Eigentlich ist es doch schon Tradition, dass in Österreich mit Kunstaktionismus außerparlamentarische Protestpolitik gemacht wird. Selbst die weltweit großen Proteste 1968 waren hierzulande nur auf eine 15 minütige Kunstaktion im NIG reduziert. Im Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1982 steht der Artikel 17a. StGG, „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ Aus diesem § 17a und allen weiteren rechtlichen Bekenntnissen zur Freiheit der Kunst resultiert seit 1982 der Grundsatz „In dubio pro arte“. Strafrechtlich wird im Allgemeinen eine Interessensabwägung mit anderen Rechtsgütern vorgenommen, die zunehmend zugunsten der Kunstausübung oder -rezeption ausfällt. Wir haben auch so eine Kunstaktion auf der Straße durchgeführt, wir haben den Größen der Gatterjagdszene am Ende der Saison eine Reihe von Preisen überreicht. Sein “Herz aus Stein” empfand Max Mayr-Melnhof in Salzburg als so beleidigend, dass er auf Unterlassung klagte, siehe https://martinballuch.com/max-mayr-melnhof-klagt-mich-schon-wieder-wegen-gatterjagd-awards/. Und gegen diese Klagsschrift richtet sich nun unsere Klagsbeantwortung, die ich aufgrund der Relevanz dieses Prozesses für zukünftige politische Kunstaktionen im vollen Wortlaut öffentlich machen will:
Bei Durchsicht der Videos zur damaligen Demonstration zum Thema “Freigabe der Forststrassen zum Mountainbiken” kann man ja die gesellschaftliche “Creme de la Creme” im Umfeld dieser Privatperson besichtigen ….. siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=9K_GoXCPSB4
Besonders der “rücksichtsvolle” Fahrstil des Sympathieträgers bei 0:14-0:15 zeigt eine gewisse Geisteshaltung, die ich nicht näher kommentieren möchte !