19. März 2024

Neutral? Verfahren der BH Güssing gegen mich wegen Betretens eines Jagdgebiets

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing mag mich nicht. Ehrlich gesagt weiß ich nicht warum. An einem gewissen Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly könnte das aber durchaus liegen. Bekannt ist, dass um sein Jagdrevier an Tagen der Jagden eine polizeiliche Sperrzone erlassen und vom Landesamt für Terrorbekämpfung exekutiert wurde. Bekannt ist auch, dass der Chef dieses Landesamts, Herr Franz Schmickl, diese Bewachung von Herrn Mensdorff-Pouilly zur Chefsache erklärt hat und persönlich ständig anwesend war. Bisher noch nicht bekannt war allerdings, dass sogar die Bezirkshauptfrau Nicole Wild und der Bezirkspolizeikommandant Ewald Dragosits persönlich anwesend waren, um die Sperrzone zu überwachen. Das weiß ich zumindest vom 28. Dezember 2015, da habe ich Akteneinsicht genommen. Und da wird dieser Umstand zu meinem größten Erstaunen tatsächlich erwähnt!

Was treibt einen Bezirkspolizeikommandanten dazu, persönlich ein Jagdrevier gegen fotografierende TierschützerInnen zu überwachen? Und was eine Bezirkshauptfrau, sich das ebenfalls persönlich anzusehen? Bekannt ist auch durch einen Augenzeugen, dass dieselbe Bezirkshauptfrau mit dem Bezirksjägermeister, unmittelbar nachdem dieser bei Herrn Mensdorff-Pouilly als Jagdgast war, ein intensives Gespräch hatte. Geht es nur mir so, oder riecht das nicht irgendwie nach einer seltsamen Sippschaft? Immerhin hat die Bezirkshauptmannschaft von uns zahlreiche Anzeigen gegen Mensdorff-Pouilly bekommen und hätte eigentlich die Aufgabe, diesen nachzugehen. Ich habe mich in einem offenen Brief an die Bezirkshauptfrau gewandt (https://martinballuch.com/offener-brief-an-die-bezirkshauptfrau-von-guessing-nicole-wild/), allerdings nie eine Antwort erhalten.

Dafür bekam ich eine Strafverfügung, weil ich angeblich das Jagdgebiet von Herrn Nikolaus Draskovich betreten hätte. Tatsächlich ging ich auf einem markierten Weg eine öffentliche Forststraße entlang außerhalb des Gatterzauns. Der Jagdaufseher Stefan Unger, ein Angestellter von FN-Hunting, einer Organisation, die auch Gatterjagden dort vermittelt, siehe http://www.fnhunting.com/index.php/de/team, rief damals die Polizei, doch diese stellte vor Ort, sowie in einem eigenen Bericht fest, dass ich mich völlig legal verhalten hatte:

BHGüssingDraskovichPolizeiAussage1BHGüssingDraskovichPolizeiAussage2

Trotz dieser doch klaren Aussage, besteht die Bezirkshauptfrau auf einer weiteren Verfolgung von mir und ließ sogar in Windeseile ein Gutachten erstellen, dass ich diese Forststraße nicht hätte betreten dürfen. Hier ist eine Wanderkarte von der Region. Die rote Linie ist der markierte Weg von Deutsch-Ehrensdorf zum Büffelriegel, den ich gegangen bin. Das Jagdgatter befindet sich direkt südlich des Büffelriegels:

BHGüssungAnzeigeDraskovichKompassKarte

Wir haben zu diesen Bemühungen der Bezirkshauptfrau nun per Anwalt eine Stellungnahme abgegeben.

BHGüssingDraskovichRechtfertigung1BHGüssingDraskovichRechtfertigung2

Wir werden sehen, ob sie weiterhin auf einer Fortführung des Verfahrens besteht. Wenn ja, dann sehen wir uns am Landesverwaltungsgericht in Eisenstadt wieder. Daran erkennt man aber direkt, mit was für Maßnahmen und Schikanen unsere Tierschutzarbeit behindert werden soll. Entspricht das wirklich dem Gebot der Neutralität allen BürgerInnen gegenüber?

2 Gedanken zu “Neutral? Verfahren der BH Güssing gegen mich wegen Betretens eines Jagdgebiets

  1. Die Angelegenheit fällt eindeutig unter die Kategorie Schikane.

    Begriffserklärung Wikipedia:
    “Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“.

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