamte Analyse, nicht nur das Ergebnis. Hätte nicht eine Chemikerin vor Gericht versehentlich gesagt, es habe diese Analyse gegeben, hätten wir nie davon erfahren! Alle diese entlastenden Fakten finden sich im SOKO-Akt, der uns deswegen verheimlicht wird.

Wir haben jetzt einen neuen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Die Liste von Aktenteilen, von denen wir indirekt wissen, dass sie existieren müssen, von denen wir aber keinerlei Ergebnisse kennen, umfasst bereits 17 volle A4-Seiten!!

4 Gedanken zu “Staatsanwalt verhindert Akteneinsicht durch Lüge

  1. Das ist zwar schon ein alter Artikel, aber was ich sagen möchte passt hierher. Gerade eben erwähnte ich den VGT und eine meiner Töchter begann über den VGT zu schimpfen. Sie hatte ihre schlechte Meinung von einer Kollegin die mit ihr in die Schule gegangen war (dort gehen nur Leute über 18 Jahre hin), was allerdings schon einige Jahre her ist. Das könnte so ungefähr in die Zeit passen wo gegen den VGT ermittelt wurde.

    Diese Kollegin behauptete sie hätte für den VGT Unterschriften gesammelt und man habe ihr dafür Geld versprochen, welches sie allerding nie erhalten habe. Außerdem habe der VGT Beziehungen zum Rotlichtmilieu.

    Wäre es möglich dass hier mit Absicht verleumdet wurde? Falls das der Fall sein sollte wäre es eine mögliche Erklärung dafür, weshalb keine Akteneinsicht gewährt wurde.

    Solche Leute arbeiten so, ich kenne ähnliche Fälle (keine Tierschützer) wo verleumdet wurde. Was man schwer beweisen kann, weil solche Leute meistens nicht zugeben für wen sie das machen.

    Es könnte natürlich vielleicht auch sein, dass diese Frau das aus eigenem Antrieb sagte. Ich kann das nicht feststellen, noch dazu nach so langer Zeit. Meine Tochter hat mit ihr nichts mehr zu tun, sie erinnert sich auch nicht mehr wie sie geheißen hat.

    Ich erwähne das nur als eine kleine Denkanregung, falls es doch ein absichtlich gestreutes Gerücht gewesen sein sollte. Wäre das so, wird das kein Einzelfall gewesen sein.

  2. Staatsanwalt Mag.Wolfgang Handler ist ein richtiger Volltrottel und kann nicht rechnen.Er beherrscht nicht einmal die einfache Grundrechnung.Möchte gerne wissen wie Mag.Handler die Maturaprüfung bestanden hat ?
    Ich machte am 11.05.2006 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt und am 10.04.2011 wurde meine Anzeige zurückgelegt und gegen
    mich ein Strafantrag gemacht – genau nach 11 Monaten.
    Mag.Handler kann nicht zurückrechnen das die Differenz
    11 Monate sind – Ein richtiger Volltrottel !
    Ich habe einen schriftlichen Beweis von Mag.Handler das er
    nicht rechnen kann.

    Meine Kontaktadresse lautet:
    Herrn
    Helmut Handler
    Dr.Karl Rennerstraße 74 / 3
    2630 Ternitz – Pottschach an der Südbahn NÖ.
    E – MAIL: vilafrancadocampo@aon.at

  3. Bei dieser Unrechtsjustiz in Österreich bleibt einem wahrlich immer wieder der Mund offen stehen, weil man es einfach nicht fassen kann. Da hat sich diese Justiz definitiv bei unserer deutschen Stasi jede Menge abgeschaut.

    Dieser Handl(ang)er der Industrie ist wirklich unfassbar. Kann der eigentlich noch irgendetwas anderes als lügen?

  4. Einfach widerlich die Vorgehensweise dieses Staatsanwalts, wenn auch keine wirkliche Überraschung. Der nimmt es schlichtweg in Kauf Existenzen für das eigene Ansehen zu ruinieren – obwohl: schön langsam geht es möglicherweise auch schon darum, seine eigene Haut zu retten.
    Die Charaktereigenschaften eines solchen (Un)Menschen lassen sich wohl leicht und in wenigen Worten beschreiben: ich verkneif’s mir aber.

    Ja, und so bleibt weiterhin zu hoffen, dass dieses Lügengebilde letztendlich den Richtigen auf den Kopf fällt und ebenso zahlreiche Beulen hinterläßt.
    (An die Stasi: Dies ist kein Aufruf zu Gewalthandlungen jeglicher Art, sondern hat lediglich symbolische Bedeutung im Sinne der Meinungsfreiheit.)

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