Im Oktober 2006 begann Staatsanwalt Wolfgang Handler in Wiener Neustadt seine Tierschutzermittlungen und hatte dabei von Anfang an den VGT und mich im Visier. Im April 2007 wurde dazu eine SOKO gegründet, die auch gleich ihre Spitzel im VGT bei mir platzierte. Zusätzlich gab es eine Reihe von Ermittlungsmaßnahmen gegen uns, wie bekannt. Die SOKO erfand den Verdacht der Bildung einer kriminellen Organisation nach §278a, aber darüber hinaus eine Lawine weiterer Beschuldigungen, die allesamt eingestellt werden mussten bzw. im Tierschutzprozess mit einem Freispruch endeten.
Allerdings wurden nicht alle Ermittlungen gegen mich eingestellt. Staatsanwalt Handler hielt sich zwei Anklagen in petto, einerseits den Verdacht auf Brandstiftung gegen ein Zirkuszelt im Juli 2000 und andererseits den Verdacht auf Bestechung einer Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats St. Pölten im Jahr 2007.
Der Verdacht gegen mich, eine Brandstiftung gegen ein Zirkuszelt in Linz durchgeführt zu haben, bezog sich ausschließlich darauf, dass ich einerseits in den späten 1990er Jahren leitend eine Kampagne gegen Wildtierzirkusse geführt – und letztlich mit einem Verbot erfolgreich abgeschlossen – habe und andererseits auf einem Internetforum einmal ohne Bezug zu einem konkreten Vorfall gesagt hätte, Brandstiftungen könnten unter gewissen Umständen auch ethisch gerechtfertigt sein. Tatsächlich hatte es zu dieser Zeit einen Freispruch für Brandstifter in England gegeben („Huddersfield 4“), weil ihre Tat (Brandstiftung an einem illegalen Hinterhofschlachthof ohne Betäubung nach zahlreichen Anzeigen ohne Reaktion der Behörden) von den Geschworenen als gelindestes Mittel zur Wiederherstellung des rechtskonformen Zustands interpretiert worden war. Während des Tierschutzprozesses im August 2008 meldete sich dann noch Polizeiinformant und Kronzeuge Plank (https://martinballuch.com/?p=632) zu Wort und behauptete, er hätte mich im Jahr 2000 genau 2 Tage vor dieser Brandstiftung in Linz nach einer Tiertransportaktion in Salzburg absetzen müssen und habe dies als sehr verdächtig empfunden.
Dieser „Verdacht“, ich sei Brandstifter, wurde bis jetzt aufrecht erhalten. Heute erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, dass das diesbezügliche Verfahren gegen mich eingestellt und keine Anklage erhoben werde.
Andererseits handelt es sich nur um eine Teileinstellung, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verfolgt mich noch immer wegen dem Verdacht eine Richterin bestochen zu haben. Ich erinnere: Im Herbst 2005 störten beherzte TierschutzaktivistInnen eine Treibjagd auf Zuchttiere bei Böheimkirchen in NÖ. Die Behörde stellte daraufhin Strafbescheide für je € 200 gegen die FahrerInnen aller Autos aus, die in der Gegend geparkt waren, weil sie ein Treibjagdgebiet abseit öffentlicher Wege betreten hätten. Im Sommer 2007 führte eine Richterin am Unabhängigen Verwaltungssenat in St. Pölten dazu ein Verfahren durch, befragte die FahrerInnen und die JägerInnen, stellte fest, dass sie sich gegenseitig nicht kannten und nicht eruiert werden konnte, wo sich die FahrerInnen befunden hatten, und hob die Strafbescheide auf.
Ich war weder betroffen, noch bei dieser Verhandlung anwesend. Ich las am nächsten Tag vom Ergebnis im Internet und kommentierte das in einem frechen Email an FreundInnen, endlich sei eine Richterin auf Seiten der TierschützerInnen, jetzt könne man mit richterlicher Rückendeckung Jagdstörungen durchführen. Die SOKO verfolgte damals meine Emails mit, nahm aber von dieser Aussage keine Notiz. Sie glaubte zu dieser Zeit noch, handfeste Verdachtsmomente gegen mich konstruieren zu können. Als das bis Ende 2009 noch immer nicht gelungen war und die Öffentlichkeit zunehmend kritisch gegenüber den Ermittlungen der Polizei wurde, griff die SOKO auf mein Email zurück und behauptete, man könne daraus schließen, dass ich die Richterin bestochen hätte. Sie beantragte die Abhörung der Telefone der Frau, was der zuständige Richter vorerst verweigerte. Erst als dieser Richter aufs Handelsgericht Wien versetzt wurde, kam die Genehmigung für die Abhörung von seiner Nachfolgerin, und so verfolgte die SOKO 2 Monate lang alle Gespräche der „Verdächtigen“. Dann gab es auch bei ihr eine Hausdurchsuchung durch denselben Staatsanwalt Wolfgang Handler, der schon bei meiner Hausdurchsuchung von seinem Auto aus auf der Straße vor meiner Wohnung den Polizeiüberfall auf mich per Livecam verfolgt hatte. Weder die Telefonabhörungen noch die Hausdurchsuchung brachten Ergebnisse, also wurde ein Sachverständiger in ihr Haus geschickt, um Hinweise auf eine mögliche Bestechung ausfindig zu machen. Als dieser nichts gefunden hatte, schickte der Staatsanwalt einen Zweiten, aber auch dieser kam mit leeren Händen zurück. Trotzdem wurde die Richterin suspendiert und mit einer Anklage bedroht. Gegen mich lautete der Anklagepunkt 29, ich hätte durch mein freches Email den Mitgliedern der kriminellen Organisation mitteilen wollen, dass ich in der Lage sei, sogar Richterinnen zu „bestimmen“.
Ein Antrag auf Einstellung dieses lächerlichen Verfahrens bereits vor 1 Jahr wurde mit der Begründung abgelehnt, es würden zwar wahrscheinlich keine weiteren Verdachtsmomente eruierbar sein, aber der Vorwurf von Amtsmissbrauch durch eine Richterin sei so schwerwiegend, dass man das Verfahren nicht einstellen könne. In der Teileinstellung von heute steht – siehe unten –, dass in dieser Sache weiter gegen mich ermittelt werde. Ich habe gleich einen erneuten Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingebracht. Ich war der Erste der ehemals Angeklagten, gegen den ermittelt wurde, und bin jetzt der Letzte, gegen den noch immer ermittelt wird!
@Tina:
Der Staatsanwalt hat bisher – meines Wissens – noch keine Berufung eingebracht. Er hat aber bis Ende des Monats Zeit, also bis Samstag 30. Juni. Erst wenn bis dahin keine Berufung gekommen ist, gilt das Urteil als rechtskräftig.
Ist denn jetzt zumindest das Urteil vom Prozess endlich rechtskräftig?
Das sind schlechte Verlierer in einem unfairen und abgekarteten “Spiel”. Es ist leicht durchschaubar: Nachdem sich die konstruierten Anschuldigen in Luft aufgelöst haben und obwohl die betroffenen Tierschützer ohnehin bereits genug leiden mussten und finanziell ruiniert sind, wollen sie jetzt noch die letzte Trumpfkarte auspielen und so wohl verhindern, dass Martin Balluch Anspruch auf eine Wiedergutmachung erhält.
Der einzige schwerwiegende Amtsmissbrauch lässt sich einzig und alleine von Seiten des Staatsanwalts und dessen Freunde aus der SOKO feststellen, aber natürlich haben wieder andere Freunde eine juristische Verfolgung dieser kriminellen Staatsdiener zu verhindern gewusst.
Leute mit krimineller Energie gibt es leider nicht nur auf der einen Seite des Gesetzes – was aber auch nichts Neues ist -, nur die Penetranz und Offensichtlichkeit der Verfolgung eines unerwünschten Personenkreises hat in dieser Causa eine außergewöhnliche Qualität gezeigt.